Die zunehmend totalitär agierenden Herrscher Deutschlands überziehen die Bevölkerung mit Klagen. Nun wurde der Rechtsanwalt Markus Roscher zu 60 Tagessätzen verurteilt, weil er die Regierung als „boshafte Versager“ bezeichnete. Der Übergang zu DDR-Zeiten ist entweder fließend oder schon längst vollzogen. Es ist erschütternd, wie gering der Freiheitswille der Deutschen ist, denn flächendeckender Widerspruch ist nicht zu erkennen.
Via Twitter informierte der deutsche Rechtsanwalt Markus Roscher über ein aktuelles Unrechtsurteil gegen seine Person, das es in sich hat. Es folgt dem von der politischen Linken gut bekannten Prinzip: Bestrafe einen, erziehe Hunderte. Weil er die Regierung als „boshafte Versager“ bezeichnet hatte, fuhr man das Strafgesetz auf. Dort ist in Paragraph 188 festgehalten, dass man durch eine Beleidigung das öffentliche Wirken eines Politikers nicht erheblich erschweren dürfe. Offenkundig sind Politik und Justiz in Deutschland schon so dünnhäutig, dass sie bei Kindergarten-Beleidigungen Geld- oder gar Haftstrafen verhängen lassen.
§ 188 gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Verfahren und Strafandrohung sind vergleichbar mit dem viel beachteten „Majestätsbeleidigungs“-Prozess, der in Österreich gegen Report24 Chefredakteur Florian Machl geführt wird, weil er dem umstrittenen grünen Bundespräsidenten Alexander van der Bellen vorgeworfen hat, „die Verfassung mit Füßen zu treten“.
Ein weiteres absurdes Verfahren, das jüngst bekannt wurde, ist jenes gegen den Blogger Hadmut Danisch. Dieser wird strafrechtlich verfolgt, weil er die grüne Bundesvorsitzende Ricarda Lang als „dick“ bezeichnet hatte. Die möglicherweise leicht übergewichtige Grünen-Politikerin missbraucht das deutsche Rechtssystem dazu, um gegen das verfassungs- und menschenrechtlich garantierte Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit vorzugehen. Es fällt in Deutschland und Österreich auf, dass vor allem Grüne mit maximaler Staatsgewalt gegen Andersdenkende vorgehen. Das muss die viel zitierte „Toleranz“ dieses Menschenschlages sein, die hier zur Anwendung kommt.