Ein Nachmittag auf dem Spielplatz wird zum Albtraum: Ein Rumäne versucht, einen dreijährigen Jungen zu entführen. Als dessen Großmutter eingreift, attackiert er sie mit einer Schere. Nur durch ihren mutigen Einsatz kann die 58-Jährige verhindern, dass der Fremde mit ihrem Enkel verschwindet. Jetzt beschäftigt der Fall das Landgericht Hannover.
Die schockierende Tat ereignete sich bereits am 1. Mai 2026. Nach Angaben der Polizei war eine 58‑jährige Frau mit ihrem dreijährigen Enkel auf einem Spielplatz im hannoverschen Stadtteil Badenstedt, als ihr ein Mann auffiel. Der Unbekannte streifte über das Gelände, durchsuchte Papierkörbe und rauchte auf einer Bank.
Gegen 17.30 Uhr, als die anderen Besucher den Spielplatz bereits verlassen hatten, wollte sich auch die Großmutter mit ihrem Enkel auf den Heimweg machen. Doch genau in diesem Moment eskalierte die Situation. Der Mann sprang auf, griff sich den Dreijährigen und versuchte, ihn mitzunehmen. Doch er hatte nicht mit dem entschlossenen Widerstand der Großmutter gerechnet.
Die 58-Jährige versuchte mit aller Kraft, das schreiende Kind aus den Händen des Angreifers zu befreien. Daraufhin zog der Mann eine Schere und stach mehrfach auf die Frau ein. Doch selbst die Attacke konnte die Großmutter nicht davon abhalten, ihren Enkel zu beschützen.
Sie kämpfte weiter und legte sich schließlich schützend über den Jungen. Anwohner wurden auf das Geschehen aufmerksam und alarmierten die Polizei. Die eintreffenden Beamten konnten den Angreifer schließlich mithilfe von Reizgas überwältigen.
Die Großmutter erlitt vier Stichverletzungen, die glücklicherweise nicht tief waren. Zwei Narben erinnern sie bis heute an die schrecklichen Minuten. Auch ihr Enkel wurde leicht verletzt. Doch die seelischen Folgen wiegen schwerer. „Ich habe Angst vor Spielplätzen und Scheren“, erklärte sie vor Gericht.
Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um den 46-jährigen rumänischen Staatsangehörigen Cosim-Teodor T. Der Mann ist obdachlos und hält sich Medienberichten zufolge seit etwa fünf Jahren in Deutschland auf.
Mal wieder „schuldunfähig“
Seit dem 29. Oktober beschäftigt sich das Landgericht Hannover mit dem Fall. Allerdings geht es in dem Verfahren nicht um eine gewöhnliche strafrechtliche Verurteilung, sondern um die Frage, ob der Beschuldigte dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss.
Nach einem psychiatrischen Gutachten leidet der 46-Jährige angeblich an paranoider Schizophrenie und soll zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sein – ein Klassiker in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft strebt nun seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Eine gerichtliche Entscheidung könnte Ende November fallen.
Immer wieder werden Gewalttäter aufgrund schwerer psychischer Erkrankungen für schuldunfähig erklärt und statt in einem Gefängnis im Maßregelvollzug, also in der forensischen Psychiatrie, untergebracht. Auffällig ist dabei der hohe Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund beziehungsweise ausländischer Staatsangehörigkeit. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass diese Gruppe im Maßregelvollzug deutlich überrepräsentiert ist. Besonders häufig wird eine Erkrankung aus dem Spektrum der Schizophrenie diagnostiziert.