Ein erster Entwurf für eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland hatte eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenkassen vorgesehen. Diese möchten die Einhaltung des Impfzwangs bei den Bürgern jedoch nicht kontrollieren.
Ein umstrittener erster Gesetzesentwurf von Abgeordneten der SPD, Grünen und FDP sieht eine Pflicht zur dreifachen Covid-Impfung für Menschen ab 18 Jahren vor. Demzufolge sollen die Krankenkassen die Impfnachweise der Bürger anfordern und speichern. Wer keinen Nachweis über die Impfung erbringt, soll durch die Kassen an die Kommunen gemeldet werden. Die Gesundheitsämter würden diesen Personen dann einen Impftermin anbieten – wer diesen verstreichen lasse und nicht binnen vier Wochen die Impfung nachhole, müsse mit einem Bußgeld rechnen.
Ein Sprecher der Gesetzlichen Krankenkassen erteilte dem nun eine Absage: Die Krankenkassen seien bereit, ihrem Auftrag zur Information und Beratung der Versicherten nachzukommen. Jedoch: „Die Durchsetzung und Kontrolle einer eventuellen gesetzlichen Impfpflicht wäre dagegen die Aufgabe des Staates.“
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte den Funke-Zeitungen, man wolle den Plan dennoch beibehalten: „Wir wollen den Weg über die Krankenkassen gehen. Dies ist aus unserer Sicht sinnvoll, rechtlich zulässig und auch durchführbar.“ Wenn es nach den Abgeordneten hinter dem Entwurf geht – neben Wiese sind das die FDP-Abgeordneten Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Katrin Helling-Plahr, die SPD-Abgeordneten Heike Baehrens und Dagmar Schmidt und die Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen – soll der direkte gesetzliche Impfzwang ab 1. Oktober in Kraft treten.