Nach Strafanzeige gegen Lauterbach: Weitere Klagen wegen Impfzwang und -propaganda

Bilder: freepik / mdjaff (Impfung) / fabrikasimf (Hammer)

Wilfried Schmitz, der kritische Rechtsanwalt, der Strafanzeigen gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sowie das PEI und die EMA gestellt hat, hat nun gegen weitere Akteure des Impfzwangs geklagt: Nämlich gegen die Verteidigungsministerinnen Kramp-Karrenbauer und Lambrecht sowie gegen weitere Verantwortliche bei Bundeswehr und Verteidigungsministerium, die die Duldungspflicht für Soldaten trotz mangelnder Wirksamkeit und Sicherheit der Covid-Vakzine weiter propagierten und noch immer propagieren.

Im Folgenden lesen Sie die Pressemitteilung des MWGFD:

Die Serie an Strafanzeigen durch Rechtsanwalt Schmitz macht keinen Halt

vom Presseteam; Claudia Jaworski, erschienen am 26.01.23

Es werden volle Geschütze ausgefahren, um hier mal ausnahmsweise das Militärsjargon zu bedienen. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat binnen kurzer Zeit eine Serie an Anklagen eingeleitet. Getreu dem Motto „eine halbe Wahrheit, die von der ganzen Wahrheit ablenkt, ist eine ganze Lüge“, gibt es für den Strafverteidiger keine halben Sachen. Im Gleichschritt mit der Anklage des Schweizer Investmentbankers Pascal Najadi hat auch Herr Schmitz sämtliche Strafanzeigen gegen Verantwortliche eingeleitet, welche die sogenannte „Impfung“ trotz nachweislicher Schädlichkeit propagieren, gar erzwingen.

Wegen des Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge sind nicht nur Gesundheitsminister Lauterbach und sämtliche Gesundheitsbehörden zur Verantwortung zu ziehen, sondern in der Konsequenz auch die vormaligen Verteidigungsministerinnen Annegret Kramp-Karrenbauer und Christine Lambrecht, sowie alle Bundeswehrsanitäts-Offiziere und sonstigen Offiziere und Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums.

Seit November 2021 ist die vermeintliche Schutzimpfung für Soldatinnen und Soldaten (nachfolgend: Soldaten) der Bundeswehr verpflichtend, denn der „Dienstherr [will] nicht nur die Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte sicherstellen, sondern [..] kommt dabei insbesondere auch seiner Fürsorgepflicht nach“, so heißt es in der Infobroschüre des Sanitätsdienstes (siehe Anlage unten S. 15).

Hält sich der eiserne Wille an längst Widerlegtem aufrecht, wird aus der Fürsorgepflicht schnell eine verordnete Selbstgefährdung. Gerade das Gegenteil eines hier behaupteten Pflichtbewusstseins gegenüber seinen Streitkräften ist zu beobachten. Jene Akteure, die auf Basis falscher Tatsachen weiterhin zur „Impfung“ drängen, sind aufgrund ihrer Pflichtverletzungen gegenüber Soldaten, insbesondere wegen ihrer rechtswidrigen Anordnungen und irreführenden Angaben, für gesundheitliche Schäden bis zum Tod mitverantwortlich, so Rechtsanwalt Schmitz.

In der militanten Welt der Bundesoffiziere ist die „Impfung“ nur eine weitere Gehorsamkeitsübung von vielen: „Wer sich nicht impfen lässt, verweigert einen Befehl“ ganz einfach. „Die unselige Duldungspflicht muss gekippt werden“ forderte Strafverteidiger und Kläger Schmitz bereits im Juli, als er zwei Luftoffiziere in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit leider ausbleibendem Erfolg verteidigte.

Mit „Jawohl“ und „Gewehr bei Fuß“ in Fragen der individuellen Gesundheit wurde das letzte Wort mitnichten gesprochen. Dass Richter- und Staatsanwaltschaften parieren und auf Linie mit der Regierungskohorte stehen, darf nicht zum Verhängnis von Soldaten werden. Entsprechend sind die Treiber jener Zwangsmedikation zur Verantwortung zu ziehen. Bundes- und Sanitätsoffiziere und Verteidigungsminister, die weiterhin propagieren, dass ein „kurzer Pieks Leben retten kann“, können nicht verharmlosend damit entschuldigt werden, dass sie den Schuss wohl noch nicht gehört haben. Die 30-seitigen Strafanzeigen (siehe hier) machen unter fachkundiger Angabe einschlägiger wissenschaftlicher Studien, welche die Schädlichkeit und Unwirksamkeit der sogenannten „Impfung“ belegen, unmissverständlich klar, dass es sich angesichts der Verdeckungsabsichten hier von Tötungsdelikten als Tatbestand handelt, wenn nicht gar um den Tatbestand eines verwirklichten vollendeten Totschlags (§ 212 StGB).

Wer sich als Geschädigter sieht oder sich als Soldat bemüßigt fühlt gleiches zu tun, hat die Möglichkeit, sich bzgl. einer Musterklage über die folgende Email an Rechtsanwalt Schmitz zu wenden.

ra.wschmitz@gmail.com

Auch das folgende Dokument zum Thema „Impfungen und Duldungspflicht“, welches als Informationsmaterial für Soldaten ausgegeben wurde und wird, sei hier nicht vorzuenthalten, gerade jenen, die weiterhin keinen Zweifel an der Fürsorgepflicht durch den Staat haben. Erschreckend ist nicht nur der Impfkatalog, der Soldaten zugemutet wird, sondern auch die verharmlosende propagandistische Sprache, mit der die „Impfung“ buchstäblich schmackhaft gemacht wird. So werden die Inhaltsstoffe der mRNA-Vakzine nicht nur mit dem Grundrezept einer normalen Suppe verglichen, die man bedenkenlos konsumieren kann, auch heißt es, dass die möglichen Nebenwirkungen harmloser seien als die einer Ibuprofen-Tablette.

Sogar der unüberlegte Griff zur Kopfschmerztablette kann durchaus schlimmere Nebenwirkungen als die Impfung hervorrufen“ (wörtliches Zitat aus Bundeswehrinfo S. 22)

und weiter heißt es…

Wer unbedenklich im Restaurant zur Vorsuppe greift, kann genauso bedenkenlos den Inhalts- und Hilfsstoffen in der mNRA-Impfung vertrauen. Salz, Fett, Wasser und Zucker finden sich nämlich in beidem wieder.“ (wörtliches Zitat aus Bundeswehrinfo S. 20)

In diesem Sinne heißt es auch unsererseits an die Verantwortlichen: „Lassen Sie sich die Strafanzeigen schmecken“. Einen großen Dank an den unermüdlichen Einsatz des Rechtsanwaltes Wilfried Schmitz. Wir hoffen sehr, dass die Ermittlungen gegen die Angeklagten schleunigst aufgenommen werden.


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