Die Zeiten, in denen fähige Facharbeitskräfte rar waren, scheinen nun vorbei zu sein. Wie sonst lässt es sich erklären, dass aktuell einige Firmen mit Hochdruck zu kleinen Diktaturen mutieren und ungeimpfte Mitarbeiter rücksichtslos entsorgen? Mit besonders scharfen Maßnahmen schockierte nun ein großes Bauunternehmen mit mehreren Standorten (unter anderem in Linz) und Sitz in Niederösterreich.
Von Edith Brötzner
Der Geschäftsleiter des besagten Unternehmens sprach gesunden Ungeimpften ein Betretungsverbot aus und ließ seiner Belegschaft, Vertretern und Besuchern nun eine besonders bösartige und unmenschliche Botschaft zukommen, die Report24 von einer schockierten Ex-Mitarbeiterin des Unternehmens zugespielt wurde:
„Sehr geehrte Damen und Herren!
Infolge der mittlerweile sehr massiv auftretenden Omikron-Variante bei der Coronapandemie müssen wir ab 1. Jänner 2022 neue, verschärfte Sicherheitsmaßnahmen einführen. Als Geschäftsführer habe ich die Verpflichtung für die Gesundheit der Mitarbeiter zu sorgen, und deshalb habe ich den höchstmöglichen Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Es kann auch zu Übertragungen der neuen Omikron-Variante unter Geimpften kommen, aber die prozentuelle Wahrscheinlichkeit ist um ein Vielfaches geringer als zwischen den Ungeimpften. Diese gesundheitlich unbedingt notwendige Maßnahme ist dadurch gegeben, da wenn nur „eine einzige“ ungeimpfte Person mit der neuen Omikron-Variante infiziert wird, müssen ein Großteil, wenn nicht alle Büromitarbeiter in Quarantäne gehen und die Fa. … wird handlungsunfähig. Einen solchen Zustand können wir uns nicht leisten!
Deshalb sind folgende Maßnahmen ab 1. Jänner 2022 einzuhalten:Alle Räumlichkeiten der Fa. … (Hauptgebäude, sämtliche Räume in den Filialen, sämtliche Räume in den Beton- und Asphaltwerken, Recyclingwerk, Werkstätten und Meisterbüros, Bauhütten, Lkw-Fahrer Container) sind nur mehr nach den Voraussetzungen der 2G-Regel zu betreten. Alle anderen Personen haben ein absolutes Betretungsverbot!! Dasselbe gilt für Vertreter und sonstige Besucher.
Büromitarbeiter, welche nicht geimpft sind, werden in das neue Containerbüro, in die neuen Räumlichkeiten oberhalb des neuen Labors oder in das Büro beim Asphaltwerk verlegt. Alle geimpften Mitarbeiter, welche sich in diesen Räumlichkeiten befinden, bekommen ein Büro im Hauptgebäude. Eine Vermischung zwischen ungeimpften und geimpften Büromitarbeiten darf nicht stattfinden.
Ich ersuche alle Abteilungsleiter, diesen Umzug mit den betreffenden Personen abzustimmen und mit der EDV-Abteilung zu koordinieren. Der Umzug muss bis spätestens 31. Dezember abgeschlossen sein! Als Maßstab gilt der Eintrag im grünen Pass. Die 3G-Regel wäre grundsätzlich in unserer Firma noch anwendbar, ist aber sowohl aus gesundheitlichen Gründen und aus Gründen der Handlungsfähigkeit der Firma nicht zu verantworten. Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen nicht impffähig sind, müssen ein ärztliches Attest vorlegen. Dann wird im Einzelfall entschieden, welche Maßnahmen zu treffen sind.
LKW- und Baggerfahrer usw., welche die 2G-Regel nicht einhalten können, werden aufgefordert, spätestens ab dem 23. Dezember die Urlaubs- und Zeitausgleichsansprüche aufzubrauchen. Aus Sicherheitsgründen sollen für Arbeiten im Jänner und Februar 2022 nur solche Mitarbeiter/innen herangezogen werden, welche die 2G Regeln einhalten. Dasselbe gilt für Mitarbeiter, welche eine Mitfahrgelegenheit mit Firmenbussen nützen. Jene Personen, die hier die 2G Regeln nicht einhalten, müssen eigenverantwortlich zu den Arbeitsstätten oder Baustellen kommen.
Es besteht auch heute wieder die Möglichkeit, sich in der Firma impfen zu lassen!! Bleiben Sie gesund, lassen Sie sich impfen und schätzen und schützen Sie ihre eigene Gesundheit und die der anderen Mitmenschen!
Mit freundlichen Grüßen, die Geschäftsleitung“
Ob ein derart unmenschlicher Umgang mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern für die Handlungsfähigkeit des Unternehmens wirklich förderlich ist, darf man getrost in Frage stellen. Fakt ist: Wer als Unternehmen auch nach Corona noch als attraktiver Arbeitgeber gelten will, sollte bereits jetzt human und umsichtig handeln.
Zur Wahrung der journalistischen Sorgfaltspflicht haben wir eine Anfrage via Mail an das Unternehmen gestellt und baten um die Beantwortung folgender Fragen:
- Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich diese Aussendung an Ihre Mitarbeiter?
- Auf welche medizinischen Studien und Grundlagen stützt sich die Begründung für diese Aussendung?
- Aus welcher fachlich fundierten Quelle beziehen Sie Ihre Informationen über diverse Virusvarianten und die Wirksamkeit der Covid-Impfung? Da der Inhalt Ihrer Aussendung durchaus als rechtswidrig ausgelegt werden könnte, wie sichern Sie sich im Falle von Klagen durch Ihre Mitarbeiter ab?
- Ist genug Fachpersonal verfügbar, um einen eventuellen, durch solche Maßnahmen bedingten, Personalabgang abzudecken?
- Ist Ihnen bewusst, dass solche Ausschreibungen möglicherweise rechtswidrig, diskriminierend und menschenverachtend sind und sich solch ein Vorgehen negativ auf Ihr Image und künftige Personalentwicklungen auswirkt?
Unsere Anfrage blieb bis dato unbeantwortet. Sollte noch eine Information eintreffen, werden wir sie an dieser Stelle ergänzen.