Während die Bürger mit neuen Abgaben und einer saftigen Erhöhung der CO2-Steuer gemolken werden, leidet die deutsche Regierung offensichtlich an unfassbarer Verschwendungssucht. Das Auswärtige Amt steht wegen des sinnlosen Verprassens von Steuergeldern in der Kritik: Der Bundesrechnungshof rügt besonders den Erwerb einer Luxusimmobilie in Brüssel und fordert deren Verkauf. Es handelt sich dabei aber nicht um einen Einzelfall.
Dass Politiker sich ein gutes Leben machen, ist nicht neu. Das Auswärtige Amt scheint jedoch besonders verschwenderisch mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen. In dem kürzlich veröffentlichten Bericht des Bundesrechnungshofs heißt es: „Das Auswärtige Amt missachtet seit Jahren die rechtlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Erwerb und Unterhalt seiner Liegenschaften im Ausland.“
Im Oktober 2021 kaufte das Auswärtige Amt unter Führung von Ex-Außenminister Heiko Maas (SPD) in Brüssel eine 15.000 Quadratmeter große Immobilie mit Innenschwimmhalle und Tennisplatz für 8 Millionen Euro. Es stehen aber bereits drei repräsentative Residenzen zur Verfügung. Die Rechnungsprüfer kritisieren zudem, dass das neue Grundstück bis zu sechsmal größer als die dort bisher genutzten Grundstücke und daher auch energieintensiver und teurer im Unterhalt sei.
„Das AA hat weder den Bedarf für den Kauf nachgewiesen noch hat es Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet“, wird in dem Bericht angeprangert und der Verkauf der Immobilie gefordert.
Indessen scheint das Auswärtige Amt unter Führung der Grünen Annalena Baerbock nicht gewillt zu sein, sich von der Luxusresidenz zu trennen. Man habe „den Bedarf für eine größere Residenz ermittelt und begründet“, so die Behauptung. Zwei der bisher in Brüssel genutzten Residenzen seien sanierungsbedürftig, die neue Residenz sei außerdem „das einzig in Betracht kommende Objekt zur Bedarfsdeckung“ gewesen. Diese soll zunächst „als Zwischenunterkunft dienen, während beide Bestandsresidenzen saniert werden“. Zu einem späteren Zeitpunkt und auf der „Grundlage einer noch zu erarbeitenden Residenzstrategie“ wolle man dann entscheiden, auf welches Objekt in Brüssel verzichtet werde.
Trotz der Hinweise des Bundesrechnungshofs „auf Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ habe das Auswärtige Amt „weiter unwirtschaftliche Entscheidungen getroffen“, beklagen die Rechnungsprüfer. Der Brüssler Fall ist nämlich kein Einzelfall.
Sinnlose Käufe auch im Nahen Osten und in Afrika
So wurde etwa ein 5-Millionen-Euro-Grundstück in einer „Auslandsvertretung im Nahen Osten“ erworben, um darauf eine deutsche Auslandsschule zu errichten. Weil es nur als Gartenland ausgewiesen ist, darf das Grundstück aber nicht bebaut werden, so der Bericht. Des Weiteren unterhalte eine der vielen Auslandsvertretungen in Afrika zwei Residenzen, eine davon ist nahezu unbewohnt. Diese Entscheidungen des Auswärtigen Amts führten zu Kosten in Millionenhöhe, auch wurde bisher keine der nicht benötigten Liegenschaften wieder verkauft.
Als Konsequenz hat der Rechnungshof die Erarbeitung einer Strategie für Auslandsliegenschaften empfohlen und das Außenministerium zudem aufgefordert, seine nicht benötigten Immobilien „konsequent zu identifizieren und möglichst verlustfrei zu veräußern“. „Dies gilt insbesondere für das haushaltsrechtswidrig erworbene Residenzgrundstück in Brüssel“, heißt es weiter.
Offenbar leidet die Regierung unter Verschwendungssucht. Dass diese trotz Steuereinnahmen in Rekordhöhe auf Tricksereien zurückgreifen musste, verdeutlicht das Ausgabenproblem. Während die Bürger zu Verzicht aufgerufen werden und durch massive Verteuerungen in allen Bereichen immer mehr an ihre finanzielle Belastungsgrenze kommen, scheuen die Regierenden keine Kosten – solange diese vom Steuerzahler übernommen werden.