Unglaublich: Der Landkreis Celle muss für die Operation eines minderjährigen Asylbewerbers aufkommen, obwohl der Asylantrag der Familie abgelehnt wurde und kein medizinischer Notfall vorliegt. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen beschlossen. Wieder einmal zeigt sich, dass Deutschland zum Weltsozialamt degradiert wurde: Eine georgische Familie, die vor nichts anderem als dem Gesundheitssystem in ihrem Land „geflohen“ und offenkundig zum Plündern eines fremden Sozialsystems angereist ist, wird von deutschen Gerichten für ihre Dreistigkeit auch noch belohnt – blechen darf der Steuerzahler.
Ein Kommentar von Andrea Waldner
Das deutsche Sozialsystem zieht Zuwanderer aus der ganzen Welt an, die an dieser Errungenschaft der deutschen Steuerzahler teilhaben wollen. Diese Versuche werden immer offensichtlicher und dreister. Das zeigt der Fall einer georgischen Familie, die 2022 Asylanträge in Deutschland stellte, um ihrem minderjährigen Sohn, der an Kleinwuchs, Knochenwachstumsstörungen sowie einer Deformation des Brustkorbes leidet, eine kostenlose medizinische Versorgung zu verschaffen.
Die Übernahme der voraussichtlichen Kosten in Höhe von 17.600 Euro für eine Operation in einer Spezialklinik, wie von Ärzten des Gesundheitsamts empfohlen, lehnte der Landkreis Celle ab. Schließlich seien die Asylanträge der Familie als unbegründet abgelehnt worden und außerdem wäre die Behandlung angesichts der drohenden Abschiebung zur Gesundheitssicherung nicht erforderlich, so die Begründung.
Gegen diese Ablehnung hatte der Minderjährige geklagt und vor dem Sozialgericht Braunschweig Recht bekommen. Nun hat der Kreis sein Berufsverfahren verloren, denn dieses Urteil wurde jetzt auch vom Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen in einem Eilverfahren bestätigt. Demnach dürfen Behörden in Deutschland eine Übernahme der Kosten für medizinisch erforderliche Behandlungen nicht ohne besondere Rechtfertigung ablehnen. Das Gericht hob in seiner Entscheidung die Bedeutung des „Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ und die UN-Kinderrechtskonvention hervor.
„Durch die Operation bestehe in diesem konkreten Fall die Aussicht, dass der Antragsteller künftig nicht mehr auf einen Rollstuhl angewiesen sei und gegebenenfalls sogar ohne Hilfsmittel schmerzarm, beziehungsweise schmerzfrei laufen könne“, so die Begründung des Urteils. Daher sei es sachlich nicht gerechtfertigt, die medizinisch dringend indizierte Maßnahme vorzuenthalten. Warum der deutsche Steuerzahler dafür aufkommen soll, bleibt offen. Der zahlt schließlich horrende Abgaben in einen Topf, der ihm selbst und den Seinen zugute kommen sollte, die ebenfalls ihren Beitrag leisten – und nicht dem Rest der Welt. Georgiern sind hohe Abgaben übrigens völlig fremd, das Land gilt als absolutes Steuerparadies. Wie hart die Deutschen für ihr Sozialsystem arbeiten müssen, interessiert Migranten gewöhnlich nicht.
Die georgische Familie klagt zudem vor dem Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung der Asylanträge. Es ist davon auszugehen, dass auch die Kosten für die Klage vom Staat, also vom Steuerzahler übernommen werden. Was ist nur in diesem Land los? Das Asylrecht, das sicher nicht für Völkerwanderungen gedacht war, wird offensichtlich immer mehr ausgehöhlt und missbraucht. Egal, wie dreist die Anspruchshaltung illegaler Einwanderer ist: Vor Gericht bekommen sie sogar noch Recht. Ein Signal für unzählige weitere Personen, die sich von fleißigen Bürgern eines fremden Landes alimentieren lassen möchten. Ob die zuständigen Richter in diesem Fall sich wohl auch über die explodierenden Umfragewerte der AfD wundern? Sie könnten der Partei nun einige weitere Stimmen beschert haben.