Während im deutschen Mecklenburg-Vorpommern gerade ein afghanischer Vergewaltiger ohne Papiere praktischerweise als minderjährig eingestuft wurde und sich über eine lasche Bewährungsstrafe freuen durfte, hat man es in Frankreich zumindest geschafft, ein ähnlich verkommenes Menschenexemplar mit selbigem Migrationshintergrund hinter Gitter zu stecken. Anfang Juli musste dieser Afghane sich wegen weiterer sexueller Übergriffe noch einmal vor Gericht verantworten. Die Begründung für seine Verbrechen lautete eiskalt: In seinem Land wäre es eben völlig normal, sich an Kindern zu vergehen.
Die französische Justiz hat den heute 32-jährigen afghanischen Vergewaltiger Mohammed Rahman Arsala 2021 nicht – wie in Deutschland so üblich – auf freien Fuß gesetzt, sondern ihn zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Arsala hatte im August 2018 einen 12-jährigen Jungen in ein abgelegenes Lagerhaus verschleppt und vergewaltigt. Der Migrant brachte den traumatisierten Jungen später in einen Park, wo mehrere minderjährige Mädchen, die von dem Afghanen bereits belästigt worden waren, die Situation korrekt einschätzten und die Polizei alarmierten. Arsala wurde noch am selben Tag festgenommen.
Sein Verteidiger forderte seinerzeit, man solle den kulturellen Hintergrund der Tat berücksichtigen: In Afghanistan sei es üblich, dass Männer minderjährige Jungen missbrauchten. Der Migrant erörterte: „In meinem Land ist es normal, sexuelle Beziehungen zu Jungen zu haben, weil Frauen nicht zugänglich sind. Als ich in Frankreich ankam, kannte ich Ihre Gesetze nicht, aber seitdem habe ich erfahren, dass es verboten ist.”
In Deutschland hätte das womöglich für einen Freispruch gereicht, nicht aber in Frankreich. Arsala wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Vergewaltigung des 12-Jährigen war jedoch nur eines von mehreren Verbrechen, mit dem er in Verbindung stand: Anfang Juli musste der Afghane sich nun wegen weiterer sexueller Übergriffe auf Kinder erneut vor Gericht verantworten.
Noch vor der Vergewaltigung des Jungen, im Frühjahr 2018, hatte er sich an zwei minderjährigen Mädchen vergehen wollen. Eines der Opfer sagte aus: „Er hat mich mit seinem Knie gegen die Wand geschleudert, er war viel zu stark, ich habe versucht, mich zu wehren, aber ich konnte nicht weg, er hat versucht, mich zu küssen und mir die Kleider vom Leib zu reißen, ich hatte Angst, Am Ende sagte er mir, wenn ich gehen wollte, müsste ich seinen Penis berühren.” Als sie mit der Polizei drohte, ließ er sie gehen. Wenige Tage später wurde dieses Mädchen ins Krankenhaus eingeliefert: Sie hatte versucht, sich umzubringen. Es folgten fünf weitere Selbstmordversuche.
Arsala gab dem Mädchen vor Gericht die Schuld: „Ich wollte sie ein bisschen berühren, aber sie wollte nicht. Wenn sie ein anständiges Mädchen wäre, wäre sie nicht in mein Zimmer gekommen.”
Auch das andere Mädchen konnte ihm glücklicherweise entkommen. Die Eltern verständigten die Polizei.
Arsala wurde nun zu drei weiteren Jahren Haft verurteilt. Wenn er seine 18-jährige Strafe abgesessen hat, wird er abgeschoben. Dass Täter wie er aus dem Verkehr gezogen werden müssen, zeigt auch sein Verhalten in Haft: Dort soll er bereits versucht haben, sich einer Krankenschwester aufzudrängen. Zudem soll er einen Insassen sexuell attackiert haben, woraufhin er in eine andere Haftanstalt verlegt wurde.