Sechs Afghanen vergingen sich im Februar in einem Asylheim in Bludenz an einer Frau unbekannten Alters. Das Opfer wurde offenbar unter Alkohol und Drogen gesetzt. Der Fall erinnert nicht nur an den schrecklichen Mordfall Leonie (13) aus Wien, begangen durch drei Afghanen, sondern auch an zahlreiche Asylheim-Vergewaltigungen wie München, Geldern, Illerkirchheim, Augsburg, Herford und anderen Tatorten. Der Fall sollte zunächst vertuscht werden – jetzt kommt er vor Gericht.
Der Vorfall vom Februar 2022 sollte offenbar vertuscht werden, die Polizei hatte keine Pressemitteilung veröffentlicht – niemand verlor auch nur ein Sterbenswörtchen. Als die Freiheitlichen in Vorarlberg im Juli von der Sache erfuhren, stellten sie eine parlamentarische Anfrage zum Sachverhalt. In Folge bestätigte das Innenministerium, dass gegen fünf Afghanen im Alter von 22, 25, 28, 51 und 55 ermittelt wird. Später kam ein sechster Verdächtiger hinzu.
Weshalb die Öffentlichkeit nicht informiert wurde, beantwortete man seitens des Innenministeriums wie folgt:
Es wurde in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft aus kriminaltaktischen
Gründen und Gründen des Opferschutzes von einer Mitteilung an die Presse Abstand
genommen.
Welche Kriminaltaktik man gegenüber der Öffentlichkeit beachten muss, wenn fünf Täter in Haft sind, weiß vermutlich nur der ÖVP-Innenminister. Es liegt die Vermutung auf der Hand, dass man die ohnehin angespannte Stimmung in der Öffentlichkeit nicht weiter aufheizen wollte. Ob es legitim ist, dem Souverän und Steuerzahler mutwillig die Schwerverbrechen von Asylforderern vorzuenthalten, steht auf einem anderen Blatt.
Über das Opfer ist nichts bekannt
Über das Opfer in Bludenz gibt es keine Informationen – nirgendwo. Weder ist das Alter der Frau bekannt, noch ihre Nationalität. Klar ist, dass sie im Gegensatz zu anderen Opfern ähnlicher Straftaten großes Glück im Unglück hatte – denn sie lebt noch. Einerseits ist die Intention verständlich, sie möglichst gut zu schützen. Andererseits besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit, zumindest jene Eckdaten zu erfahren, welche nicht dazu benutzt werden können, sie eindeutig zu identifizieren. Es stellt sich die Frage, wem es nützt, Informationen über das Opfer dermaßen geheim zu halten – verbirgt sich dahinter eine weitere unangenehme Wahrheit, welche die Regierung lieber nicht in Zeitungen sehen möchte?
Die Vergewaltigung trug sich in einem Heim der Caritas zu. Dort verständigte ein anderer, offenkundig anständiger Asylwerber den Betreuer, ihm wäre eine verletzte Frau aufgefallen. Dieser verständigte die Rettung. Erst die Rettungskräfte kamen auf die Idee, dass man auch die Polizei verständigen könnte, da sich der Verdacht auf einen schweren Missbrauchsfall erhärtete.
Ein weiterer Grund, weshalb man den Fall möglicherweise vertuschen wollte, ist der Umstand, dass einige der Täter sich gar nicht in besagtem Heim hätten aufhalten dürfen. Gegen sie bestand ein Betretungsverbot. Das bedeutet, dass es mit ihnen schon massive Probleme gegeben haben muss. Wie in vielen anderen Fällen migrantischer Intensivgewalt befanden sie sich auf freiem Fuß und nicht in Abschiebehaft.
Warten auf Prozess
Angeklagt wird der sexuelle Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Anklageschrift fertiggestellt – nun beginnt das Warten auf einen Gerichtstermin. Im Mordfall Leonie hat ein österreichisches Gericht bewiesen, dass man Urteile auch ohne Kulturbonus fällen kann. Es bleibt zu hoffen, dass dies kein Einzelfall ist, sondern zum Standard wird – um weitere Täter abzuschrecken oder gleich andere Zielländer für ihre „Flucht“ auswählen zu lassen.