Das lässt sich wohl nur noch dadurch steigern, wenn Polizei und Militär einmarschieren und die Menschen zur Zwangsimpfung abholen. Zuerst werden Ungeimpfte gekündigt, dann wird ihnen via AMS das Arbeitslosengeld gestrichen, wenn sie sich nicht impfen lassen. Zu behaupten, das Land wäre noch eine rechtsstaatliche Demokratie ist ein Hohn. Dass die Maßnahme ungeachtet der Äußerungen des Ministeriums unter Garantie nicht Rechtens ist, liegt auf der Hand.
Ein Kommentar von Florian Machl
Noch-Bundeskanzler Sebastian Kurz äußerte unter anderem am 6. August 2021: „Es gibt in Österreich keine Impfpflicht“. Das mag zu damaliger Zeit schon etwas fraglich gewesen sein, aus heutiger Perspektive trifft die Aussage nicht mehr zu. Die Impfpflicht für alle ist über die Hintertür Realität geworden. Verschiedene von der Regierung reichlich mit Steuergeld geförderte Medien berichteten am 16. September, dass das AMS Impfverweigerern das Arbeitslosengeld sperren wolle. Dies würde auf Basis eines Erlasses von Arbeitsminister Kocher (ÖVP) verwirklicht.
Absoluter Impfzwang über die Hintertür
Die Vorgangsweise ist dabei besonders perfide – die Rechtswidrigkeit schriftlich festzuhalten wird wie übrig ein teurer und steiniger Weg von mindestens 6-9 Monaten Dauer. Zunächst drängen zahllose Unternehmen ihre Mitarbeiter zur Impfung. Wenn diese verweigern, werden sie gekündigt oder bis zur Kündigung gemobbt. Nun kommt als zweiter Schritt das AMS ins Spiel. Dieses darf künftig die Bezüge streichen, wenn ein Arbeitsloser eine Stelle nicht annimmt, wenn er sich dafür impfen lassen müsste. Die diesbezüglichen Informationen werden nicht vom AMS erhoben sondern von den Firmen, bei denen man sich bewerben muss, erhoben und an das AMS weitergemeldet.
Es winkt Mittel- und Obdachlosigkeit
Es geht also um einen ganz direkten Impfzwang – andernfalls um den Verlust der finanziellen Existenz. Ob es möglich ist, zumindest die Mindestsicherung zu beziehen, ist derzeit noch unbekannt – sollte auch diese nicht ausbezahlt werden, bleibt Impfverweigerern der Weg in die Mittel- und Obdachlosigkeit. Eine solche Ansage macht sprachlos – und es muss jedem Bürger bewusst sein, dass sich eine Nation die solche Regelungen vorsieht mit einer rechtsstaatlichen Demokratie nichts mehr zu tun hat. Die Frage ist, ob Betroffene mit dieser Perspektive auch weiterhin die globalistischen Impf-Parteien wählen, die das Volk zu einer Impfung zwingen wollen, die nicht immunisiert – und wo die Bedrohung durch die Krankheit statistisch nur bei 0,15 % zum Tode führen kann – genauer betrachtet betrifft sie aber maximal Vorerkrankte und Alte. Die zweite Frage ist, wann sich die Menschen endlich friedlich aber bestimmt auf der Straße versammeln, um diese Regierung aus dem Amt zu bitten.
Komplette 180 Grad Drehung zu bisherigen Rechten der Arbeitgeber
Man sollte sich daran erinnern, welche Rechte die Arbeitgeber bislang hatten, wenn es um den Gesundheitszustand der Mitarbeiter ging. Tatsächlich stand es einem Dienstgeber nicht einmal zu, nach dem medizinischen Grund einer Krankschreibung zu fragen. Auch bei Einstellungsgesprächen war dies nicht möglich. Selbst die Frage nach einer Schwangerschaft war nicht erlaubt. Dass diese über Jahre für Arbeitnehmer erkämpften Rechte plötzlich abgeschafft werden, sollte zu denken geben. Alle anderen fraglichen Errungenschaften der Sozialdemokratie wie „bunt-diverse“ Stellenausschreibungen oder Kopftücher am Arbeitsplatz bleiben natürlich bestehen. Macht es Ihnen noch Spaß, in so einem Land zu leben?
Nachtrag
Angeblich würde es sich um keinen Erlass sondern um eine Anordnung von Arbeitsminister Kocher aus einem Schreiben vom 25. August an das AMS handeln. In diesem Schreiben wurde per Weisung festgelegt, dass das AMS Bezüge zu sperren hat, wenn eine Person aus Gründen einer abgelehnten Impfpflicht die Bewerbung verweigert oder die Annahme einer Position verweigert. Das Schreiben wurde vom Arbeitsministerium bestätigt. Das gut geförderte Medium derStandard sieht darin kein Problem und äußert viel Verständnis. Leser haben uns darauf hingewiesen, dass die maximale Sperre der Bezüge 6 Wochen dauert, im Wiederholungsfall ist eine 8-wöchige Sperre möglich (Quelle). Eine dauerhafte Sperre ist nach der geltenden Gesetzeslage noch nicht realisierbar.
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