Allerspätestens seit Beginn der angeblichen Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie kaputt das System in Österreich ist. Korruption, Selbstbereicherung, Egomanen, Kriecher, Diener fremder Herren – ein Bild, sich quer durch die Parteienlandschaft zieht. Dass Abgeordnete zum Parlament nur ihrem Gewissen unterworfen wären, steht auf sehr geduldigem Papier, ist in der Realität aber ein Hohn. Minister sind Lobbyisten von allen möglichen Hintermännern – aber ganz gewiss keine Diener des Volkes. Selbst die „Not-Aus“ Vorkehrung in der Verfassung schlug fehl.
Ein Kommentar von Florian Machl
Selbst wenn alle Gesetze zum Wohle des Volkes existieren würden, darf man nicht vergessen, dass darüber hinaus eine funktionierende Exekutive und Justiz benötigt wird, um sie zu bewahren und aufrechtzuerhalten. Österreich ist aber an einem Punkt angekommen, wo die Regierenden tun was sie wollen und sich nicht um die Gesetze scheren. Glaubte man sich auf Grundprinzipien wie Verfassungstreue und Unantastbarkeit der Grundrechte verlassen zu können, konnte man spätestens ab 2020 staunen, was alles möglich ist – und in welcher Geschwindigkeit. Dazu musste nur ein Gesundheitsnotstand behauptet und alle seriösen Untersuchungen unterbunden werden, um die Wahrheit dieser Behauptung zu überprüfen. Derselbe Vorgang wird aus den ersten Jahren der DDR berichtet.
Vorsätzlich verfassungs- und rechtswidriges Verhalten
Bei mehreren Gelegenheiten erklärten Noch-Bundeskanzler Kurz und seine Handlanger und Helfershelfer, dass Gesetz und Verfassung ja nur juristische Spitzfindigkeiten wären, außerdem müsse man mehr vom „chinesischen System“ lernen und ausprobieren – also die kommunistische Schreckensherrschaft der Diktatur. Dass man diesen Plan Schritt für Schritt vorantreiben konnte, ist auch auf das unfassbar träge Justizsystem des Landes zurückzuführen. Um einen rechtswidrigen Erlass zu bekämpfen, braucht es ein halbes Jahr oder mehr. Die Kosten, um zu seinem Recht zu kommen, trägt weitgehend der vom System Geschädigte. Rechtswidrige Erlässe und Gesetze wurden, falls sie vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden, einfach in einer neuen Fassung nochmals beschlossen. Natürlich war auch diese gesetzwidrig, aber bis zur Aufhebung verging wieder ein halbes Jahr. Und danach das nächste.
Sanktionsmöglichkeiten gegen institutionelle Korruption fehlen
Es gibt keine Sanktionsmöglichkeiten gegen eine Regierung oder gar einen Nationalrat, wenn diese wiederholt und mit Vorsatz widerrechtlich handeln. Der Nationalrat wird eine Regierung nicht abberufen, die ja ohnehin auf Basis ihrer Mehrheit im Nationalrat regiert. Die Verfassung sieht nur eine Handhabe vor: Der Bundespräsident könnte einem solchen Treiben Einhalt gebieten. Er ist die von der Verfassung vorgesehene Notbremse. Was aber, wenn nicht nur die Regierung, ihre im Nationalrat die Mehrheit stellenden Parteigänger sondern auch der Bundespräsident Teil desselben Klüngels sind? Es wäre eine Verschwörung gegen die Nation, die Menschen und das Recht zu eigennützigen Zwecken oder im Dienst fremder Herren – ohne jegliche legale, zivilisierte Möglichkeit, dem Einhalt zu gebieten.
Ein großer Plan?
Betrachtet man das Geschehen in Österreich, Europa und der Welt fällt es einem schwer, nicht von einem Plan auszugehen, nach dem man über Jahrzehnte hinweg Puzzlestücke zusammenfügte sowie Marionetten einsetzte und verschob. Ab spätestens 2015 wurde vieles davon sichtbar, als die nach nationalem und internationalen Recht vollständig illegale Massenmigration einsetzte. Dann ergab es sich durch merkwürdige Zufälle, dass kritische und volksnahe Politiker und Parteien ihren Platz räumen mussten. In Österreich wurde unter dubiosen Umständen und unter Zuhilfenahme der zutiefst demokratiefeindlichen Briefwahl der Grüne Alexander van der Bellen zum Präsidenten gezählt, danach mit geheimdienstlichen Mitteln die ÖVP-FPÖ Koalition zerschlagen. In Italien entfernte man Matteo Salvini und seine Lega Nord von der Macht. Wahrscheinlich war die Ermordung des hoch angesehenen afrikanischen Königs der Könige, Muammar al-Gaddafi, ebenso eine Vorbereitungshandlung.
Bestandsaufnahme der Lösungsmöglichkeiten
Im Kleinen betrachtet, in Österreich, wurde mit der Wahl van der Bellens der letzte demokratische Notfallmechanismus beseitigt. Als Autorität, welche eine korrupte Bundesregierung entlassen kann, wurde ein willfähriger und höchst parteiisch agierender Grüßaugust eingesetzt. Wenn aber Exekutive und Judikatur feststellen, dass die Institutionen des Staates kriminell geworden sind, wäre es ihre Pflicht zu handeln, um die demokratische Ordnung im Staat wieder herzustellen. Auch der Armee einer Nation kann eine solche Funktion zukommen, wie es in Ägypten bewiesen wurde, wo die Gefahr eines islamistischen Mord- und Terrorregimes drohte. Diese Pflicht, die Verfassung zu wahren ergibt sich nicht nur aus dem Amtseid, den alle Beamten, Polizisten und Soldaten auf die Republik schwören, wenn sie ihren Dienst antreten, sondern auch aus der Logik heraus, dass diejenigen Recht und Ordnung schützen müssen, die von der Gesellschaft mit der Staatsgewalt ausgestattet wurden.
Widerstandsrecht des Volkes nur Theorie
In manchen Staaten gibt es als allerletzte Möglichkeit noch ein Widerstandsrecht der Bevölkerung, wie es beispielsweise in Deutschland in Artikel 20, Absatz 4 Grundgesetz festgehalten ist. Ein gezähmtes, entwaffnetes Volk hat allerdings nicht einmal in der Theorie die Möglichkeit des Widerstandes – und unter diesem Gesichtspunkt sollte man die Entwaffnungsbestrebungen sehen, welche spätestens seit 1968 von allen Medien in die Gehirne der Menschen gepresst werden. In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass ein Waffenverbot für die Bevölkerung immer ein Zeichen einer Diktatur ist, wie es auch von den Nationalsozialisten erlassen wurde. 1933 mussten die Juden all ihre Waffen herausgeben – und ab sofort willkürliche und schikanierende Hausdurchsuchungen erdulden. Wer keine Waffen hat, ist kein Pazifist sondern immer nur Opfer.
Österreicher durch Politik und Medien gespalten
Man muss aber auch festhalten, dass die friedliche Bevölkerung Österreichs keinerlei Interesse an Gewalt hat. Weder möchte man ungerechtfertigte Gewalt durch Autoritäten erdulden müssen, noch möchte man seine Rechte mit Gewalt verteidigen oder wiedererlangen. Dieser Wunsch nach einem Leben in Sicherheit und Frieden ist durchaus ein Zeichen für eine hochentwickelte, schätzenswerte Kultur – doch gleichzeitig wirkt eine solche Gesellschaft gegenüber einem korrupten, kriminellen Klüngel auch ziemlich hilflos. Hätte sich das Volk nicht erfolgreich durch Politik und Medien in lauter kleine, zerstrittene Grüppchen aufsplittern lassen, wäre gewaltloser Widerstand im Sinne eines Generalstreiks möglich. Wenn eine Woche lang niemand mehr zur Arbeit geht, kann sich keine Regierung der Welt halten – und keine Regierung der Welt kann eine gesamte Bevölkerung zu etwas zwingen, das sie nicht will.
Kurz-Sturz ist kein Lichtblick
Dass das System Kurz nun scheinbar vor dem Ende steht, darf nicht als Zeichen gewertet werden, dass jetzt wieder alles in Ordnung wäre. Massive Probleme mit den Resten, die man den Österreichern als „rechtsstaatliche Demokratie“ verkaufen will, haben neben der ÖVP auch die Grünen, die SPÖ und die NEOS – sie alle vertreten einen autoritären Kurs verschiedener Ausprägung. Eine Grundahnung davon, wie Freiheit ohne Korruption und staatliche Allmacht aussehen kann, beweisen nur die Freiheitlichen unter Herbert Kickl und die Newcomer der MFG, die sich aber letztendlich erst beweisen müssen. Solange die Mehrheitsverhältnisse im Parlament institutionelle Korruption begünstigen, solange Nationalratsabgeordnete nicht nach Gewissen sondern nach Klubzwang abstimmen und solange die Briefwahl nicht restlos abgeschafft wurde, so lange kann von Demokratie in diesem Land keine Rede sein. Und das wären erst ein paar der wichtigen Punkte, die dringend notwendig wären, um dieses Land von der Schnellstraße in Richtung Diktatur herunterzuholen.
Es gäbe viel zu reparieren …
Eben so wichtig wäre die Streichung aller Meinungsverbrechen aus den Gesetzbüchern, die volle Wiederherstellung der Meinungsfreiheit, ein strafbedrohtes Verbot jeglicher Zensur, welches beispielsweise auch die Betreiber sozialer Medien umfasst und ein vollständiger und ersatzloser Stopp aller staatlichen Förderungen für Medien. Auch eine echte Unabhängigkeit von Staatsanwaltschaft und Justiz wäre wichtig – bei gleichzeitiger Einführung strenger Prüf- und Sanktionsmöglichkeiten im Korruptions- und Missbrauchsfalle. Gegen autokratische Erlässe der Regierung muss es die Möglichkeit einer verfassungsrechtlichen Schnellprüfung geben. Viele dieser notwendigen Schritte wurden unter der Strache-FPÖ verabsäumt, als sie Teil der Regierung war – und dieses Versäumnis ist schwer zu entschuldigen.