Ende letzten Jahres blockierte das Bundesland Sachsen-Anhalt die Erhöhung der euphemistisch als „Rundfunktbeitrag“ titulierten Zwangsgebühren für das deutsche Staatsfernsehen. ARD, ZDF und Deutschlandradio klagten daraufhin vorm Bundesverfassungsgericht – und bekamen nun Recht.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Sachsen-Anhalt habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied man in Karlsruhe. Damit tritt man freilich jede Form von Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Grundordnung mit Füßen. Föderalismus und Demokratie in Deutschland bedeuten offensichtlich, dass jedes Bundesland zu ein und derselben Antwort verpflichtet ist: „Ja.“
Propaganda und einseitige Berichterstattung
Dass das Gericht dann noch behauptet, dass in Zeiten „vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits“ die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks wachse, ist eine Farce. Öffentlich-rechtliche Sender betätigen sich nicht erst seit der sogenannten Corona-Pandemie als Propagandainstrumente der Regierung – die einseitige Berichterstattung über Covid-19 hat allerdings in vielerlei Hinsicht alle bisherigen Märchenerzählungen von ARD, ZDF und Co. in den Schatten gestellt.
Schon im August 2020 warfen Wissenschaftler den Sendern eine „einseitige Krisenrhetorik“ vor. Bis heute ist man kaum davon abgekommen, die angeblich ultimative Gefährlichkeit von Covid-19, die immense Wichtigkeit von Grundrechtseinschränkungen und Lockdown-Maßnahmen sowie den religiös anmutenden Glauben an die Errettung der Menschheit durch umstrittene Gen-Impfstoffe anzupreisen. Nicht umsonst erfreuen sich spätestens seit Beginn der „Pandemie“ alternative Medien großer Popularität, deren Mitarbeiter damit beschäftigt sind, den Bürgern all jene Informationen zugänglich zu machen, die vom Staatsfernsehen großzügig verschwiegen werden. Gute Nachrichten zur sehr geringen Sterblichkeit durch Covid-19, Erkenntnisse zur mangelnden Wirksamkeit der Lockdowns und wissenschaftliche Informationen zu Risiken und Nutzen der Impfstoffe sind ARD und ZDF seltsamerweise keine Sondersendungen wert.
Was lässt das Volk noch mit sich machen?
Dennoch lässt man sich beim Staatsfunk für unfundierte Panikmache im Regierungsauftrag bald noch fürstlicher entlohnen. Der Gebührenaufschlag bringt immerhin jährlich rund 500 Millionen Euro mehr ein. Was dabei völlig vergessen wird: Grundrechte wie die Rundfunkfreiheit dienen nicht dem Staat oder seinen aufgeblasenen Apparaten. Diese Rechte dienen dem Bürger – dem Souverän, der durch seine Steuergelder den Staat erst finanziert. So wie der Staat hat auch der öffentliche Rundfunk dem Volk zu dienen und eine neutrale Berichterstattung zu gewährleisten, durch die der Bürger vielseitig informiert und nicht einseitig beeinflusst wird.