Deutschlands Arbeitgeberverbände: Kein Lohn mehr für Ungeimpfte?

Bild: freepik / drobotdean

Erst Aussperrung durch faktische Arbeitsverbote, dann auch noch Lohnverweigerung: Das fordern in Deutschland nun ganz unverhohlen die Chefs der großen Arbeitgeberverbände.

Ein Kommentar von Daniel Matissek

Jetzt überholt sogar die freie Wirtschaft die durchgedrehte Corona-Politik mit Forderungen nach noch mehr Diskriminierung Ungeimpfter. Der gerade erst einstimmig in seinem Amt als deutscher Arbeitgeberpräsident bestätigte Unternehmer Rainer Dulger hat in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ verlangt, Arbeitnehmern kein Gehalt mehr zu zahlen, die nach Einführung von 3G am Arbeitsplatz nicht zur Impfung oder zum täglichen Testen bereit (oder in der Lage) wären. Home Office sieht er nicht als Lösung. „Wer aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht zur Arbeit erscheint, kann für die ausgefallene Arbeit keinen Lohn beanspruchen“, so Dulger. Maßstab aller Maßnahmen müssten „die Interessen derer sein, die mit einer Impfung in dieser Pandemie Verantwortung für sich und andere übernehmen. Schöner hätte es die Propaganda vor 80 Jahren kaum formulieren können.

Damit nicht genug, fordert er auch noch einen Anspruch auf Auskunft und Speicherung über den Impfstatus der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies sei „eine notwendige Voraussetzung, um im Betriebsablauf für zielgenauen, effektiven Infektionsschutz sorgen zu können.“ Ähnlich hatte vergangene Woche bereits der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter argumentiert.

Hintergrund dieser Forderungen sind die von den Ampel-Koalitionären geplante 3G-Regelung und weitere wirtschaftsrelevante Maßnahmen: Arbeitnehmer sollen nur noch Zugang zu ihrem Arbeitsplatz erhalten, wenn sie Nachweise vorlegen, dass die geimpft oder genesen sind bzw. einen tagesaktuellen Test absolvieren. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese hat bereits die Einführung einer Auskunftspflicht gegenüber Arbeitgebern angekündigt: „Wir werden regeln, dass das Betreten einer Arbeitsstätte, in denen ein Personenkontakt nicht ausgeschlossen ist, Arbeitgebern und Beschäftigten nur mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erlaubt ist. Das darf und muss der Arbeitgeber selbstverständlich abfragen.“ Dass je nach Arbeitszeiten das rechtzeitige Erbringen eines tagesaktuellen Tests teilweise mehr als schwierig ist, interessiert hier niemanden. Deutschlands Unternehmen üben sich also wieder einmal in ihrer systemübergreifenden Paradedisziplin: Vorauseilender Gehorsam gegenüber den Regierenden. Die „Deutschland AG“ entdeckt die nationale Volksgemeinschaft wieder. (DM)

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