Eine AfD-Anfrage erbrachte den Beweis für das, was kritische Bürger schon lange anprangern: Die sogenannte vierte Gewalt in Deutschland ist offensichtlich korrumpiert. Die Bundesregierung zahlte Journalisten – vor allem solchen bei den Öffentlich-Rechtlichen – in den letzten fünf Jahren rund 1,5 Millionen Euro. Meist floss das Geld für Moderationen – etwa für ein Gespräch mit Bundeskanzler Scholz. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass jene, die so fürstlich von der Politik entlohnt werden, jemals kritisch über diese berichten werden?
Eine Pressemitteilung des medienpolitischen Sprechers der AfD-Fraktion im Bundestag, Martin Renner, fasst die Erkenntnisse zusammen:
„Die Zahlen der Bundesregierung offenbaren einen erheblichen staatlichen Geldfluss direkt in das Portemonnaie einzelner Journalisten. Seit 2018 flossen rund 875.000 Euro an Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle. Die Regierung bezahlte diese Journalisten für Aufgaben wie Moderation, Vorträge, Medientraining oder einfach nur ihre Teilnahme an einer Podiumsdiskussion.
Auch Journalisten privater Zeitungen, Zeitschriften und der großen Privatsender wie SAT.1, RTL, Pro Sieben und n-tv wurden für ihre Dienste stattlich entlohnt. Hier überwies die Bundesregierung in demselben Zeitraum rund 595.000 Euro. Zu den Begünstigten zählen auch Vertreter der ,Qualitätspresse‘ wie FAZ, Süddeutsche Zeitung, Der Spiegel und Die Zeit.
Fast alle Bundesministerien haben Journalisten mit bezahlten Dienstleistungen beauftragt, darunter auch das Bundeskanzleramt die Pro Sieben-Moderatorin Linda Zervakis für die ,Moderation eines Gesprächs mit dem Bundeskanzler‘ Olaf Scholz im Juni 2022. Für dieses Interview und eine weitere Moderation wurde Frau Zervakis mit über 12.000 Euro fürstlich entlohnt.
Die Bundesregierung weigert sich aus ,Datenschutzgründen‘ bislang, die Klarnamen der rund 200 Journalisten zu veröffentlichen. Dabei ist spätestens mit dem Skandal um das bezahlte Interview durch Frau Zervakis (,Journalistin 97‘) klar, dass ein öffentliches Aufklärungsinteresse an den Geschäftsbeziehungen zwischen Regierung und Journalisten besteht.
Entgegen den Beteuerungen der Bundesregierung sieht die AfD-Bundestagsfraktion in den erfolgten Zahlungen einen Verstoß gegen das Prinzip der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Aber auch Journalisten privatrechtlicher Medien haben sich zu fragen, ob sie gegenüber der Bundesregierung wirklich so unabhängig sind, wie sie vorgeben. Bei einem durchschnittlichen Honorar von 7350 Euro pro Journalist ist nicht auszuschließen, dass die Auftragsvergabepraxis der Bundesregierung zu Gefälligkeiten und Abhängigkeiten geführt hat. Wir werden dieser Angelegenheit weiter nachgehen, um die Unabhängigkeit der Medien von regierungsseitiger Einflussnahme sicherzustellen.“
Selbst das Medium T-Online publizierte einen kritischen Artikel über den Sachverhalt, in dem darauf hingewiesen wird, dass bedeutende Akteure der als gemeinhin sehr staatsnah empfunden Öffentlich-Rechtlichen dort über eben jene Themen berichten, für deren Bearbeitung sie auch von der Regierung bezahlt werden.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei ARD, ZDF und Co. dann objektiv berichtet wird? Fürchtet man da nicht schnell, bei regierungskritischer Berichterstattung keine weiteren gut bezahlten Aufträge von verschiedenen Ministerien zu bekommen? Sowohl für die fragwürdige Propaganda im „Staatsfunk“ als auch für die unkritische Moderation von Politikergesprächen blecht dabei die deutsche Bevölkerung – einerseits durch den Zwangs-Rundfunkbeitrag, andererseits durch Steuergelder, die von den verschiedenen Regierenden an die sogenannten Journalisten weitergegeben werden.
Das Reichelt-Medium Pleiteticker deckte im Zuge von Recherchen einige mögliche Namen von Profiteuren in den Öffentlich-Rechtlichen auf. Das Fazit fällt hier mehr als deutlich aus: „Öffentlich-rechtliche Journalisten, die wir alle bezahlen, damit sie unabhängig und staatsfern berichten, wurden von der Regierung gekauft.“ Auch der Verfassungsrechtler und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) sprach von einem hoch problematischen Vorgang:
„Die Pressefreiheit ist verfassungsrechtlich notwendigerweise durch Unabhängigkeit von jeglichen staatlichen Organen und möglicher Einflussnahme staatlicher Stellen gekennzeichnet. Wenn Pressevertreter Honorare von Ministerien oder Kanzleramt erhalten, ist das ein Stück Korrumpierung dessen, was man die vierte Gewalt nennt. Von Staatsferne und unabhängiger, kritischer Kontrolle politischen Handelns kann unter diesen Umständen keine Rede sein.“