Mit diesem Video leitete Florian Machl, Chefredakteur von Report24, die Aufklärung der Öffentlichkeit hinsichtlich potenziell gefährlicher Inhaltsstoffe in Covid-19-Antigen-Schnelltests ein. Das Kurzvideo ist bis heute enorm erfolgreich. Alleine am Telegram-Kanal des kritischen Rechtsanwalts Mag. Gerold Beneder haben über 400.000 Menschen eine Minute investiert, um sich die Problemstellung erklären zu lassen. Es zahlt sich auch weiterhin aus, diese Informationen zu verbreiten – zum Schutz unserer Kinder.
Dieses kurze Video erzielte an nur einer einzigen Stelle auf Telegram bereits 400.000 Zugriffe, wie Rechtsanwalt Mag. Beneder heute stolz verlautbarte. Das ist freilich nur ein Ort, wo das Video veröffentlicht wurde. Auch auf unserem Kanal https://t.me/report24news konnten wir uns über über 50.000 Zugriffe freuen. Zwischenzeitlich zensiert, hat das Video auch auf YouTube viele Seher gefunden.
Informationsvideo zu „seltsamem Leuchten“
Ebendort erreichte auch unser zweites Informationsvideo auf unserem Kanal knapp 60.000 Zugriffe – dabei ging es um das merkwürdige Leuchten der Teststäbchen unter UV-Licht. (Siehe auch: Nächste Episode in Antigentest-Skandal: Warum leuchten viele Teststäbchen unter UV-Licht?). Mit unserer Aufklärungskampagne über Inhaltsstoffe der Covid-19-Selbsttests haben wir das System an einem wunden Punkte erwischt. Speziell auf Facebook ist absolut jede Erwähnung und Verlinkung strengstens verboten und führt zu einer zuvor nur selten gesehenen Zensur- und Sperrwut. Wenn Sie andere informieren wollen, können wir Ihnen nur raten, diese Videos und unsere Artikel nicht über Facebook zu verbreiten – zum Glück gibt es noch viele andere Kanäle, auch das gute alte Papier (siehe unten).
Druck aufbauen: Staat muss Prüfpflichten nachkommen
Durch diese Kurzinformationen, aber speziell durch die Pressekonferenz vom 22. September erreichten wir insgesamt ein Millionenpublikum, das wir hinsichtlich der Gefahren dieser Tests sensibilisieren konnten. Es bleibt wichtig, gemeinsam Druck aufzubauen, um die staatlichen Behörden dazu zu bewegen, ihren Test- und Prüfpflichten nachzukommen und die Bevölkerung vor unnötigen Risiken zu schützen. Das Risiko, das von gentoxischen Substanzen ausgeht, dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein größeres sein, als eine angeblich „symptomlose Erkrankung“. Die Antigen-Schnelltests sind ohnehin so ungenau, dass zur Bestimmung einer Infektion durchgehend ein PCR-Test empfohlen und auch verlangt wurde. Somit ist davon auszugehen, dass der einzige Zweck dieser Schnelltests ist, gewisse Personenkreise reicher zu machen.
Wie geht es weiter?
Wir werden über Wochen und Monate hinweg immer wieder einzelne Punkte dieser Tests angreifen, die unserer Ansicht nach juristisch nicht zu beantworten sind, da das illegale Handeln klar beweisbar ist. Als Nächstes werden wir unser Hauptaugenmerk auf die Teststäbchen legen, von denen viele mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Ethylenoxid belastet sind, welche die erlaubten Import-Grenzwerte bei weitem übersteigen. Ethylenoxid ist wie Triton X-100 in der EU strengstens verboten, dennoch befindet sich der Stoff klar nachweisbar in den Testkits, für den zweiten werden wir nun den Beweis führen.