Eugenik während “Pandemie”? Keine Reanimation für Senioren und Menschen mit Behinderung

Bild: freepik / YuriArcursPeopleimages

In England verzeichnet man zunehmend Beschwerden gegen sogenannte “do not attempt resuscitation”-Entscheidungen, die seit Beginn der sogenannten Pandemie getroffen wurden: Offenbar entschied medizinisches Personal bei einigen Menschen eigenmächtig, jeden Versuch einer Wiederbelebung im medizinischen Notfall zu unterlassen. Pikant: Zu den Betroffenen zählen vor allem Senioren und Menschen mit Behinderung.

Die Entscheidung, ob ein Mensch im Fall der Fälle reanimiert wird, darf von medizinischem Personal nicht eigenmächtig getroffen werden: Dies wird mit Angehörigen und – soweit möglich – den Betroffenen selbst im Vorfeld besprochen. In England häufen sich BBC-Berichten zufolge seit März 2020 Beschwerden, dass genau diese Kommunikation nicht stattfand: Mehr als 500 Fälle sollen laut Care Quality Commission (CQC) bereits bekannt sein, wo ‘Nicht wiederbeleben’-Entscheidungen ohne Einbezug von Angehörigen und Patienten gefällt wurden.

Offenkundig haben Ärzte während der sogenannten Pandemie pauschal beschlossen, vor allem Angehörige bestimmter Gruppen – etwa Bewohner von Seniorenheimen und Menschen mit Lernbehinderung – nicht zu reanimieren. Diesen Personen wird bei einem Notfall also jede Chance auf ein mögliches Weiterleben verwehrt, obwohl sie selbst und ihre Angehörigen sich gewünscht hätten, dass man versucht, sie zurück ins Leben zu holen. Die Care Quality Commission, eine Aufsichtsbehörde, sieht hier klare Menschenrechtsverletzungen: Diese Entscheidungen dürfen nie pauschal getroffen werden, müssen frei von Diskriminierung sein und dürfen auch nicht auf der subjektiven Ansicht des Mediziners zur Lebensqualität der betreffenden Person basieren.

Nachforschungen der CQC haben ergeben, dass einzelne Ärzte das Personal von Pflegeheimen sogar dazu aufforderten, für jeden Patienten mit Covid-19 einen “Nicht wiederbeleben”-Vermerk zu setzen. Andere Zeugen gaben gegenüber der Behörde an, dass in einigen Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Lernbehinderungen Reanimationen pauschal bei jedem Patienten zu unterlassen seien. Familien von Patienten gaben die Rückmeldung, dass sie über den Beschluss der Ärzte überhaupt nicht informiert wurden – manche wurden erst darauf aufmerksam, als es ihren Angehörigen sehr schlecht ging. Anderen wurde erzählt, der Patient selbst habe dem Unterlassen der Reanimation zugestimmt, obwohl er eine solche Einwilligung wegen fehlender Englischkenntnisse oder Taubheit gar nicht geben konnte.

Bei der CQC geht man davon aus, dass der “beispiellose Druck” auf die Versorger im Zuge der sogenannten Pandemie zu einigen Pauschalentscheidungen geführt habe. Jedoch sei das Problem keineswegs neu: Covid-19 habe es gewissermaßen nur zu Tage gefördert.

Es dürften kaum nur Mediziner in England sein, die sich zum Gott aufspielen und Entscheidungen darüber treffen, wer eine Chance auf Leben bekommt. Auch hierzulande gilt: Wer Angehörige in Pflegeeinrichtungen hat, sollte stets ein waches Auge auf sie, ihr Wohlbefinden und ihre Versorgung werfen. Es sind gemeinhin jene Patienten ohne Familie, deren Rechte als erstes mit Füßen getreten werden.

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