Für den deutschen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier sind AfD-Politiker Rattenfänger und ihre Wähler somit Ratten: Das kolportierte er jedenfalls mit seiner Aussage am 29. Januar, wo er gegen die Opposition wetterte und angab, “wir” würden dieses Land nicht von “extremistischen Rattenfängern kaputt machen” lassen. Die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby lässt das nicht auf sich beruhen. Ihre Unterstützer haben Strafanträge gegen Steinmeier beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingereicht. Die Initiative stellt ein Muster zur Verfügung, damit andere Bürger sich der Aktion anschließen können.
Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung der GemeinWohl-Lobby zur Aktion:
Strafantrag gegen den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier
Der Bundespräsident ist “lebendiges Symbol” des Staates. Seine Aufgabe: „Über den Parteien stehend, wirkt er durch Ausübung seiner verfassungsrechtlichen Befugnisse, in Reden, Ansprachen, Gesprächen, durch Schirmherrschaften und andere Initiativen integrierend, moderierend und motivierend.“ So steht es auf der Homepage des Bundespräsidenten.
Mit seiner Aussage am 29. 01.2024 auf einem Empfang vor Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und Betriebsräten – “Wir lassen uns dieses Land nicht von extremistischen Rattenfängern kaputt machen” – hat Frank-Walter Steinmeier bestimmte Teile der Bevölkerung, die er zwar nicht definiert hat, als extremistische Rattenfänger bezeichnet. Damit hat er in die demokratischen Prozesse unseres Landes eingriffen, wozu er überhaupt keine Berechtigung hat.
Solche Redensweisen sind dem Amt und der Würde eines Bundespräsidenten nicht angemessen. Damit sind Millionen von Wählern indirekt Ratten, wenn sie nicht in dem Sinne des Bundespräsidenten gewählt haben. Eine wahre Demokratie besteht aus Gegensätzen und erträgt auch Gegensätze. Frank-Walter Steinmeier als Bundespräsident hetzt mit seiner Aussage „extremistischen Rattenfängern“, gegen bestimmte Teile unserer Gesellschaft, statt neutral gemäß seines Amtes zu offenem Dialog in unserer Gesellschaft beizutragen und „integrierend, moderierend und motivierend“ zu wirken.
Durch das Amt des Bundespräsidenten ist Frank-Walter Steinmeier verpflichtet, sich grundsätzlich neutral zu verhalten. Hetze und Spaltung zu schüren, ist ihm in jeder Hinsicht untersagt. Es ist ihm nicht erlaubt, demokratische Prozesse in Deutschland in irgendeiner Form zu diskriminieren und dadurch Volksverhetzung zu betreiben. Deshalb haben einige Unterstützer der Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby Strafanträge beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingereicht.
Jeder kann sich an dem Strafantrag beteiligen. Man findet alles zu der Aktion unter: https://gemeinwohl-lobby.de/strafantrag-steinmeier/