Dr. Ulrike Kämmerer: „Jeder weiß, dass die PCR keine Infektiosität nachweisen kann!“

Prof. Ulrike Kämmerer - Bilder: Screenshot / Odysee, Hintergrund via freepik / alexkich

Das Wissen um die PCR-Technik ist kein gut gehütetes Geheimnis der Virologie. Es handelt sich um eine Labor-Standardmethode, die in vielen Bereichen Anwendung findet. In Biologie, Forensik und Archäologie sind die Möglichkeiten und Grenzen der Polymerase Chain Reaction wohlbekannt. Prof. Kämmerers aktuelles Gutachten belegt die Untauglichkeit von PCR-Tests zum Nachweis infektiöser Viren. Einen Skandal verortet die Immunologin im Schweigen all jener, denen dieser Umstand stets bekannt war und verweist auf eine kürzlich in „Nature“ erschienene Publikation. Darin bestätigt eine Maßnahmen-Hardlinerin zur PCR alles, wofür Kritiker als Schwurbler diffamiert wurden.

Sie waren vernehmbar zu Beginn der Covid-Krise, begleiteten das Geschehen über den Höhepunkt der Massentestungen hinweg und melden sich nach wie vor beständig zu Wort: jene Experten, die im Gegensatz zum Mainstream-Narrativ stets betonten, dass weder PCR- noch Antigentests geeignete Mittel sind, um die „Gefährlichkeit“ einer Person hinsichtlich SARS-CoV-2 zu bestimmen. Zu ihnen zählen beispielsweise

Bahner ist davon überzeugt, dass der PCR-Test in medizinisch beispielloser Weise für Zwecke herangezogen wird, die weder mit einer Covid-Erkrankung noch mit Gesundheitsschutz in Zusammenhang stehen. In einem ausführlichen Rechtsgutachten beschrieb sie im Jänner 2022 den Missbrauch des Infektionsschutzgesetzes zur Durchsetzung der exzessivsten Grundrechtsverletzungen, die es in Deutschland je gab.

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PCR kann keine Infektiosität mit SARS-CoV-2 erkennen

Auch Dr. Kämmerer verfasste ein umfassendes Gutachten zur PCR. Darin ruft sie in Erinnerung, dass die vielfach beschriebenen sogenannten „Symptomlosen“ gesund, also keine Patienten (und selbstverständlich auch keine unerkannten „Lebensgefährder“, Anm. d. Red.) sind:

Ein Patient ist per Definitionem eine Person, die von professionellen Gesundheitsdienstleistern betreut wird, die Symptome von Krankheiten oder Verletzungen aufweist oder andere Einschränkungen der vollständigen Gesundheit zeigt. Nach der Definition kann also eine gesunde „symptomlose“ Person ohne medizinische Probleme nicht als „Patient“ bezeichnet werden.

Gutachten Prof. Kämmerer RT-PCR

Die PCR-Technik, so ihr Zwischenfazit im Kapitel Grundsätzliches zur diagnostischen Aussagekraft hinsichtlich der Frage „Infektiosität“, kann keinesfalls nachweisen, dass eine positiv getestete Person mit einem replizierenden SARS-COV-2 infiziert und für andere Menschen ansteckend sein könnte – selbst dann nicht, wenn bei der Durchführung der PCR und allen vorbereitenden Schritten alles korrekt gehandhabt wurde. Und sogar bei idealem Design und guter Laborpraxis kann es aufgrund unterschiedlicher Faktoren zu falsch positiven Ergebnissen kommen (Einflussfaktoren auf die Zuverlässigkeit des PCR-Tests). Dr. Kämmerers abschließendes Fazit zur Aussagekraft der RT-qPCR Tests zur Erkennbarkeit einer Infektiosität mit dem Coronavirus SARS-COV-2:

1. Vor dem Hintergrund der hier dargelegten Probleme und technischen Limitationen ist die RT‐qPCR kein geeignetes zuverlässiges (und zugelassenes) Diagnostikmittel zum Nachweis von infektiösen (replikationsfähigen) SARS‐CoV‐2 Viren.

2. Ferner ist das reine RT‐qPCR Testergebnis nur ein Laborwert, der angesichts der dargelegten Aspekte niemals eine valide Aussage über das Vorhandensein infektiöser Viren erlaubt und nur in Zusammenschau mit einer klinischen Symptomdiagnose (erhoben durch Gesundheitsdienstleister, in Deutschland Mediziner) überhaupt zur Abschätzung einer möglichen Virusinfektion eingesetzt werden darf.

Gutachten Prof. Kämmerer RT-PCR

Zusammenfassend hält sie fest:

Zur Testung asymptomatischer und selbst symptomatischer Menschen anhand eines Nasen‐ Rachenabstrichs, wie er massenweise unkritisch und überwiegend von nicht‐medizinischen Personal OHNE (hierbei entscheidend: entgegen der WHO‐Forderung!) Anamnese‐ und Symptomerhebung bei den Getesteten erfolgt, ist die eingesetzte RT‐qPCR in jeglicher Form nicht tauglich, eine Infektion und vor allem eine Infektiosität mit SARS‐CoV‐2 zu erkennen.

Gutachten Prof. Kämmerer RT-PCR

Dr. Kämmerers Gutachten „Bewertung der Eignung der RT-qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS-CoV-2“ im Volltext lesen Sie hier:

Wie kann man sich so verkaufen?“

Am 8. Dezember 2022 war Dr. Kämmerer erneut im Corona-Ausschuss zu Gast. In der 134. Sitzung („Begleitumstände“) widmet sich die Biologin einer im Wissenschaftsmagazin Nature veröffentlichten Publikation mit dem Titel SARS-CoV-2 viral load and shedding kinetics. Auf diese Arbeit aufmerksam wurde sie nach eigener Erzählung durch einen Artikel des Historikers und IT-Beraters Artur Aschmoneit auf dessen Webseite. Darin bestätigt eine Virologin aus dem Umfeld des Dr. Christian Drosten alle Kritikpunkte, welche seit Beginn der Covid-Krise zum Thema PCR von der „anderen Seite“ gebetsmühlenartig vorgebracht worden waren.

Hier steht´s ganz explizit nochmals. Dieser Testwahnsinn kann – weder diese PCRTests noch die Antigentests – ein infektiöses Virus nachweisen. Das geht nicht. Und es ging auch noch nie und es wird nie gehen. Schön, dass jetzt hier eine Hardcore-Vertreterin der Testung, der Impfung und der Maskentragerei, dass sie das in ihrer Publikation mal so klar schreibt.

Prof. Kämmerer, Sitzung 134

Auf den Einwand der Sitzungsleiterin Dr. Viviane Fischer, dass dies der Autorin bereits früher bekannt gewesen sein müsste, betont Kämmerer: „Das weiß jeder!“ Die PCR, berichtet sie, wird als Handwerkszeug im Labor nicht nur von Virologen, sondern auch von Biologen, Archäologen und Forensikern standardmäßig angewandt. „Was ich den Skandal eigentlich finde: Diese Leute haben das von Anfang an gewusst, dass der Test Sch** ist. Um das mal ganz klar zu sagen. Und nicht geeignet ist – ist ja hier in dieser Arbeit mehrfach erwähnt – nicht geeignet ist, eine Infektiosität nachzuweisen und damit auch nicht geeignet ist, diese ganzen Maßnahmen zu rechtfertigen,“ so die Biologin. Und weiter: „Wie werden sie den Leuten antworten, die durch die Maßnahmen geschädigt wurden? Die ganzen Firmen, die bankrott gegangen sind. Dieses ganze Elend in den Altenheimen, wo die Leute weggesperrt wurden. Die ganzen Kinder, die malträtiert wurden. Die Leute, die wochenlang in Quarantäne gesteckt wurden, weil einfach der PCR-Test permanent positiv war. Wie wollen die eigentlich noch in den Spiegel schauen?

Den Einzelausschnitt aus der Sitzung „Begleitumstände“ mit Prof. Kämmerer sehen Sie hier:

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