Bald Blitzer für Fußgänger? Spott über Regulierung von Gehgeschwindigkeit

Symbolbild: KI

In der Slowakei sollte man sich schnelle Sprints vorsorglich lieber verkneifen: Hier wurde gerade eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach auf Gehwegen im Ortsgebiet künftig eine erlaubte Gehgeschwindigkeit von maximal 6 Kilometern pro Stunde gilt. Mancher fragt sich nun, ob er noch joggen darf…

“Achten Sie auf Ihre Gehgeschwindigkeit”, mahnen slowakische Medien: Eine jüngst beschlossene Gesetzesänderung legt eine Höchstgeschwindigkeit auf Gehwegen fest. Eine Gehgeschwindigkeit von 6 Kilometern pro Stunde solle demnach nicht überschritten werden, heißt es im neuen Zusatz.

„Angesichts der zunehmenden Zahl von Kollisionen mit Rollerfahrern ist das Hauptziel, die Sicherheit auf Gehwegen zu erhöhen“, erörterte Ľubomír Vážny (Slowakische Sozialdemokratie / Smer-SSD), Mitglied des slowakischen Nationalrats und Initiator des Gesetzesentwurfs.

Da die durchschnittliche Gehgeschwindigkeit zwischen vier und fünf Kilometern pro Stunde liegen soll, sind Rad- und Rollerfahrer sowie Skater zwar logischerweise die Adressaten des Gesetzes – selbst ein Jogger, der eher gemütlich unterwegs ist, würde die Höchstgeschwindigkeit aber schon übertreffen. Ob das künftig geahndet wird? In den sozialen Netzen sorgt die Gesetzesänderung jedenfalls bereits für Spott. Tappt man demnächst schon als Fußgänger in Radarfallen? Die festgelegte Gehgeschwindigkeit betrifft laut Gesetz Fahrzeuge wie E-Scooter und Fahrräder, die sich nicht mehr schneller als Schrittgeschwindigkeit bewegen dürfen. Auf Fußgänger sollte sie nicht angewendet werden. Bislang. Einige Menschen scheinen diesbezüglich Zweifel zu haben. Kein Wunder, wo die Kassen der Kommunen stetig leer sind und Blitzer ein lukratives Geschäft darstellen…

Während das Innenministerium zu bedenken gab, dass man zur Erhöhung der Sicherheit lieber die Nutzung von E-Scootern und ähnlichen Geräten auf den Gehwegen verbieten sollte, haben “Experten” aber durchaus auch die Fußgänger als Unfallverursacher ausgemacht. Der Verkehrsanalyst Jozef Drahovský etwa bezog sich in seiner Argumentation konkret auf Fußgänger, die zu schnell auf Zebrastreifen rennen würden. Dass bei Kollisionen mit den umstrittenen E-Scootern die überfahrenen Fußgänger die Schuldigen sind, kann aber eher bezweifelt werden.

Die Gesetzesänderung tritt im kommenden Jahr in Kraft. Zudem wird im Zuge der Novelle die Altersgrenze für die obligatorische ärztliche Untersuchung von Fahrern von 65 auf 70 Jahre angehoben.

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