Autohersteller werden zur prominenten Anzeige von öffentlich-rechtlichen Sendern gezwungen

Symbolbild: R24 / KI

Erbärmlich: Während den Öffentlich-Rechtlichen die Zuschauer und Zuhörer davon laufen und die Kritik an ihrem einseitig-regierungskonformen Programm stetig zunimmt, werden nun sogar Autohersteller gezwungen, den Zugriff auf diese Programme in ihren Infotainment-Systemen anzubieten. Im besten Deutschland aller Zeiten hat es scheinbar höchste Priorität, dass auch während der Autofahrt die Indoktrinationsprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten konsumiert werden können.

Als „wegweisend“ betrachten die Landesmedienanstalten die Entscheidung ihrer Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK): Die In-Car-Entertainment-Systeme von Audi, BMW/Mini und Tesla werden jetzt als sogenannte Benutzeroberflächen eingestuft, womit für sie neue Regulierungen greifen. So müssen öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme und Telemedien „auf der ersten Auswahlebene unmittelbar erreichbar und leicht auffindbar“ sein. Bei Tesla geht der Wahnsinn noch eine Stufe weiter: Der „Tesla Media Player“ wird als Medienplattform eingeordnet. Das heißt: „Ein Drittel aller Kapazitäten muss dort für Angebote öffentlich-rechtlicher Fernsehsender, privater Fernsehprogramme und gegebenenfalls regionaler Anbieter, offener Kanäle und Teleshopping reserviert werden – sprich: klassische Rundfunkmedien“, wie heise.de berichtet.

Die Vorsitzende der ZAK klopft sich für diese Entscheidung kräftig auf die Schulter: „Klingt erstmal komisch, ist aber so: In-Car-Entertainment-Systeme sind aus guten Gründen im Fokus der Medienaufsicht. Immerhin entscheiden diese Oberflächen darüber, welche Medienangebote im Auto an die Ohren der Hörerinnen und Hörer dringen können. Wir haben es also mit neuen Gatekeepern zu tun, die der Gesetzgeber daher konsequent der Medienaufsicht unterstellt.“ Gott bewahre, dass diese „Gatekeeper“ die staatliche Propaganda nicht in ausreichendem Maße verbreiten!

In Orwell’scher Umkehr behauptet der Koordinator des Fachausschusses Infrastruktur und Innovation zudem: „Mit den Anzeigen bekennen sich die Automobilhersteller zu ihrer Verantwortung, Medienvielfalt auch im Auto praktisch umsetzen zu wollen. Wir gehen davon aus und werden es auch nachdrücklich einfordern, dass andere Automobilhersteller in Kürze nachziehen.“ Medienvielfalt? Die Öffentlich-Rechtlichen stehen für vieles, aber nicht für Vielfalt, wie auch die jüngste widerständige Aktion von ÖRR-Mitarbeitern belegt, die umfassende Reformen bei den Anstalten fordern. Keine innere Pressefreiheit, dafür Meinungsmache und Regierungspropaganda: Braucht man das im Auto so dringend, dass diese Programme dem Nutzer an oberster Stelle aufgedrängt werden müssen? Insbesondere die erzwungene Flutung des Tesla Media Players mit ÖRR-„Angeboten“ wirkt dabei regelrecht grotesk.

Entgehen können die Automobilhersteller den Regularien des Medienstaatsvertrags nur, wenn sie nachweisen können, dass die Umsetzung der Anforderungen technisch nicht möglich oder aufgrund von sehr hohem Aufwand nicht zumutbar ist. Dass ein solcher Nachweis gelingt, muss allerdings bezweifelt werden.

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