Der so genannte Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca, welcher laut Auskunft von Politik und Systemmedien „sicher“, „geprüft“, „wirksam“ und „nebenwirkungsfrei“ war, ist mit Wirkung vom 7. Mai 2024 in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen. Der Antrag auf die Rücknahme der Marktzulassung wurde von AstraZeneca selbst gestellt und von der EU bestätigt. Sie finden das Originaldokument in diesem Artikel.
Am 27. März 2024 gab die EU-Kommission bekannt, dass die Marktzulassung für den Covid-19-„Impfstoff“ ChAdOx1-S [recombinant], auch bekannt als Vaxzevria-Covid-19-Vaccine, auf Antrag des Patentinhabers zurückgezogen wurde.
Das diesbezügliche Dokument findet sich auch hier auf den Seiten der Europäischen Kommission. Was der Widerruf einer Marktzulassung konkret bedeutet, findet sich hier erklärt.
Sehen Sie in Folge das Dokument der EU, welches sich mit dem Entzug der Marktzulassung beschäftigt.
Maschinell unterstützte Übersetzung
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 27.3.2024
Auf Antrag des Inhabers wird die durch die Entscheidung C(2021) 698(final) erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen von „Vaxzevria – COVID-19 Vaccine (ChAdOx1-S [rekombinant])“, einem Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch, widerrufen
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,
Gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung der Verfahren der Union für die Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln Verwendung und Einrichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (OJ L 136, 30.4.2004, p. 1.), unter Berücksichtigung des von AstraZeneca AB am 5. März 2024 eingereichten Antrags im Hinblick auf den Widerruf der Marktzulassung für das Arzneimittel „Vaxzevria – COVID-19-Impfstoff (ChAdOx1-S [rekombinant]“) „,
In Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Das Inverkehrbringen des Arzneimittels „Vaxzevria – COVID-19-Impfstoff (ChAdOx1-S [rekombinant])“, das im Arzneimittelregister der Union unter der Nummer EU/1/21/ eingetragen ist. 1529 wurde durch die Entscheidung C(2021) 698(final) der Kommission vom 29. Januar 2021 genehmigt.
(2) Auf Antrag des Inhabers sollte diese Genehmigung widerrufen werden – HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Auf Antrag des Inhabers wird die durch die Entscheidung C(2021) 698(final) vom 29. Januar 2021 erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen des Arzneimittels „Vaxzevria – COVID-19-Impfstoff (ChAdOx1-S [rekombinant])“ widerrufen.
Artikel 2
Der in Artikel 1 genannte Widerruf gilt mit Wirkung vom 7. Mai 2024.
Artikel 3
Diese Entscheidung ist an AstraZeneca AB, 151 85 Södertälje, Schweden, gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 27.3.2024