Bhakdi-Prozess vor der zweiten Runde – nun liegt die Begründung der Staatsanwaltschaft vor

Bild: Report24

Wie angekündigt, ging die deutsche Generalstaatsanwaltschaft, vertreten durch die umstrittene Oberstaatsanwältin Silke Füssinger, noch im Vorjahr in Berufung. Die 15-seitige Berufungsschrift, welche Report24 vorliegt, ist mit dem 6. Dezember 2023 datiert. Inmitten echter antisemitischer Straftaten, die sich tagtäglich in Wort, Bild und Gewalt in deutschen Straßen manifestiert, bleibt weiterhin Zeit für eine politisch motiviert wirkende Verfolgung des sanften Wissenschaftlers.

Oberstaatsanwältin Silke Füssinger war ihr Amt als Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein im Dezember 2021 deklariert mit einer „Null Toleranz Strategie“ hinsichtlich der Diskriminierung jüdischer Mitbürger angetreten. Wie viele Verfahren sie gegen neue Mitbürger geführt hat, welche sich teilweise aus religiösen Gründen negativ über Juden äußern und entsprechende Parolen auch auf den Straßen brüllen, ist nicht im Detail bekannt. Allerdings kann man in Systemmedien nachlesen, dass in Schleswig-Holstein ein neuer Höhepunkt (echter?) antisemitischer Straftaten, speziell nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel, zu beklagen war. Dennoch bleibt immer noch genug Zeit dafür, jemanden mit viel staatlichem Aufwand zu verfolgen, der subjektiv betrachtet sich nichts zuschulden hat kommen lassen.

Daraus resultieren die Vorwürfe

Wir wiederholen hier die umstrittene Passage des unglücklichen Interviews, das der Staatsanwaltschaft als eines der beiden Beweisstücke dient, der Vollständigkeit halber noch mal in ganzer Länge (der zweite Anlassfall war eine Rede bei einer Wahlwerbeveranstaltung der Partei “Die Basis” in Kiel):

Sucharit Bhakdi sagte wörtlich: Und wenn ihr so indolent seid und nicht aufsteht und sagt “Nein! Mit uns macht ihr das nicht!”, dann ist es um euch geschehen. Und dann werdet ihr auch nicht die Möglichkeit haben, zu flüchten. Israel. Die Israeli können nicht mehr flüchten. Das Land ist zu. Das wird hier passieren.

Und ich wurde einmal gefragt von einem Amerikaner, was ich zu Israel zu sagen habe. Für mich, die Israeli, dieses Volk, das ich mehr bewundert habe als irgendein anderes Volk auf der Welt. Ich war ein Juden-Bewunderer. Du weißt, ich bin Musik-Liebhaber, Kunst-Liebhaber. Die größten Geister waren die Juden. Es tut mir leid, wenn ich euch das sagen muss, ja? Es tut mir leid, denn ich bin Buddhist. Ich verehrte sie. Du hast meine Schallplatten-Sammlung gesehen. Ich bin diesen jüdischen Musikern nachgereist, um eine Unterschrift von ihnen zu bekommen. Itzhak Stern, David Oistrach. Hunderte Kilometer bin ich gereist, um sie zu hören, um ein Autogramm zu bekommen. Ich habe sie verehrt.

Und jetzt machen sie das. Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land. Aus diesem Land, wo das Erzböse war. Und haben ihr Land gefunden. Haben ihr eigenes Land verwandelt in etwas, das noch schlimmer ist als Deutschland war. Das ist ja unfassbar. Und dann habe ich den Amerikanern gesagt: Das ist das Schlimme an den Juden. Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt “living hell”, die lebende Hölle. Und ich habe den Amerikanern gesagt: Und wenn ihr nicht aufpasst, wird Amerika auch die lebende Hölle sein. Und ich sage euch jetzt: Euer Land wird verwandelt in die lebende Hölle, wenn ihr nicht bald aufsteht!

Staatsanwaltschaft verortet Hetze gegen alle Juden

Die Staatsanwaltschaft schließt sich wenig überraschend nicht dem Erstgericht an, welches einen Freispruch gefällt hatte. So sah der Erstrichter keinen Angriff auf die Menschenwürde verwirklicht, vielmehr habe Prof. Bhakdi Kritik an den impfpolitischen Maßnahmen der israelischen Regierung zum Ausdruck gebracht. Die Staatsanwaltschaft befindet hingegen, Bhakdis Aussagen hätten sich stets pauschal gegen alle Juden gerichtet – und dabei nicht nur gegen jene, die sich im Ausland befinden. Auch im Inland befindliche Juden wären mitgemeint.

In der Berufungsbegründung führt Oberstaatsanwältin Silke Füssinger sinngemäß aus, dass es sich um pauschale Urteile über “die Juden” und ihre Lernfähigkeit gehandelt habe. Dabei wäre kein Bezug mehr zum Staat Israel gegeben gewesen sondern Bhakdi habe über alle Juden dieser Welt und ihre Wesensart, auch jene in Deutschland, gesprochen.

Bhakdi würde behaupten, alle Juden seien böse

Bhakdi habe mit seinen Aussagen „dem objektiven Durchschnittsempfänger suggeriert, alle Jüdinnen und Juden seien (pauschal) böse.“ Denn er habe in seine Wortwahl nicht auf eine ausreichende Trennung geachtet.

Füssinger argumentiert dahingehend, dass ein Angriff auf die Menschenwürde von Juden vorliegen würde: Für einen Angriff auf die Menschenwürde sei erforderlich, dass der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen werde. Ferner müsse sie als minder- bzw. unwertiges Wesen behandelt werden. Bhakdi habe einem verständigen Durchschnittsempfänger genau dies suggeriert. Er habe aussagen wollen, dass alle Juden böse wären.

Bhakdis „Angriff“ habe sich „nicht nur gegen einzelne Verhaltensweisen oder Persönlichkeitsrechte von Jüdinnen und Juden, sondern den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit“ gerichtet. Er habe damit antisemitische Erzählungen bedient, „wonach Jüdinnen und Juden alles Schlechte und Böse verkörpern würden“.

Weiters habe Bhakdi den öffentlichen Frieden gestört und indirekt zu Gewalt beigetragen

Weiters habe Bhakdi speziell mit seinen Äußerungen bei einer Kundgebung am 24. September 2021 in Kiel den öffentlichen Frieden gestört. Auf mehreren Seiten führt die Staatsanwaltschaft hier aus, dass die Äußerungen zum „Tatzeitpunkt“ vor einem verängstigten und verunsicherten Publikum getätigt wurden. Dem gegenüber stand eine aggressiv geführte öffentlich Debatte um die staatlich angeordneten Schutzmaßnahmen. Es wäre im Jahr 2021 zu zunehmenden Gewalttaten durch Personen gekommen, die sich durch Schutzmaßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie in ihren Rechten beschnitten sahen.

Als Beispiel wird die Wahnsinnstat von Bad Kreuznach herangezogen, die allerdings vor Bhakdis Aussagen in Kiel verübt wurde. Hier springt die Staatsanwaltschaft, ohne dies weiter kenntlich zu machen, wieder willkürlich zu jenen Aussagen im genannten Video. So führt Füssinger aus, dass Frustration des Täters Mario N. über die Maskenpflicht und die Corona-Schutzmaßnahmen zum Mord am Tankstellenkassier Alexander W. geführt hätten. Im Grunde genommen wird suggeriert, dass Vorträge wie jene von Bhakdi in Kiel zu dieser Wahnsinnstat geführt hätten.

Man wirft also ausgerechnet dem sanften und ruhigen Professor Bhakdi indirekt vor, Auslöser für zeitlich und inhaltlich komplett anders gelagerte Intensivgewalt gewesen zu sein. Speziell seine besonnene und wissenschaftlich orientierte, fundierte Art wird ihm in mehreren Textpassagen vorgehalten, diese wäre besonders gefährlich.

Der Holocaust wäre verharmlost worden

Ähnlich geht es in der Argumentation weiter, nach der Bhakdi den Holocaust verharmlost oder relativiert hätte. Dabei wird eine Passage aus der Rede bei der Wahlkampfveranstaltung in Kiel auszugsweise zitiert:

„Schon jetzt ist es der Weltelite gelungen, über 1 Milliarde Dosen der genetisch basierten Substanzen in ahnungslose Menschen zu spritzen. (…) Wird es aber reichen, einen vielleicht entscheidenden Beitrag am Sonntag einzubringen? lch weiß es nicht. lch weiß nur, dass wenn wir scheitern sollten, gibt es nur noch eine winzige verbleibende Chance, dem drohenden Untergang zu entrinnen. Wir müssen versuchen, die noch Erreichbaren zu erreichen.”

Prof. Sucharit Bhakdi, 24. September 2021, Kiel

Die Oberstaatsanwältin bezeichnete diese Formulierungen als eindringlich und aufwühlend. Die Relativierung des Holocausts sieht sie unter anderem in einem später folgenden Satz verwirklicht:

„Dieses Endziel ist die Erschaffung der neuen Realität und beinhaltet nichts anderes als den zweiten Holocaust, die Abschaffung der Menschheit in der jetzigen Ausprägung.”

Prof. Sucharit Bhakdi, 24. September 2021, Kiel

Dabei habe es sich „um eine aggressive Emotionalisierung gehandelt, die geeignet war, Hemmschwellen herabzusetzen.“ Bhakdi habe damit die Gefahr gewaltsamer Ausschreitungen erhöht. Dazu reiche, dass eine bloße Gefährdung für diese Behauptung bestanden habe, es wäre nicht nötig, dass infolge entsprechende Taten gesetzt wurden. Es genügt also die Fantasie der Staatsanwaltschaft, dass Corona-Maßnahmenkritiker prinzipiell gewaltbereit oder manipulierbar wären und dementsprechend solche Gewalt theoretisch hätten ausüben können.

Kontext der strittigen Aussagen wurde jeweils ausgespart und ignoriert

Völlig außer Acht lässt die Staatsanwaltschaft den jeweiligen Kontext, welcher dem Erstrichter aber außerordentlich wichtig war. Dieser ließ sowohl die Rede in Kiel als auch das Interview in voller Länge abspielen, um zu hören, aber auch aufzuzeigen, dass im Kontext keineswegs verhetzt, sondern zu einem Dialog aufgerufen wurde und dann auch keinesfalls eine pauschale Beschimpfung oder Herabwürdigung von Juden bezweckt war – sondern es sich um eine Fehlinterpretation handelt. Der neutrale Zuseher muss sogar von einer ausgesprochen böswilligen und vorsätzlichen Fehlinterpretation ausgehen. Es sei daran erinnert, dass es auch zur Pflichtaufgabe eines Staatsanwaltes zählt, Sachverhalte zu ermitteln, die für den Angeklagten sprechen und diesen entlasten.

Ebenso fehlt eine entsprechende Würdigung und Feststellung, dass Prof. Bhakdi zwar schon lange in Deutschland lebt und ausgezeichnet Deutsch spricht – aber dennoch nicht auf muttersprachlichem Niveau. Dies weiß jeder, der Bhakdis Vorträge kennt und schätzt – und dementsprechend ist es auch wichtig zu verstehen, dass er nicht jeden seiner Sätze so bildet, wie das jemand machen würde, der Deutsch als Muttersprache hat. Dies einfach zu ignorieren erscheint unredlich.

Staatsanwältin bekräftigt Pandemie-Narrativ, ohne Gegenmeinungen einzubeziehen

Angesichts der aktuell vorliegenden RKI-Papiere liest sich vor allem der letzte Absatz wie ein zynischer Hohn wider die Realität. Sinngemäß ist dort festgehalten:

Die allgemeine politische und gesellschaftliche Entwicklung im Rahmen des Pandemiegeschehens wäre eine allgemeinkundige Tatsache. Denn seit Beginn der Pandemie wären alle Details zum Virus, der medizinischen Entwicklung, den politischen Maßnahmen und dem Verhalten der Bevölkerung in allen Medien ständig veröffentlicht und besprochen worden. Die gesamte Bevölkerung sei stets auf dem neuesten Informationsstand gewesen. Weil also das gesamte Corona-Narrativ dementsprechend eine öffentlich bekannte Tatsache wäre, müsse man sie nicht noch einmal vor Gericht extra erörtern.

Für die kommende Gerichtsverhandlung gegen Prof. Sucharit Bhakdi wurde noch kein konkreter Termin vereinbart. Gerüchten zufolge soll es insgesamt drei Verhandlungstage geben, die Ende Juli/ Anfang August stattfinden.

Lesen Sie auch: Termin fix: Sucharit Bhakdi wegen strittiger Interviewpassage vor Gericht gezerrt

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