Allein der Verdacht auf DNA-Verunreinigungen in den Covid-Vakzinen hätte zu einem sofortigen Impfstopp bis zur abschließenden Klärung führen müssen: Das prangern die Fachleute der Arbeitsgruppe Impfstoffe Aufklärung des Vereins Expertcouncil.one in einem offenen Brief an Gesundheitsminister Karl Lauterbach, den Deutschen Bundestag und an das Paul-Ehrlich-Institut an. Sie fordern nun Antworten auf 31 Fragen zum Umgang der Behörden mit kritischen Sicherheitsinformationen zu den experimentellen Gentherapeutika. Jede davon verdeutlicht das Ausmaß, in dem in der “Pandemie” mit Menschenleben gespielt wurde.
Der Expertcouncil ist ein internationales Netzwerk von Wissenschaftlern, Experten und Journalisten aus den Bereichen Medizin, Natur-, Human- und Rechtswissenschaften, das sich für die Aufklärung der sogenannten Pandemie einsetzt. Gleichzeitig arbeitet der Verein an Lösungs- und Therapiemöglichkeiten für die Folgeschäden der Maßnahmen. Die Arbeitsgruppe zu Impfstoffen befasste sich nun eingehend mit dem Plasmid-Skandal und fordert Antworten von Ministerien und Behörden zum Umgang mit den Sicherheitsproblemen der mRNA-Injektionen. Bleibt man den Experten diese Antworten schuldig, so belegt das eine unfassbare Ignoranz gegenüber den Gefahren, denen man die Bürger im Zuge des evidenzlosen Impfdrucks aussetzte.
Nachfolgend lesen Sie die Presseerklärung des Vereins:
Presseerklärung zur Informationsfreiheitsanfrage des Expertcouncil.one e.V. im offenen Brief zu DNA-Verunreinigungen in den modRNA-Corona-Impfstoffen vom 10.1.2024
- an den Bundesminister der Gesundheit, Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach,
- an den Deutschen Bundestag,
- an die Fraktionen des Deutschen Bundestages und
- an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages,
- an das Paul-Ehrlich-Institut
Die Arbeitsgruppe Impfstoffe Aufklärung des Vereins Expertcouncil.one e.V. hat am Mittwoch, den 10.1.2024, per Einschreiben einen offenen Brief an die Institutionen als Anfrage nach dem IFG versendet. Anlass waren fachlich falsche Äußerungen von Gesundheitsminister Herrn Professor Dr. Karl Lauterbach vom 29.11.2023 vor dem Deutschen Bundestag, (Plenarprotokoll 20/140, 17682), über DNA-Verunreinigungen in den modRNA-Injektionsstoffen.
Irreführend und fachlich fehlerhaft war ebenfalls ein Beitrag auf der Webseite des MDR vom 15.1.2024 mit dem Titel „COVID-19mRNA-Impfstoffe gegen Corona: Wie DNA hineinkommen kann und was das bedeutet“. Die Aussagen sind verharmlosend und sie stehen häufig in direktem Gegensatz zu Kenntnissen, die aus den Herstellerdokumenten hervorgehen, zu Kenntnissen der EMA sowie Kenntnissen, welche von Herrn Professor Cichutek, d.h. vom Paul-Ehrlich-Institut, publiziert wurden.
Eigentlich hätte allein der begründete Verdacht ausreichen müssen, wenigstens bis zur abschließenden Klärung, einen sofortigen Impfstopp und eine vom Hersteller unabhängige Überprüfung zu veranlassen! Inzwischen wurde bekannt, dass die DNA-Verunreinigungen bereits vor Beginn der Impfkampagnen bekannt waren und die Firma BioNTech/Pfizer der Auflage der EMA, den Produktionsprozess entsprechend zu verändern, nicht nachkam.
Diese Unterlassungen betrachtet die Arbeitsgruppe als höchst fahrlässig. Vor diesem Hintergrund soll der offene Brief aufklären helfen. Es werden 31 höchst brisante Fragen formuliert, welche diverse Problematiken hinterfragen, die Aspekte der genetischen Impfstoffe betreffen. Diese verweisen auf prinzipielle Gefahren, die nicht allein solche auf DNA-Verunreinigungen hervorgehende betreffen, sondern die mit modRNA-Injektionen gleich welcher Art stets einhergehen.
Bisher offiziell unbeachtet blieben auch Risiken, welche das spezielle Design betreffen, z.B. den SV40- Promoter von BioNTech/Pfizer. Wir erwarten eine vollständige Klärung der Sachverhalte. Zugleich möchten wir alle Medien und Leser dieses offenen Briefes bitten, diesen zu verbreiten und zu teilen. Für Anfragen oder Interviews stehen wir gerne zur Verfügung.
Den offenen Brief finden Sie hier: https://expertcouncil.one/veroeffentlichungen/
Expertcouncil.one e.V., den 13.2.2024
Der Fragenkatalog aus dem offenen Brief
- Begleitete das Paul-Ehrlich-Institut auf der Seite des Herstellers der BioNTech Manufacturing GmbH auch das Zulassungsverfahren für die EMA?
- Falls bejahend – wer war für die Begleitung des Zulassungsverfahrens verantwortlich?
- Im Rahmen der Fachaufsicht des Bundesministeriums der Gesundheit muss folglich jemand für die Überwachung des gesamten Vorgangs verantwortlich gewesen sein. Wer war dies – bitte Nennung der Person?
- War dem Bundesministerium der Gesundheit der Inhalt und der Umfang der Streichungen für das Genehmigungsverfahren für die BioNTech Manufacturing GmbH bekannt?
- Wer veranlasste die Streichung von der zwingenden gesetzlichen Anforderung für Arzneimittel und Gentherapeutika?
- Wenn sich das Produkt durch die Art und Weise der Herstellung und auch inhaltlich ändert, wer war im Rahmen der Fachaufsicht beim Bundesministerium für Gesundheit für das geänderte und der Bevölkerung verabreichte Produkt verantwortlich?
- Wann erfuhr das Paul-Ehrlich-Institut erstmals vom abweichenden Produktionsprozess für die breite Bevölkerung?
- Was unternahm das Paul-Ehrlich-Institut, um durch eigene Wahrnehmung sicherzustellen, dass das Endprodukt noch mit dem genehmigten Produkt in Übereinstimmung steht?
- Wie setzte das Paul-Ehrlich-Institut die von Herrn Prof. Dr. Cichutek aufgestellten Sicherheitsbedenken im zitierten Aufsatz um, um für die Bevölkerung sicherzustellen, dass sich die von Herrn Prof. Dr. Cichutek geäußerten Gefahren nicht in dem Produkt in „Process2“ realisieren?
- Hat das Paul-Ehrlich-Institut nach Kenntnis über die Änderung der Produktion einmal verlangt
- auf Endotoxine zu testen,
- auf Genotoxizität zu testen,
- auf Genexpression vor und nach Verabreichung zu testen,
- auf die Menge der enthaltenen Fremd-DNA aller Herkunftsarten (E.Coli-Bakterium-DNA:
Plasmide, Promotor) eigenständig zu testen?
- Wurden spezifische Grenzwerte für DNA-Rückstände in Produkten, welche LNP enthalten ermittelt oder beziehen sich die Grenzwerte auf Impfstoffe im Allgemeinen?
- Warum wurde das Spike-Protein „Wuhan-1“ als Zielprotein gewählt?
- Warum war es erforderlich, die Furin-Schnittstelle in der Programmierung zu belassen?
- Warum sollten die Spike-Proteine „Wuhan-1“ auch von Gehirnzellen und Nervenzellen exprimiert werden und warum verblieb deshalb die Neuropilin-Schnittstelle?
- Warum wurden zu kleine Lipid-Nanopartikel unter 100 Nanometer zugelassen, die die BlutHirn-Schranke, die Blut-Hoden- und die Blut-Placentaschranke passieren?
- Warum wurden in den Chargen auch Lipid-Nanopartikel bis 180 Nanometer zugelassen, deren Verlegung (Verstopfung) der Gefäße der Leber dokumentiert sind.
- Hat das Paul-Ehrlich-Institut die Frage beantwortet, was nach der Transfektion der modRNA in die Zelle geschieht, wenn die Nukleotide wieder in ihre Bestandteile zerfallen? Wo wird dann das N1-Methylpseudouridin verbaut? Wurde der Hersteller insbesondere zum Recycling innerhalb der Humanzelle und deren Folgen befragt? Falls bejahend, mit welchem Ergebnis?
- Was tat die Fachaufsicht, um sicherzustellen, dass das N1-Methylpseudouridin wieder die humanen Zellen verlässt und keine neuen – ggf. schadhaften Funktionen anstößt?
- Der Hersteller BioNTech Manufacturing GmbH gab die toxikologischen Gutachten im Rahmen der bedingten Zulassung nicht bis Ende Juli 2021 ab und erklärte, entgegen der Auflage, dies überhaupt nicht erbringen zu wollen. Er bezieht sich auf ein vergleichbares Medikament, das aber wegen der hohen Toxizität der verwandten Lipide 24 h vor Verabreichung eine Armada an Medikamenten beinhaltet, die zuvor eingenommen werden müssen, um die Verabreichung anschließend verkraften zu können. All das soll bei BNT162b2.9 nicht erforderlich sein. Was tat das Paul-Ehrlich-Institut nach Nichtvorlage des toxikologischen Gutachtens zu den LNP ALC0159 und ALC0315?
- Welche Reaktion der Fachaufsicht gab es dazu?
- Es ist öffentlich bekannt, dass die BioNTech Manufacturing GmbH die Wirksamkeitsstudie durch Entblindung und durch Impfung des überwiegenden Teils der Placebogruppe aufgab. Das Bundesministerium für Gesundheit erklärte deshalb auch zutreffend, dass es bis heute keine Daten zur Wirksamkeit von BNT162b2.9 gibt. Woraus ergibt sich dann für das Bundesministerium für Gesundheit ohne empirische Daten irgendein Nutzen?
- Das EU-Parlament erhielt von der EMA auf eine Anfrage ein Schreiben der EMA vom 18.10.2023, wonach es noch nie Gegenstand der Prüfung für das Produkt „Comirnaty“ gewesen sei, die Übertragung des Erregers zu verhindern. Zu diesem Zweck sei weder eine Genehmigung beantragt noch erteilt worden. Wie begründet das Bundesministerium für Gesundheit in Kenntnis der Genehmigungslage 2G- und 3G-Maßnahmen verhängt zu haben sowie zur Verhinderung der Übertragung auf die Patienten die einrichtungsbezogene Nachweispflicht erlassen zu haben?
- Auch mag das Bundesministerium für Gesundheit erläutern, warum eine Duldungspflicht in der Bundeswehr erforderlich ist, wenn doch die Verhinderung der Übertragung nicht Gegenstand der Zulassung ist.
- Die BioNTech Manufacturing GmbH führt in ihrem Zwischenbericht zur Wirksamkeitsstudie aus, dass die relative Risikoreduktion (RRR) 95 Prozent betragen habe und die absolute Risikoreduktion (ARR) 0,86 Prozent betrage. Wie gelangte bei der Angabe des Herstellers das Bundesministerium für Gesundheit in der öffentlichen Darstellung zu einer Wirksamkeit von 95 Prozent und warum suggerierte es, dass dies für die Übertragung und Infektion gelte?
- Die absolute Risikoreduktion von 0,86 Prozent halte auch nur sporadisch allenfalls 4 Monate an. Danach drehe das Immunsystem auf Toleranz gegenüber allen Viren und könne diese nicht mehr erkennen. Nachdem Prof. Dr. Kekulé sehr frühzeitig darauf hinwies und seine Thesen nun sehr breit wissenschaftlich untermauert werden. Wie kommt das Bundesministerium für Gesundheit dennoch darauf, dieses Produkt weiterzuempfehlen, entgegen der kaum messbaren Wirksamkeit und unter Inkaufnahme des Risikos das Immunsystem nachhaltig zu schädigen?
- Woher – wenn nicht vom Bundesministerium für Gesundheit – hat der Bundesverteidigungsminister seine fehlgeleitete Vorstellung, dass „Comirnaty“ ein Übertragungsschutz und Infektionsschutz für die Truppe darbiete? Hat der Bundesminister der Verteidigung diesbezüglich das Bundesministerium für Gesundheit um amtliche Auskunft ersucht und falls ja, mit welchem Ergebnis?
- Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) teilte im Rahmen einer Anfrage nach dem InformationsFreiheitsgesetz durch Frau Dr. Meyer-Hesselbarth mit, dass das PEI zu den jeweiligen Verdachtsmeldungen (Pflichtmeldungen), die in den Formularen und online abgefragten Chargennummern nicht erfasst habe und deshalb nicht darüber Auskunft geben könne, ob es besonders schadensträchtige Chargen gäbe. Als Fachaufsicht dürfte sich doch da die Frage stellen, warum besonders schadensträchtige Chargen anders als in allen anderen europäischen Staaten, wie Dänemark, Niederlande und Spanien in fahrlässiger Weise nicht identifiziert und ggf. nicht unmittelbar zurückgezogen wurden, insbesondere, nachdem der Hersteller auf exorbitant hohe schadensträchtige Chargen im ersten PSUR (periodical safety update report) auf Seite 56 hinwies? Wer erteilte dem PEI die Weisung nicht die Chargennummern zu den gemeldeten gesundheitlichen Schäden zu erfassen?
- Der Hersteller reichte dem PEI ein Sicherheitsdatenblatt ein, das weitestgehend mit „no Data“ versehen war. In diesem sind die Lipid Nano Partikel ALC0159 und ALC0315 mit OEB3, also als „gefährlich“ eingestuft und nach der Hochzeit mit der modRNA wird Comirnaty als OEB5 „sehr hohes toxisches Potential ab 1 Mikrogramm“ eingestuft. Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten, die propagierte „Nebenwirkungsfreiheit“ mit den Sicherheitswarnungen des Herstellers in Einklang zu bringen und es möchte erläutern, warum die extreme Toxizität bei der Herstellung schon ab 1 Mikrogramm zu einer Ungefährlichkeit bei der Injektion von 30 Mikrogramm Wirkstoff pro Impfdosis „Comirnaty“ führen soll.
- Der Hersteller BioNTech Manufacturing GmbH erläuterte in Bezug auf die Ausscheidung der Lipid-Nanopartikel (LNP) aus dem Körper lediglich einen „proposed pathway“. Welche Anstrengungen hat das Bundesministerium für Gesundheit und das Paul Ehrlich Institut unternommen, gesichert zu klären, ob überhaupt und wenn, wie die LNP den Körper wieder verlassen?
- Der Bundesminister der Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, verlängerte 2-mal die MedBVSV, die sog. Spahn-Verordnung, die Herr Jens Spahn bereits erstmals im Mai 2020 erließ als weit und breit noch kein Impfstoff in Sicht war. Diese beinhaltet:
– Keine Beipackzettelpflicht des Herstellers,
– Keine Inhaltsdeklaration,
– Abgelaufene Vakzine dürfen verimpft werden,
– Distribution über die Bundeswehr,
– Haftungserleichterungen und Freistellungen.
Das Landgericht Köln bezeichnete die MedBVSV als verfassungswidrig, was insoweit ja offenkundig war, als gegen geltendes Gesetzesrecht des Arzneimittelrechts in allen Punkten bewusst verstoßen wurde. Wer veranlasste Prof. Dr. Karl Lauterbach, diese MedBVSV bis zum 31.12.2023 zu verlängern? Was waren die treibenden Gesichtspunkte für die Verlängerungder MedBVSV? - 2017 berief der Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe zu festen Beratern des Gesundheitsministeriums für Gesundheit u.a. Jeremy Farrar und Christopher Elias. Der Bundesminister für Gesundheit wurde nun auf der WHO–Veranstaltung aufgrund eigener Posts des Ministers mehrfach mit Jeremy Farrar abgelichtet. Sind vor diesem Hintergrund Jeremy Farrar und Christopher Elias immer noch bestellte Berater des Bundesministeriums für Gesundheit? Bejahendenfalls wird um Auskunft des Inhalts der Beratungsleistung von September 2020 bis heute gebeten und vollständige Herausgabe des Schriftverkehrs nach dem Informationsfreiheitsgesetz.