Von “guten Nachrichten” berichtet aktuell Rechtsanwalt Markus Haintz: Die Staatsanwaltschaft in Traunstein (Bayern) hat in zwei Fällen wegen Volksverhetzung ermittelt, nun aber beide Verfahren eingestellt. Auslöser waren erboste Kommentare in den sozialen Netzen gewesen, die als Reaktion auf Gewaltverbrechen gepostet worden waren.
Die stetigen Schlagzeilen über gewalttätige Übergriffe im besten Deutschland erhitzen immer wieder die Gemüter. Wegen zweier Kommentare auf Facebook, die zu Beiträgen eines Nachrichtenportals abgesetzt worden waren, hatte die Staatsanwaltschaft im bayerischen Traunstein Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingeleitet.
Ausnahmsweise: Staatsanwalt pro Meinungsfreiheit
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) April 7, 2026
Es gibt sie doch noch: die guten Nachrichten. In zwei Fällen hatte die Staatsanwaltschaft im bayerischen Traunstein wegen Volksverhetzung ermittelt. Jetzt stellt sie die Ermittlungen ein.
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Der erste Fall bezog sich auf einen Beitrag über eine brutale Attacke auf einem Spielplatz: Zwei unbekannte Täter hatten erst mit Softair-Waffen auf Kinder geschossen und sie dann angegriffen. Der Beschuldigte kommentierte:
„Meine erste Frage, waren da am Sonntagnachmittag keine Erwachsenen? Und diesen netten Fachkräften würd ich gern die softair in den Ar… schieben und mal schauen ob die Kugel oben wieder rauskommt. Weg mit dem ganzen Dreck hier. Unglaublich was die sich hier erlauben.“
Der zweite beanstandete Kommentar drehte sich um einen Bericht über einen 76-jährigen Radfahrer, der von einem Rollerfahrer bewusstlos geschlagen wurde:
„Und natürlich hat niemand was bemerkt. Alle Augen waren plötzlich woanders. Es wird Zeit für Waffen!!!! Dieses eldendige kanackenpack braucht mal bissl Zündstoff im Arsch.“
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Markus Haintz argumentierte, dass es in beiden Fällen an einem Bezug zu einer konkreten Bevölkerungsgruppe mangele: Der erste Kommentar beziehe sich nur auf die beiden Täter; beim zweiten sei unklar, welche Gruppe überhaupt gemeint sein soll, weil die Nationalität des Täters nicht bekannt ist.
Weiterhin wurde argumentiert, dass es sich bei den Kommentaren nicht um Angriffe auf die Menschenwürde handele. Damit seien sie auch nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Das wäre aber eine Voraussetzung für Volksverhetzung.
Tatsächlich folgte die Staatsanwaltschaft der Argumentation: Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht im Sinne einer überwiegenden Verurteilungswahrscheinlichkeit; damit fehle die Voraussetzung für die Erhebung der öffentlichen Klage oder für die Beantragung eines Strafbefehls. Wie in der Strafprozessordnung vorgesehen, wurden die Ermittlungen eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO).
Es bleibt sicherlich dabei, dass man im besten Deutschland aufpassen muss, was man in den sozialen Netzen postet – insbesondere im Eifer des Gefechts, wenn Schocknachrichten und die Hilflosigkeit angesichts der Zustände im Land einen in Zorn versetzen. In der Kommentarspalte auf X mutmaßt ein Nutzer, dass die Staatsanwaltschaft vielleicht auch nur überlastet sein könnte. Doch so oder so: Der Bevölkerung wird am meisten geholfen sein, wenn die Justiz sich auf tatsächliche Gewalttäter konzentrieren kann, statt jene zu verfolgen, die diese Täter kritisieren. Unvergessen ist der Fall einer Frau, die wegen eines zornigen Kommentars länger in Haft musste als die Vergewaltiger, auf die sie sich bezogen hatte. Wir berichteten:
