Die Nazi-Parole, die niemand kannte: Urteil gegen Björn Höcke belegt gefährliche Schieflage der Justiz

Bild: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Björn Höcke soll vorsätzlich eine Nazi-Parole verwendet haben: Weil er 2021 bei einer Wahlkampfrede die Losung „Alles für Deutschland“ aussprach, wurde er nun zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt. Dumm nur, dass bislang kaum ein Deutscher diese Worte mit der NSDAP assoziierte und als verboten identifizierte. Zeitdokumente belegen: Die angebliche Parole der Sturmabteilung wurde zu Zeiten der Weimarer Republik von christlichen Gewerkschaften ebenso verwendet wie von Sozialdemokraten. Politisch korrekte Medien verwendeten sie in den letzten Jahren und Jahrzehnten ebenso wie Politiker anderer Parteien. Zum Verbrechen wird die Verwendung offensichtlich nur, wenn der „Täter“ ein AfD-Mann ist.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

„Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ – dieser Ausspruch bei einer Wahlkampfrede 2021 wurde dem Vorsitzenden der AfD Thüringen jetzt zum Verhängnis. Das Landgericht Halle verurteilte ihn zu 100 Tagessätzen à 130 Euro. Man berief sich auf Indizien und befand, dass Björn Höcke der NS-Bezug dieser drei Worte bewusst gewesen sein musste – auch wenn der das klar verneinte. Höckes Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau kommentierte das Urteil vom 14. Mai wie folgt:

Wir haben klar beweisen können – durch Einführung der Fachliteratur zur SA sowie zur Sprache und Symbolsprache der Nationalsozialisten – daß die seinerzeit durch das Oberlandesgericht Hamm in die Welt gesetzte Annahme, es handele sich bei der Formel „Alles für Deutschland“ um das Motto oder eine ansonsten wichtige Losung gerade der SA, unhaltbar ist. Das Gericht hat diese klar widerlegte Annahme dennoch als Tatsache zugrundegelegt und Höcke dann auch noch Kenntnis von der vermeintlichen Tatsache unterstellt. Die mündliche Urteilsbegründung lief im wesentlichen darauf hinaus, man glaube Höcke nicht. Er wurde also verurteilt, weil er angeblich Kenntnis von einer Tatsache gehabt habe, die es also solche gar nicht gibt.

In den sozialen Netzen kommentieren tatsächlich unzählige User, dass sie diese drei Worte niemals mit den Nationalsozialisten in Verbindung gebracht hätten und ihnen das Verbot entsprechend nicht bewusst gewesen sei. Kannten Sie sie als SA-Parole? Wir in der Redaktion jedenfalls nicht. Und selbst die linke taz, die normalerweise jedes Urteil gegen die AfD und ihre Vertreter feiert, kommentierte in einem Artikel: „Hätten Sie gewusst, dass ‚Alles für Deutschland‘ eine verbotene Parole aus dem Nationalsozialismus ist? Vermutlich wussten das 99,9 Prozent der Deutschen bis vor Kurzem nicht.“ Der Autor (ein Jurist) stellt fest: Ein Freispruch Höckes wäre angebrachter gewesen – das Urteil schade dem Vertrauen in die Justiz.

Zeitdokumente belegen: Gewerkschaften, Kirche und Sozialdemokraten nutzten die heute verbotene Parole

Die vermeintlich klare Zuordnung der Parole zur Sturmabteilung scheint historisch tatsächlich zweifelhaft, wie Ansgar Neuhof für die „Achse des Guten“ herausarbeitete. Es zeigt sich: Gewerkschaften und Kirchen verwendeten den Ausspruch ebenfalls – so verweist Neuhof auf eine archivierte Ausgabe des Iserlohner Kreisanzeiger aus dem Jahr 1923, in der sich unter dem Titel „Alles für Deutschland“ eine „Erklärung der christlichen Gewerkschaften“ fand. Laut Niederrheinischem Tageblatt vom 4. März 1933 nutzte der Erzbischof von Breslau den Ausspruch „Alles für Deutschland“, um zur Wahl der Zentrumspartei aufzurufen. Tatsächlich war „Alles für Deutschland“ auch Teil der Parole „Nichts für uns, alles für Deutschland“ des „Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold“ und der „Eisernen Front“ – sozialdemokratisch geprägten Organisationen der Weimarer Republik.

Dass die wenigsten Menschen bei diesen schlicht nach Patriotismus klingenden Worten an die Nationalsozialisten denken, ist damit in Summe wenig überraschend: Der wirklich klarer Bezug zu Deutschlands dunkelsten Zeiten fehlt. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, so heißt es – doch Höcke wird vom Gericht unterstellt, er habe die Verbindung gekannt. Neuhof weist dabei in seinem Artikel darauf hin, dass die Quellenlage zur SA eher dünn sei: Belegt ist demnach, dass diese Worte sich als Gravur auf Dolchen der Sturmabteilung fanden. Macht sie das zur eindeutigen SA-Parole? Darüber wird nun rege debattiert.

Verwendung in Politik und Medien

Die Parole, die angeblich so klar mit den Nazis assoziiert wird, schienen nicht einmal Autoren beim ach so geschichtsbewussten und politisch korrekten „Spiegel“ als problematisch zu empfinden – so nutzte man sie 1952 und 2023 glatt als Titel:

Auch störte man sich im Jahr 2002 herzlich wenig an ihr und verwendete sie ganz locker im Kontext einer Kampagne von Gerhard Schröder (SPD):

Wenn CSU-Politikerinnen „Alles für Deutschland“ in den sozialen Netzen posten, ist das auch in Ordnung:

Nun zu implizieren, dass Björn Höcke diese verbotene Wortfolge im vollen Bewusstsein eines eben scheinbar doch nicht so eindeutigen Bezugs zum Nationalsozialismus und somit mit Vorsatz verwendete, mutet für kritische Beobachter schon sehr fragwürdig an. Dass ein vom Establishment derartig verhasster Politiker gezielt verbotene Nazi-Parolen verwenden würde, wie um dem politischen Gegner noch Munition an die Hand zu geben, erscheint weit hergeholt. Anders als vom Mainstream behauptet sind AfD-Wähler zudem keine „Nazis“ und möchten solche auch gewiss nicht in Regierungsverantwortung. Wählerstimmen generiert man mit offener Nazi-Anbiederung jedenfalls nicht. Wäre der Bezug bekannt gewesen, hätte Höcke damit auch den Unmut potenzieller Wähler auf sich gezogen.

„NS-Parole“ an Fassade des Gerichtsgebäudes?

Dass an der Fassade des Gerichtsgebäudes in Halle, wo Höckes Fall verhandelt wurde, auch noch die Worte „Jedem das Seine“ prangen, macht die Angelegenheit noch absurder. Dieser Ausspruch ist im deutschen Sprachgebrauch zwar trotzdem verbreitet, aber sehr vielen Deutschen ist durchaus bewusst, dass er auch auf Eingangstoren zu Konzentrationslagern zu lesen war und entsprechend als problematisch empfunden wird. Die düstere Vergangenheit dieser Worte ist in jedem Fall bekannter als jene von „Alles für Deutschland“ – dennoch finden sie sich an der Fassade des Landgerichts. Was sagt das aus?

„In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – gilt offenkundig nicht, wenn die Angeklagten ein blaues Parteibuch haben. Wenn etwas erst dann zum Verbrechen wird, wenn es von einer bestimmten Person mit bestimmtem Parteibuch „begangen“ wird, und jeder Mensch mit Verbindung zur politischen Opposition unter Generalverdacht gestellt wird, haben das juristische und politische System eine Schieflage entwickelt, die das Vertrauen der Bevölkerung in Demokratie und Rechtsstaat noch weiter erodieren lässt. Das schreckt AfD-Wähler nicht ab, sondern bestärkt sie in ihren Forderungen nach einer grundlegenden Kurskorrektur. Wer hier nun Bestätigungen sieht, dass AfD-Politiker und ihre Wähler Sympathien für Nationalsozialisten hegen würden, dem kann wohl nur mehr ein Arztbesuch nahegelegt werden.

Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende!

Informationen abseits des Mainstreams werden online mehr denn je bekämpft. Um schnell und zensursicher informiert zu bleiben, folgen Sie uns auf Telegram oder abonnieren Sie unseren Newsletter! Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, freuen wir uns außerdem sehr über Ihre Unterstützung.

Unterstützen Sie Report24 via Paypal: