In der Corona-Zeit wurden Grundrechte ausgehebelt und zahlreiche Menschen schwer geschädigt. Wie die Aufarbeitung aussehen kann, hinterfragt Report24 Chefredakteur Florian Machl direkt bei Dr. Michael Brunner. Das Gespräch anlässlich der Internationalen Anwaltskonferenz in Köln bezieht sich auf rechtliche Möglichkeiten auf nationaler und internationaler Ebene.
Dr. Michael Brunner ist davon überzeugt, dass die Impfschäden nicht länger verschwiegen werden können. Auch der Mainstream berichtet immer mehr über Geschädigte und ihre Schicksale. Doch es geht in der Aufarbeitung nicht nur um die experimentellen Gen-Impfungen, sondern um alle Maßnahmen, die Schäden bei den Menschen verursacht haben. Sehen Sie das 18 Minuten lange Interview hier:
Welche Möglichkeiten hat man, um Schäden nach Impfungen geltend zu machen? Diese Frage stellt Report24 Chefredakteur Florian Machl bei diesem Exklusivinterview in Köln.
Neben der Rechts- und Sittenwidrigkeit der Verträge mit den Impfstoffherstellern vertieft sich Dr. Brunner auch hinsichtlich realistischer Möglichkeiten, gegen verschiedene Verursacher der Schäden vorzugehen. Eine Gruppe davon sind die Impfärzte, welche „im Drei-Minuten-Takt“ geimpft hätten und somit sicherlich keine ausreichende Aufklärung geben konnten. Eine weitere Gruppe sind die Personen, die öffentlich behauptet haben, die Impfung wäre sicher und wirksam. Es gäbe Menschen, die entgegen des Arzneimittelgesetzes für diese Injektion Werbung gemacht haben – das schließe auch Medien ein.
Die Verantwortlichkeit der Ärztekammer und einzelner Funktionäre der Ärztekammer seien rechtlich zu prüfen. Denn diese Institution habe sich schon für eine Impfung eingesetzt, wo die Fakten noch nicht einmal annähernd klar waren. Und bereits zu dieser Zeit wurden Ärzten Disziplinarmaßnahmen angedroht, wenn sie von dieser völlig neuen Impfung abraten. In diesem Zusammenhang sind auch die Aussagen und Drohungen des grünen Ex-Gesundheitsministers Mückstein zu verstehen, der Ärzten verboten hatte, die Wirksamkeit der Impfung mittels Titer-Bestimmung zu prüfen.