Während im Öffentlich-Rechtlichen diverse Personen und Persönchen behaupten, in Österreich habe es keine Sanktionierung oder gar Verfolgung anderslautender Meinungen gegeben, kann Prof. Andreas Sönnichsen ein Lied davon singen. Er hat alles riskiert und vieles für seine Überzeugung verloren, auch seine Anstellung an der Meduni Wien. Nun scheint sich das Blatt zu wenden – nach seinem vorläufigen Sieg am Bezirksgericht Salzburg gewann er auch in Wien vor dem VwGH gegen die Ärztekammer.
Rechtsanwalt Dr. Mag. Georg Prchlik verkündete stolz einen Erfolg für seinen Mandanten. Der bekannte Maßnahmenkritiker Univ.-Prof. a.D. Dr. med. Sönnichsen war von der Ärztekammer für eine Meinungsäußerung zu einer Strafzahlung von 5.000 Euro verdonnert worden. Außerdem sollte er die Gerichtskosten bezahlen. Das Verwaltungsgericht Wien hob diese Entscheidung auf, die Ärztekammer ging in Revision. Auch der Verwaltungsgerichtshof Wien bestätigte: die Disziplinarstrafe gegen Sönnichsen ist nichtig.
Wir haben den Text, um den es zunächst im Disziplinarverfahren und nun zweimal vor dem Verwaltungsgericht ging, am Ende dieses Artikels veröffentlicht. Er ist selbstverständlich lesenswert und zeugt vom Mut des Mediziners, sich unbeirrt gegen den Mainstream zu stellen.
Das Verwaltungsgericht erklärte in erster Instanz, dass die Äußerungen Sönnichsens in keinem Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufs stehen und auch keine Standespflichtverletzung vorliegt. Eine Disziplinierung wäre eine unverhältnismäßige Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit. Sönnichsen habe einen Beitrag in einer Debatte von besonderem allgemeinen Interesse und zum in der Wissenschaft geführten Diskurs zu Themen, in denen in vielen Bereichen noch kein abgesichertes Wissen bestehe, geleistet. Es handle sich um Werturteile, die auf faktischen Grundlagen beruhen. Auch die Freiheit der Wissenschaft stehe einem Verbot sachlich vorgetragener Kritik entgegen. Es sei unerheblich, ob es sich um eine Minderheitenmeinung in der Wissenschaft handle.
Dagegen ging die Ärztekammer mit dem Mittel der Revision vor und verlor am 22. März abermals. Somit ist die Entscheidung rechtskräftig, die Ärztekammer hat keine Möglichkeit mehr dagegen zu berufen. Prof. Sönnichsen kann somit über seinen Sieg gegen den Versuch der Ärztekammer jubeln, ihn zum Schweigen zu bringen.
Damit wurde auch ein weiterer wichtiger Präzedenzfall geschaffen, der widerständigen Ärzten weiteren Mut geben soll: Man muss die fortwährende politische und inhaltliche Unterdrückung durch die Ärztekammer nicht stillschweigend hinnehmen, sondern hat eine reale Chance, vor Gericht gegen ungerechte Behandlung zu gewinnen.
Wegen dieses Textes, welcher der Ärtzekammer nicht gefiel, wurde nun zwei Jahre lang prozessiert:
„Die Gefährlichkeit von COVID-19 wird aufgrund der Todesopfer, welche die Erkrankung in bestimmten Ländern gefordert hat, massiv überschätzt. Die Todesraten sind auf Lebensumstände, auf Zustand und Ausrichtung des Gesundheitssystems sowie auf die unterschiedliche Zählweise bei Statistiken zurückzuführen – z.B. genügte in Belgien „Corona-Verdacht“, um als COVID-Toter gezählt zu werden. Sie sind daher auf Österreich nicht übertragbar. Die Folge sind unverhältnismäßige Prävention-Maßnahmen, die mehr psychischen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schaden verursachen als Nutzen. So verständlich die Schutzmaßnahmen im März im Zuge einer ersten Reaktion waren, so sind doch mittlerweile ausreichend Erkenntnisse vorhanden, die einen Strategiewechsel rechtfertigen.“
„Die Effektivität von Mund-Nasen-Schutz-Masken ist für den Spitalsbereich mäßig gut belegt. Die Evidenz für alltäglichen Gebrauch in der Öffentlichkeit ist äußerst schwach und stützt sich auf Studien, die unter kontrollierten Bedingungen mit vordefinierten, standardisierten Masken durchgeführt wurden. Für den Effekt von selbst gefertigten Stofflappen, die noch dazu meist unter der Nase getragen, selten gewaschen und zwischenzeitlich in Hosentaschen aufbewahrt werden, fehlt jeglicher Beleg. Diese weit verbreiteten Masken sind hochgradig unhygienisch und richten wahrscheinlich mehr Schaden an als Nutzen. Es ist daher auch nicht anzunehmen, dass verpflichtendes Maskentragen von Kindern im Unterricht irgendeinen Effekt auf die Ausbreitung der Infektion haben könnte, abgesehen davon, dass Kinder per se nicht zu den Hauptträgern der SARS-CoV-2 Infektion zählen.“
„Als einzige sinnvolle Maßnahme zum Schutz vor COVID-19, aber auch zum generellen Schutz vor Erkältungskrankheiten, Influenza und Influenza-like-Infections sollte Händehygiene, Hust- und Nies-Etikette und Abstand von Erkrankten empfohlen werden. Darüber hinaus sollte an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger appelliert werden, bei Erkältungssymptomen zu Hause zu bleiben und auf Abstand zu achten. Alle weitergehenden Maßnahmen erscheinen in Anbetracht der überschaubaren Gefährlichkeit von COVID-19 unverhältnismäßig. Es ist nicht mehr möglich, das Virus auszurotten. Wir werden uns daran gewöhnen müssen, mit SARS-CoV-2 zu leben, so wie Menschen seit Jahrmillionen mit immer neuen Varianten von Viren zu leben gelernt haben.“