Mit dem kommenden Schulstart kehrt auch der herbstliche Maßnahmenwahn zurück. Obwohl das Bildungsministerium die Zügel vorerst locker lässt – der Bundespräsidentenwahl geschuldet oder nicht – und die Coronatests noch als „freiwillig“ verkauft, rotieren viele Schuldirektoren bereits wieder am Stand und vermiesen Eltern und Kindern mit Sinnlos-Auflagen den Schulstart. Ein taffes Elternpaar aus Niederösterreich stellte sich nun auf die Hinterbeine und gab der Schulleitung Kontra.
Ein Bericht von Edith Brötzner
Folgende Aussendung erging von der Direktion an die Eltern:
„Liebe Eltern!
Ich hoffe, Sie konnten die Ferienzeit mit Ihrem Kind genießen und freuen sich genauso wie wir wieder auf den Schulbeginn. Zum Glück hat sich die Coronasituation entspannt und wir können einem entspannten Schulbeginn entgegensehen. Damit wir die Sicherheit trotzdem gewährleisten können, bitten wir Sie Ihr Kind, wenn es möglich ist, vor dem Schulstart zu Hause zu testen. Wir bitten Sie wirklich eindringlich, die Testung Ihres Kindes zuverlässig und gewissenhaft durchzuführen! Auch im heurigen Schuljahr müssen zum Schutz aller Maßnahmen umgesetzt werden. Nachzulesen in der neuesten Verordnung „Sichere Schule“ vom BMI
Wenn Ihr Kind nicht mit dem Bus kommt, bitten wir Sie, mit Ihrem Kind um 7:40 Uhr vor den Eingangsbereich der Schule zu kommen. Gemeinsam (Kinder, Eltern, LehrerInnen) gehen wir dann in die Kirche zum Gottesdienst. Alle Kinder, die nicht am Gottesdienst teilnehmen, bitten wir erst um ca. 8:40 Uhr in die Schule zu kommen. Im Anschluss an die Messe versammeln sich die Kinder kurz zur Begrüßung in der Klasse. Für eine gute Durchlüftung der Klassenzimmer wird gesorgt.“
Engagierte Eltern wehren sich gegen Sinnlos-Testerei
Die Antwort des engagierten Elternpaares ließ nicht lange auf sich warten:
„Sehr geehrte Schulleitung!
Gott sei Dank können wir Ihre hypochondrische Art immer noch nicht teilen. Wir werden aber zu einem entspannten Schulbeginn beitragen, indem wir mit Sicherheit gewährleisten werden, dass unsere Kinder vor dem Schulstart, aber auch während der laufenden Schulphase niemals wieder an diesen ungeeigneten Coronatests teilnehmen und damit auch nicht zu dieser massiven Steuergeldverschwendung beitragen werden. Wir kommen deshalb Ihrem eindringlichen Wunsch zur zuverlässigen und gewissenhaften Testung unserer Kinder selbstverständlich nicht nach. Da wir Ihrem Wunsch nicht nachkommen werden, dass unsere Kinder an ihrem ersten Schultag ihre Gesundheit weiterhin durch einen nicht aussagekräftigen Corona Test beweisen müssen, kommen die beiden erst am Dienstag.
Beim Thema „gute Durchlüftung in den Klassenzimmern“ verweisen wir auf den § 83 StGB. Schulklassen gelten als öffentliche Räume. In diesen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Lufttemperatur am Arbeitsplatz (Schulplatz) bei geringer körperlicher Belastung nicht unter 19 Grad Celsius sinken darf. Sollten also bei kälteren Außentemperaturen die Klassenzimmer durchlüftet werden, so muss durch die Lehrkraft gewährleistet werden, dass die gesetzlich vorgegebene Raumtemperatur selbst im Bereich nahe der Fenster nicht unter 19 Grad Celsius sinken darf. Kommt es durch mehrmalige Unterschreitung der gesetzlich vorgegeben Raumtemperatur zu einer Verkühlung eines:r Schüler:in, so wäre dies einer Körperverletzung gleichzusetzen.
§ 83 StGB – Strafgesetzbuch:
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2022
(1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme!“
„Warum hast du mitgemacht?“
Unklar ist, wie lange es dauert, bis man – in Anbetracht der moralisch höchst verwerflichen Kinder-Impfkampagnen – auch wieder gezielt mit diversen evidenzfreien Maßnahmen auf die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft losgeht. Denkbar unklug für die Regierenden wäre wohl ein Scharfstellen der Coronaregeln vor Abschluss der Bundespräsidentenwahl. Eines ist jedenfalls ganz sicher: Wir Eltern sind für das Wohl und den Schutz unserer Kinder verantwortlich. Und es liegt an jedem Einzelnen von uns, für unseren Nachwuchs einzustehen und ihn vor möglicherweise gesundheitsschädlichen, viel zu wenig erforschten medizinischen Experimenten und evidenzfreien, schikanösen Maßnahmen zu schützen. Andernfalls werden wir uns irgendwann vor unseren Kindern verantworten und die Fragen „Was hast du damals getan? Warum hast du mitgemacht?“ beantworten müssen.