Mittlerweile kennen die Mitläufer des Systems, die braven Zuarbeiter der Pharmaindustrie, kein Halten mehr. Die Barmherzigen Brüder Steiermark haben einen Brief verschickt, in dem Kritik an der Impfkampagne kriminalisiert wird. Die „Aufforderung sich nicht impfen zu lassen“ wäre ein Rechtsbruch, und man würde „geeignet darauf reagieren“. Die Stoßrichtung ist klar: Kritik an der Impfung wird ab sofort für alle Arbeitnehmer des Betriebs verboten – egal, ob damit gegen Grundrechte verstoßen wird.
Im Brief (Abbildung unten) ist zu lesen:
Mit 1. Februar 2022 gilt in Österreich und somit für uns alle die Impfpflicht. Aus diesem Grund und aus gegebenem Anlass ist es uns wichtig, Sie darüber zu informieren, dass ab dem Start der Impfpflicht eine Aufforderung gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Bewohnerinnen und Bewohnern, sich nicht impfen zu lassen, als eine Anstiftung zum Rechtsbruch zu sehen ist.
und
Als Anstiftung zum Rechtsbruch zählen juristisch alle Wege der Kommunikationsübermittlung sowie die Verteilung von Informationsmaterial, welches sich gegen eine Covid-Schutzimpfung richtet.
Dass die Impfung völlig sinnfrei ist, weil sie sich in den aktuell verfügbaren, so genannten „Impfstoffen“ gegen einen Virenstamm richtet, der seit zwei Jahren nicht mehr kursiert, scheint niemanden zu interessieren. Was dementsprechend eine Schutzimpfung sein soll bleibt offen, denn die bislang bekannten „Impfungen“ schützen weder vor Ansteckung noch vor Weitergabe.
Das Schreiben ist daher als Nötigung zu werten, welche in das Grundrecht der freien Meinungsäußerung eingreift. Ein Eingriff in dieses Grundrecht steht niemandem zu, auch nicht einem Arbeitgeber. Es bleibt zu hoffen, dass Betroffene dies auf juristischem Weg klären lassen, sofern man sich auf die Gerichte im Bereich der Grundrechte noch verlassen kann.
27.1., Ergänzung: Uns hat eine Zuschrift erreicht, dass sich die Barmherzigen Brüder mit diesem Schreiben nur gegen das illegale Anbringen von Aufklebern äußern wollten. Dies geht unserer Ansicht nach aus dem Text nicht hervor, wir lassen das aber gerne als Gegenmeinung so stehen und versuchen, eine direkte Auskunft aus dem Gesundheitsbetrieb zu erhalten.