Nehmen Sie sich diese vier Minuten Zeit! Der bekannte „Querdenkeranwalt“ Holger Fischer, der seit Beginn der Corona-Krise viel persönliches Risiko eingegangen ist, um für Grund- und Menschenrechte einzutreten, ist der anwaltliche Vertreter von Inna Zhvanetskaya. In seiner Videobotschaft weist er darauf hin, dass es sich um keinen Einzelfall handelt – und dass die deutsche Gesellschaft wirklich viel mehr für ihre abgeschobenen und vergessenen Senioren tun könnte.
Mein Name ist Holger Fischer. Ich bin Rechtsanwalt. Und wie viele bereits wissen, bin ich der anwaltliche Bevollmächtigte von Frau Inna Zhvanetskaya. Mir ist sehr bewusst, dass dieser Fall diese breite Öffentlichkeitswirkung erzielt hat, weil es sich um eine jüdische Holocaustüberlebende handelt. Er steht aber daneben, stellvertretend für die tausenden, zehntausenden, hunderttausenden Menschen in Deutschland, die ein Problem in den stationären Einrichtungen haben, schlicht und ergreifend, weil man ihnen keine Alternativen geboten hat. Sie leiden dort an Unterforderung, sie haben keine soziale Teilhabe, sie haben keine Berührung, keine Berührung ohne Masken und ohne Handschuhe. Sie werden nicht an einem kulturellen Leben beteiligt. Sie haben keine Beschäftigung und dadurch werden Menschen eben auch dement und eine vielleicht bestehende Demenz wird dadurch verschlechtert und sie schreitet rapide fort.
Und die Führung dieser Menschen in den stationären Einrichtungen ist eben auch nur durch Medikamente und wiederum oft nur durch Psychopharmaka möglich. Und davor gilt es, Leute zu schützen und aktiv einen anderen Umgang mit alten Menschen anzustreben. Das wollen wir auch durch diesen Fall nicht vergessen und im Ergebnis erreichen. Ich möchte mich an der Stelle bei all den vielen Menschen, man muss ja mittlerweile sagen, international bedanken, die Frau Zhvanetskaya spontan und oft sehr spontan ihre Unterstützung angeboten haben. Und ich möchte mich erst recht bedanken für die Menschen, die daneben konkret überlegt haben, was sie, Frau Zhvanetskaya für Angebote machen, um ihr Leben besser, qualitativ besser zu machen, aber daneben auch die Grundbedürfnisse von Frau Zhvanetskaya besser zu erfüllen, als das bisher ein staatliches System, bestehend aus gesetzlicher Vertretung und Leistungen der Sozialversicherung konnte.
Wir haben Angebote von Künstlern, von Musikern, die für die Sozialisation dieser Frau sorgen wollen. Und es gibt Leute, die sagen: „Und daneben bist du vielleicht auch eine Frau im Alter von weit über 80 und brauchst Hilfe. Und deswegen leisten wir dir im Alltag, in deiner Wohnung oder gerne auch draußen, bei Spaziergängen, bei den Einkäufen, da leisten wir dir in Zukunft Unterstützung und wir fahren auch mit dir zum Arzt, wenn es nötig ist.“ Auch das hat Frau Zhvanetskaya bis jetzt alleine getan. Aus dieser Fülle dieser Angebote muss man jetzt das richtige Maß auswählen und man muss sie sichten.
Tatsache ist, durch all diese Angebote ist es leicht, schon jetzt sagen zu können. Wenn man eines dieser Angebote annimmt, dann ist der Beschluss hinfällig. Denn wo soll eine Gefahr sein, wenn sich eine Frau gerne helfen lässt und damit nicht mit Zwang daran gehindert wird, ihr Leben weiter zu leben? Wir haben hier Hilfsangebote, die zeigen, was möglich ist, wenn man es denn nur wollte. Mit Leichtfertigkeit werden Leute in unserem Land in den stationären Rahmen gebracht. Und allzu wenig wird nach Alternativen gesucht. Hier in diesem Fall gerade jetzt in dem Luxus und der Fülle der Angebote werden wir das nicht müssen.
Und in vielen andern Fällen müssten wir es auch nicht hinnehmen, dass am Ende ein Staat sagt, „Hier hilft nur noch die stationäre Unterbringung.“ Und: „Hier hilft nur noch am Ende die geschlossene Unterbringung.“ Über den Fortgang des Falles Zhvanetskaya werde ich zu gegebener Zeit berichten.