Deutschland: Über 1.200 Anträge auf Schadensersatz wegen Covid-Impfschäden

Bild: freepik / pressfoto

Mindestens 1.219 Anträge auf staatliche Versorgungsleistungen wegen potenzieller Impfschäden sind in Deutschland bundesweit seit Beginn der umstrittenen Covid-Impfkampagne gestellt worden. Bisher wurden davon sage und schreibe 54 entschieden – 30 wurden abgelehnt.

18 Anträge wurden bewilligt, drei zuständigkeitshalber abgegeben und ein Fall wurde „aus anderen Gründen erledigt“. Über die Schwere der Schäden und die Höhe von Entschädigungen wollten die Behörden keine Angaben machen.

Die 1.219 Anträge werden im Mainstream brav ins Verhältnis zu 155,4 Millionen verspritzten Impfdosen gesetzt. Man beschwichtigt: Alles ist gut – es wird nur ein Antrag pro 127.500 Impfungen gestellt. Dass in Anbetracht des verschwindend geringen Risikos durch Covid-19 für junge, gesunde Menschen selbst diese Quote zu hoch ist, ignoriert man freilich.

Laut Infektionsschutzgesetz ist ein Impfschaden „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“ – für vorübergehende Reaktionen wie Fieber und Kopfschmerzen entsteht also per Definition kein Anspruch auf Versorgungsleistungen. Für die Entscheidung über die Anträge sei Pressesprechern zufolge der Gesundheitszustand nach sechs Monaten maßgeblich. Die Prüfung, ob ein Zusammenhang zwischen Gesundheitsbeeinträchtigungen und der Impfung besteht, sei obendrein sehr umfangreich und zeitaufwändig.

Nicht erwähnt wird einerseits, dass es nur wenige mutige Mediziner wagen werden, die heilige Covid-Impfung öffentlich in Verbindung mit einem Gesundheitsschaden zu bringen, und andererseits, dass schon vor den Genspritzen die Anerkennung von Impfschäden mehr als schwierig bis häufig unmöglich war. Bis vor wenigen Jahren wagte man es in etablierten Medien auch noch, darüber offen zu berichten – siehe etwa hier. Die Aussichtslosigkeit der Lage dürfte entsprechend durchaus viele Betroffene davon abhalten, einen entsprechenden Antrag auf Entschädigung überhaupt zu stellen.

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