Marius Dick war gerade einmal 22 Jahre alt, als ihn ein Afghane auf offener Straße mit einem Küchenmesser erstach. Jetzt will die Staatsanwaltschaft auf eine Anklage verzichten: Der Messerstecher soll wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen sein. Dabei war der Asylantrag des Afghanen bereits 2017 abgelehnt worden. Trotzdem erhielt er später ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Marius Dick hatte noch sein ganzes Leben vor sich. Der 22-Jährige studierte Geschichte und Politikwissenschaft an der Universität Trier und stand kurz vor seinem Bachelorabschluss. Am 15. Juli war er gerade vom Einkaufen auf dem Heimweg, als ihm ein gleichaltriger Afghane begegnete. Die beiden kannten sich nicht, es gab keinen Streit, keine Provokation. Trotzdem stieß der Migrant den jungen Mann auf die Straße und rammte ihm mehrfach ein großes Küchenmesser in den Oberkörper. Ein Stich traf Marius direkt ins Herz. Wenig später starb er im Krankenhaus. Nun, knapp vier Monate nach der Bluttat, steht fest: Die Staatsanwaltschaft wird keine Anklage gegen den Messerstecher erheben.
Am Dienstag teilte die Staatsanwaltschaft Trier mit, dass ein psychiatrischer Sachverständiger bei dem Afghanen eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis festgestellt habe. Zum Tatzeitpunkt soll er unter Wahnvorstellungen und Verfolgungsängsten gelitten haben und deshalb nicht in der Lage gewesen sein, sein Verhalten zu steuern. Die Ermittler gehen daher von einem Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit aus. Statt einer Anklage wurde beim Landgericht Trier die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung beantragt. Darüber muss nun die Schwurgerichtskammer in einer öffentlichen Verhandlung entscheiden. Der Afghane befindet sich bereits seit seiner Festnahme in Sicherheitsverwahrung.
Asyl abgelehnt, trotzdem unbefristeter Aufenthalt
Noch aufschlussreicher wird der Fall beim Blick auf die Vorgeschichte des Afghanen. Der Mann war 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Zwei Jahre später wurde sein Asylantrag abgelehnt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellte allerdings ein Abschiebungsverbot für Afghanistan fest, weshalb er bleiben durfte. 2023 erhielt er schließlich eine Niederlassungserlaubnis und damit ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Er hatte einen Schulabschluss gemacht, eine Berufsausbildung absolviert und arbeitete seit mehreren Jahren in einem Trierer Unternehmen. Von offizieller Seite wurde er – wie so oft bei solchen Fällen – als gut integriert beschrieben.
Die Betonung seiner angeblich so gelungenen Integration klingt angesichts der späteren Ereignisse allerdings reichlich bitter. Denn der Afghane war bereits vor dem tödlichen Messerangriff wegen psychischer Probleme in einer psychiatrischen Klinik behandelt worden. Die Erkrankung war also nicht erst nach der Bluttat entdeckt worden – doch das gilt neuerdings in Deutschland wohl auch als Integrationsfaktor. Ob es damals Hinweise auf eine Gefährdung anderer Menschen gab und welche Maßnahmen getroffen wurden, ist damit eine entscheidende Frage. Denn ein junger Mann wurde auf offener Straße erstochen, ohne dem Angreifer auch nur den geringsten Anlass gegeben zu haben.
Eltern befürchteten genau diese Entwicklung
Für Elke und Thomas Dick ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft besonders schwer zu ertragen. Schon im Oktober hatten sie gegenüber NIUS ihre Sorge geäußert, dass der Mann wegen seiner psychischen Erkrankung nicht verurteilt werden könnte. Vater Thomas Dick sagte damals: „Für uns war es ein klarer Mord.“ Die Familie befürchtet außerdem, dass der Afghane nach einer psychiatrischen Behandlung irgendwann wieder auf freien Fuß kommen könnte. Eine solche Unterbringung kann zwar zeitlich unbegrenzt dauern, doch über ihre Fortsetzung wird anhand der weiteren Gefährlichkeit entschieden.
Auch Mutter Elke Dick wollte die mögliche Schuldunfähigkeit nicht einfach hinnehmen. Gegenüber NIUS kritisierte sie, dass bei solchen Gewalttaten immer wieder auf Traumata verwiesen werde. Ihre Großeltern hätten ebenfalls die Schrecken des Krieges erlebt, ohne deshalb andere Menschen zu ermorden. Den eigenen Sohn hat sie verloren. Nun muss die Familie auch noch darum kämpfen, dass die Tat nicht hinter psychiatrischen Gutachten und juristischen Verfahrensfragen verschwindet.
Auf die jüngste Entscheidung reagierte Thomas Dick gegenüber dem SWR mit den Worten: „Ich bin geschockt.“ Er will nun mit seinem Anwalt beraten, ob sich gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft noch etwas unternehmen lässt. Statt einer strafrechtlichen Anklage soll es ein Sicherungsverfahren geben, in dem das Landgericht über die Unterbringung des Afghanen entscheidet.
Beileid aus Berlin – aber wo bleiben die Konsequenzen?
Nach dem Tod von Marius Dick meldete sich sogar Bundeskanzler Friedrich Merz persönlich bei den Eltern. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte damals, es könne nicht akzeptiert werden, dass Menschen unter Verweis auf psychische Störungen schwerste Straftaten in Deutschland begehen. Große Worte, die den Angehörigen ihren Sohn freilich nicht zurückbringen. Doch die entsprechenden Gesetzesänderungen und die aktive Remigration solcher Leute wird nicht umgesetzt.
Der Fall wirft unangenehme Fragen zur deutschen Migrations- und Sicherheitspolitik auf. Ein abgelehnter Asylantrag stand am Anfang, ein unbefristeter Aufenthaltstitel folgte. Der Mann galt als integriert, war aber auch wegen psychischer Probleme in Behandlung. Am Ende wurde ein völlig unbeteiligter Student getötet. Selbst wenn jede einzelne behördliche Entscheidung nach geltendem Recht getroffen wurde, muss die Frage erlaubt sein, ob der Schutz der Bevölkerung tatsächlich ausreichend berücksichtigt wurde.
Marius Dick hatte nichts mit seinem Angreifer zu schaffen. Er wollte an jenem Julimorgen nur seine Einkäufe nach Hause bringen. Stattdessen verloren seine Eltern ihren 22-jährigen Sohn. Ihnen hilft kein Verweis auf eine angeblich gelungene Integration. Und auch keine Beileidsbekundung aus dem Kanzleramt.