Er ist dem Establishment seit Jahren ein Dorn im Auge: Konstantin Haslauer. 2020 sorgte er mit Strafanzeigen gegen 183 Politiker für Aufsehen, mit seinem Aufklärungsbuch „Kurz vor dem Sturz“ macht er sich bei den Verantwortlichen der Corona-Maßnahmen zudem keine Freunde. 2022 trat er als unabhängiger Wahlwerber zur Bundespräsidentschaftskandidatur an. Nun wird er am 28. Juni vor Gericht stehen – wegen Verdachts auf „Winkelschreiberei“. Eine politisch motivierte Hexenjagd?
Im Folgenden lesen Sie die entsprechende Pressemitteilung (via ots):
Politisch motivierte Hexenjagd auf BP-Wahlwerber am Landesverwaltungsgericht Wien?
Wahlwerber zur BP-Kandidatur 2022 Konstantin Haslauer vor Gericht: Verdacht auf „Winkelschreiberei“ – mit Gesetz aus dem Mittelalter wird gegen den „Maßnahmen-Kritiker“ vorgegangen
Wien, Oberösterreich (OTS) – Konstantin Haslauer trat 2022 als unabhängiger, souveräner Wahlwerber zur Bundespräsidentschaftskandidatur 2022 an. Nach dem Zusammenbruch seiner Unternehmen 2020 stieg Haslauer als Corona-Maßnahmen-Kritiker ins politische Geschehen ein. Als souveräner Grund- und Freiheitsrechts-Aktivist und als „Regierungsriegen“-Ankläger machte K. Haslauer medial und öffentlich auf sich aufmerksam. Mit seinen Strafanzeigen gegen 183 Politiker im Dezember 2020 und seinem Aufklärungsbuch „Kurz vor dem Sturz“ hat sich Haslauer mit unzähligen Beweisen gegen die damals verantwortlichen Corona-Maßnahmen verantwortlichen Politiker nicht nur „Freunde“ gemacht.
Nach seinem Firmenzusammenbruch 2020 tourte Haslauer neben seiner politischen Tätigkeit als Obmann einer neuen Bürgerbewegung nun auch als Referent und Buchautor quer durch Österreich. Er hielt in ganz Österreich auf Spendenbasis Vorträge und Wissensworkshops ab, in denen er den Bürgern die österreichische Verfassung, das RIS-Rechtsinformationssystem sowie Möglichkeiten einer souveränen, nahezu „parteilosen“ Bürgerpolitik näherbrachte. K. Haslauers Homepage „Die Nebengleis Strategie“ stellt für das österreichische Anwaltsmonopol offensichtlich nun ein Problem dar: Haslauer droht jetzt mit Verdacht auf „Winkelschreiberei“ (siehe RGBl., Nr. 114/1857 vom 08. Juni 1857, Anm.: Das Gesetz stammt aus dem Reichs-Gesetz-Blatt) eine Anklage in der Höhe von EUR 47.500,00. Die Anwaltskammer Wien, der österreichische Anwaltsverein (ÖRAV) und ein Richter des Handelsgerichts Wien gehen geballt nun gegen Haslauer mit enormen Druck gemeinsam vor. Ob hier ein Rechtsverstoß im Fall Konstantin Haslauer vorliegt, der sein fundiertes Wissen und sein Rechtsverständnis ausschließlich ehrenamtlich bzw. auf Spendenbasis weitergegeben hat, oder ob es sich um eine „politische Hexenjagd“ handelt, wird sich am Mittwoch, dem 28.06.2023 zeigen.
Als Zuschauer können Sie diese öffentliche Gerichtsverhandlung gerne besuchen:
Verwaltungsgericht Wien, Mittwoch, 28.06.2023 –10:30 bis 13:00 Uhr