Die Pläne der Europäischen Union zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden sind ein Thema von außerordentlicher Brisanz. Abseits der finanziellen Belastung ist ein nur wenig beachteter Aspekt jener der Gebäudeautomatisierung und -steuerung. Rechtsanwalt Forsthuber erläutert nicht nur den aktuellen Sanierungs-Fahrplan. Er lenkt die Aufmerksamkeit außerdem auf die Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten und skizziert, welche Rolle den Grundrechten im Energieeffizienzgeschehen zukommt.
Das Programm „Fit für 55“ der Europäischen Union hat das ambitionierte Ziel, Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten „klimaneutralen“ Kontinent zu machen. Auf dem Weg dorthin sollen bis 2030 die Nettoemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Der dafür erforderliche transformative Wandel wird die Wirtschaft, die Industrie und die Gesellschaft betreffen. Ein Teil des Gesamtplans besteht darin, die Energieeffizienz von Gebäuden mittels Sanierung zu erhöhen. Während die einen bei dieser Maßnahme Enteignung und Nutzungsverbote von Immobilien aufgrund unzureichender Erfüllung der Vorgaben in den Raum stellen, verstehen andere die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden als Maximalforderung und gehen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens und der Umsetzung auf Ebene der Mitgliedsstaaten von weitreichenden Zugeständnissen und Kompromissen aus. In welche Richtung die Geschehnisse sich auch entwickeln werden – nach den Erfahrungen der vergangenen drei Jahre hat folgende Argumentation etwas grundsätzlich Plausibles:
Wer bereit ist zu glauben, dass Kommission und Regierungen in Bezug auf Covid gelogen haben, aber in Bezug auf das Klima oder Russland die Wahrheit sagen, ist noch immer in der Falle der offiziellen Erzählungen gefangen. Es wird Zeit, den Ausgang aus Platons Höhle zu finden. Die Lügen sind allgegenwärtig, und zwar bei jedem einzelnen Thema, das von Regierungen und den Medien präsentiert wird.
Stand der Weltpolitik und der EU in drei Bildern und einem Video
Am Ende steht der Notverkauf
„Du wirst nichts besitzen und glücklich sein.“ Diese in den Rahmen des Great Reset und der Agenda 2030 eingebundene Vorhersage des World Economic Forum für das Jahr 2030 kommt jedenfalls in den Sinn, folgt man bezüglich der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden der Einschätzung von Fachleuten.
Siehe dazu auch: WEF: 8 predictions for the world in 2030
- Über 96 Prozent der Immobilienverwaltungen sehen Wohnungseigentümergemeinschaften nicht in der Lage, umfassende energetische Sanierungen vorzunehmen.
- 87 Prozent der Verwaltungen schätzen zudem, dass die Erhaltungsrücklagen nicht ausreichen, um ältere Heizungen auszutauschen.
- Weit über 90 Prozent der Verwaltungen gehen weiter davon aus, dass Eigentümer nicht in der Lage sein werden, deutlich höhere Rücklagen zu leisten oder sogenannte Sonderumlagen zahlen zu können.
Dies sind, so berichtet der Verband der Immobilienverwalter Deutschland, nur einige Ergebnisse seiner Umfrage bei etwa 1.600 Immobilienverwaltungen. Zusammenfassend wird der Schluss gezogen: Desolate Finanzlage in Wohnungseigentümergemeinschaften – Sanierungspläne der Bundesregierung so nicht umsetzbar. „Am Ende steht womöglich der Notverkauf des lang ersehnten Eigentums,“ wird VDIV-Geschäftsführer Kaßler zitiert. „Der Wert einer Immobilie wird zukünftig über die Energieeffizienzklasse bestimmt,“ notiert zudem Dr. Henryk Seeger, Geschäftsführer der Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft.
Renovierungspläne und digitale Überwachung
Mag. Gottfried Forsthuber, selbständiger Rechtsanwalt in Baden bei Wien und durch sein Engagement für die Grundrechte in Pandemie-Zeiten einem großen Publikum bekannt geworden, unterzog die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden seinerseits einer kritischen Analyse. In einem Kurzvideo zum Fahrplan der Sanierungen zeigt er auf, dass dieses Unterfangen abseits des Umweltgedankens dem Zugewinn von Kontrolle und der Überwachung der Menschen dient und dass Grundrechte in diesen Plänen allenfalls eine Randnotiz darstellen. Lesen Sie außerdem „RA Forsthuber: Energie, Preise, Geldvernichtung – was Sie dagegen tun können“ und sehen Sie seine Ausführungen zur Gebäudesanierung hier im Artikel. Untenstehend findet der Leser das Video in Textform (Hervorhebungen und Zwischentitel durch Redaktion).
Die Sanktionen sind bereits angelegt
Herzlich willkommen zu audiatur.at, dem Grundrechteblog für Menschen und Freiheit! Ich würde mich gerne dieses Mal mit dem Thema Richtlinie der Europäischen Union, und zwar betreffend die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden beschäftigen. Und das ist jetzt nicht so ganz ohne, was die Europäische Union hier von uns abverlangt. Die Steigerung der Quote und des Umfangs von Gebäuderenovierungen nur eben unter bestimmten Voraussetzungen. Die Europäische Union möchte Push- und Pullfaktoren einsetzen, damit der einzelne Hauseigentümer auf die Idee kommt, dann auch tatsächlich sein Haus zu sanieren. Blöd ist nur, dass das Ganze kombiniert wird mit dem Zertifikatshandel, CO2-Bepreisung, et cetera. Das bedeutet am Ende des Tages, wenn jemand diese Auflagen nicht erfüllt, muss er „Strafe zahlen“. So als ob es ein Industriebetrieb ist, der eben die CO2-Ausstoßmenge überschritten hat. Es ist bereits angelegt, dass eine Sanktion folgen wird. Aus welchen Gründen sonst schreibt man hier gleich in der Einleitung „Push- als auch Pullfaktoren“?
Damit wir wissen, wovon wir überhaupt sprechen, gibt es einen Fahrplan. Und zwar ist der im Artikel 9 dieser Richtlinie festgelegt. Und da sagt eben diese Richtlinie:
Wohngebäude und Gebäudeteile nach dem 1. Jänner 2030 mindestens die Klasse Friedrich und nach dem 1. Jänner 33 mindestens die Klasse Emil.
Schauen wir uns einmal den Energieverbrauch in der Klasse E und in der Klasse F an. In der Klasse E geht’s um ein Haus, ein meist älteres Haus, ungefähr 1982 herum gebaut, mit 130-160kW pro Quadratmeter. In der Energieklasse F geht’s um 160-200kW pro Quadratmeter für ältere Häuser. Wer also Bedenken hat, ob er vielleicht hier hineinfällt, am besten Energieausweis zücken und nachschauen.
Kontrolle und Überwachung mittels „Intelligenzfähigkeit“ von Gebäuden
Neben diesen baulichen Maßnahmen gibt’s aber noch etwas ziemlich Unangenehmes, nämlich wird mit dieser Richtlinie einmal mehr versucht, Kontrolle und Überwachung auszuüben. Und zwar ganz plakativ festgeschrieben im Artikel 13 – Intelligenzfähigkeit von Gebäuden:
Die EU schreibt also vor, unter welchen Voraussetzungen ein Gebäude als intelligent zu bezeichnen ist. Jedenfalls im Artikel 13 bzw. 16-19 gibt’s hier einige Bestimmungen, die durchaus kritisch zu hinterfragen sind. Der Energieausweis wird neu geregelt und ergänzt durch ein weiteres Kriterium, durch einen weiteren Ausweis, einen sogenannten Sanierungspass. Weiters müssen die Mitgliedsstaaten sogenannte Datenbanken erstellen, wo auch tatsächlich die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz gespeichert werden. Bis dato hatten wir einen Energieausweis, das hat eben ein Ziviltechniker oder sonst ein hierzu Befugter erstellt. Und der war bei uns daheim im Ladel. Jetzt wird auch die Behörde darüber informiert werden müssen, weil das Ganze muss in einer Datenbank erfasst werden. Nicht nur der bestehende Energieausweis, sondern auch der noch zu schaffende Gebäuderenovierungspass und die sogenannten Intelligenzfähigkeitsindikatoren – Sie wissen, ich hab vorhin gesagt, ein Gebäude muss intelligent sein, und da gibt’s eine Tabelle, wo man das ausmisst – also sprich, diese neuen Sachen, Gebäuderenovierungspass, Intelligenzfähigkeitsindikatoren, die sollen ebenfalls in dieser Datenbank gespeichert werden.
Erste Smartphone-Häuser bis Ende 2024
Richtig bitter wird’s dann, wenn man reinschaut im Entwurf in Artikel 20 Absatz 7. Da gibt’s nämlich eine Frist, die schon sehr bald schlagend sein kann. Nämlich der 31.12.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken – die nicht (!) zu Wohnzwecken dienen, digital erfassen und mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausrüsten. Wenn das nicht der Fall ist, gibt’s Strafen – höchstwahrscheinlich, noch nicht fix, aber es muss irgendeine Art von Sanktion geben. Das Ganze trifft Heizungsanlagen und Vergleichbares mit über 290 kW. Diese Wertgrenze von 290 kW wird weiter reduziert, sodass sie bis 31.12.2029 auf 70 kW gesunken sein wird. Wer das alles bezahlen soll und ob das Ganze im jeweiligen Objekt Sinn macht, ist eine völlig andere Frage. Aber jeder muss eben ein „intelligentes“ Gebäude haben.
Diese Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssysteme müssen in der Lage sein – und das muss man sich einmal vorstellen:
Bitte, warum muss ich aus meinem Haus ein Smartphone machen? Wozu brauche ich das? Was ist mit Wohngebäuden? Ab 1.1.2025 müssen bei Wohngebäuden, die einer größeren Sanierung unterzogen werden, ebenfalls die genannten Kriterien, diese intelligenten Überwachungssysteme, eingebaut sein.
Grundrechtliche Bedenken spielen keine Rolle – in einem Rechtsakt, der ganz Europa erfasst
Weiters müssen die Mitgliedsstaaten selbst auf Grundlage der Rahmenbedingungen der Europäischen Kommission ab Ende 2024 diesen Renovierungspass einführen, damit – ich zitiere – Bürger Zugang zu diesem Instrument haben. Damit die Bürger Zugang zu diesem Instrument haben. Die Höhe ist allerdings erreicht, wenn man sich anschaut, auf welcher Grundlage die Europäische Union diesen ganzen Gedanken losgetreten hat. Einerseits wird der Klimaschutz in alle Höhen gehoben, grundrechtliche Bedenken finden sich auf genau gerade einmal vier Zeilen – vier Zeilen, kein Witz.
Und ansonsten ist eh alles ausgewogen laut Europäischer Kommission. Die Höhe ist allerdings, wenn dann noch ganz stolz von Bürgerbeteiligung, von Konsultation der Interessenträger gesprochen wird. Noch einmal: Wir reden hier von einem Rechtsakt, der ganz Europa erfasst. Ganz Europa. Okay. Kein Witz. Findet sich auf Seite 8 in der deutschen Version die Erläuterungen zu den Richtlinien, kann man selber nachschauen.
Am 22. Februar 2021 hat die Europäische Kommission einen Aufruf gestartet: „Ihre Meinung zählt“. Und innerhalb von vier Wochen haben sich bei diesem Online-Aufruf 243 Personen bzw. Antworten eingefunden. Acht Tage später wurde für die Dauer von 12 Wochen – wow, 3 Monate – eine öffentliche Konsultation veröffentlicht, damit man dort einen Fragebogen ausfüllen kann. Wir reden von 553 Antworten für ganz Europa! Gut. Dann gab es noch 5 zielgerichtete Workshops zwischen 31. März und 3. Juni 2021, und da sind natürlich die Mehrheit der Beteiligten zum Ergebnis gekommen, dass man unbedingt aus fossilen Brennstoffen aussteigen muss und zu einer Dekarbonisierung des Gebäudestandes beitragen möge. Könnt’s euch vorstellen, wer wahrscheinlich bei diesen Workshops gesessen ist.
Die Europäische Union, der einzelne Mitgliedsstaat wird diese Richtlinie als Errungenschaft verkaufen wollen. Dass die Bürger das ohnehin wollten. Es werden wahrscheinlich noch einige Kosten auf Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, aber auch auf Mieter zukommen, weil irgendjemand muss natürlich Sanierungen bezahlen. Und für den Zeitraum eines erhöhten Sanierungsbedarfes, der eben nicht aus Eigenmitteln mehr gedeckt werden kann, kann auch der Mieter zur Kasse gebeten werden. Ich bin sehr gespannt, wie unsere zukunftsgerichtete Bundesregierung diese Mammutaufgabe umsetzen wird. Aber das Ganze bitte mit Maß und Ziel. Vor allem die digitale Überwachung, die in diesem Fall Gebäudeeigentümer trifft, ist nicht von schlechten Eltern und sollte äußerst kritisch hinterfragt werden!