Der Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden hat als Verteidiger zahlreicher Covid-Impfgeschädigter Bekanntheit erlangt. Er hat nun Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um eine Rechtsverordnung im Arzneimittelgesetz zu kippen, die es Impfgeschädigten massivst erschwert, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Brisant: Die Regierung ging offensichtlich schon im Frühjahr 2020 von einer bedeutenden Zahl von Impfschäden aus und reagierte, um Pharmakonzerne nachhaltig zu schützen. Ein Verrat an den eigenen Bürgern.
Es sind nicht nur die Verträge mit den Impfstoffherstellern, die die Hoffnungen von Impfgeschädigten trüben, zu ihrem Recht zu kommen. Die Bundesrepublik Deutschland hat schon im Voraus dafür gesorgt, dass Betroffene es sehr schwer haben werden, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bereits im Mai 2020, lange vor Zulassung der ersten experimentellen Vakzine, erließ man eine Rechtsverordnung zum Schutz von Pharmakonzernen, damit diese nicht mit massenhaft Schadensersatzforderungen konfrontiert würden: Man passte das Arzneimittelgesetz so an, dass nicht – wie bei allen Arzneimittel üblich – eine Gefährdungshaftung für die Hersteller gilt, sondern eine Verschuldungshaftung. Im Kern bedeutet das, dass Schadenersatz nur durch Beweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Hersteller erstritten werden kann.
Scharfe Kritik auch von anderen Juristen
Diese Verordnung hat das Bundesgesundheitsministerium verbrochen, das nach Ansicht von Juristen dazu gar nicht berechtigt war, weil ein solches – extrem fragwürdiges – Haftungsprivileg vom Gesetzgeber beschlossen werden müsste. Der Gesetzgeber hat aber im § 84 AMG ganz klar eine Gefährdungshaftung statuiert. „Es ist nicht ersichtlich, weshalb eine Verordnung, die die Versorgung mit Vakzinen sicherstellen soll, ein Haftungsprivileg zugunsten der Hersteller enthalten muss. Die Verordnung ist daher in diesem Punkt evident rechtswidrig, da jedenfalls unverhältnismäßig“, konstatierte Rechtsanwalt Marco Rogert aus Düsseldorf schon letztes Jahr gegenüber Focus online.
Handeln rein im Sinne von Big Pharma
Rechtsanwalt Cäsar-Preller kommentiert das Vorgehen wie folgt: „Die Impfstoffhersteller hatten Sorge, dass sie wegen möglicher Impfschäden mit Schadensersatzforderungen von Impfgeschädigten überhäuft werden würden. Sie wollten die Impfstoffe nur liefern, wenn die Haftung von den Staaten übernommen wird. Dem ist die Regierung nachgekommen.“ Und das überaus erfolgreich, denn Impfgeschädigte, die Schadensersatz gegen den Hersteller durchsetzen wollen, müssen jetzt – zusätzlich zum Erbringen aller anderen Nachweise – das konkrete Verschulden des Herstellers beweisen. Dieses Hindernis existiert für keinen anderen Impfstoff. „Mit dieser Hürde entsolidarisiert sich der Staat mit den Betroffenen“, konstatiert Cäsar-Preller gegenüber der Rechtsdepesche. Impfgeschädigte würden im Stich gelassen.
Er kritisiert die beispiellose Privilegierung der Impfstoffhersteller scharf. Diese Rechtsverordnung sei nicht im Sinne der Bürger, sondern in dem der Pharmakonzerne. „Wenn es doch so wenige Impfschäden gibt, warum hat die Politik dann diese Hürden eingebaut? Die Regierung hat die Gewinne privatisiert und die Risiken sozialisiert.“ Dabei müsse der Staat die Bürger gemäß Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz schützen. Für ihn die Rechtsordnung verfassungswidrig.
Cäsar-Preller hofft in Anbetracht des wachsenden Bewusstseins für Impfschäden, die mittlerweile auch Karl Lauterbach zugeben muss, auf eine baldige Entscheidung im Sinne der Betroffenen – bestenfalls noch im Frühjahr 2023. Er werde in jedem Fall weiter für Gerechtigkeit für Impfopfer kämpfen: „Ich erwarte eigentlich, dass diese Privilegierung der Corona-Impfstoffhersteller von der Regierung zurückgezogen wird. Und solange das nicht passiert, solange klagen wir“.