Vielleicht erinnern Sie sich noch an unseren offenen Brief an die Regulierungsbehörde KommAustria, mit dem wir ein Fehlverhalten des ORF in der Corona-Berichterstattung anzeigten. Für eine solche Anzeige war die Unterstützung von 120 GIS-Gebührenzahlern notwendig – wir reichten über 300 ein. Doch weil die GIS-Nummern und eigenhändige Unterschriften fehlten, wurde die Anzeige nun abgewiesen.
Für den Sachverhalt interessierte sich auch der widerständige Regionalsender RTV aus Steyr, der nachfolgenden „Talk“ zum Thema produzierte:
Am 20. Jänner richtete Florian Machl, stellvertretend für Report24, einen Offenen Brief an den ORF und ersuchte die Leserschaft um Unterstützung. Diese übertraf die gesetzlich geforderte Anzahl an Unterstützern um mehr als das Doppelte.
Bürokratische Hürden und angebliche Formfehler
Nachdem der Offene Brief als Anzeige bei der Regulierungsbehörde eingebracht worden war, erhielten wir eine kurze Rückmeldung: Wir hätten keine ausreichende Unterstützerliste beigefügt, Unterstützer müssten mit GIS-Nummer bezeichnet werden. Dies entsprach unserer Ansicht nach nicht den Tatsachen, wir haben die Liste mit der vom Amt vorgesehenen Software hochgeladen. Wir fragten nach der Rechtsgrundlage für diese Schikane, da die GIS Nummern fraglos aus den übermittelten Namen- und Anschriftsdaten hervorgegangen wären. Es erfolgte keine weitere Aufklärung – bis letztendlich unsere Anzeige wegen Formfehlern abgewiesen wurde.
In der Begründung steht nun, dass die formalen Voraussetzungen des §36 ORF-G, Absatz 2 nicht erfüllt worden wären. Dieser lautet:
(2) Die Unterstützung einer Beschwerde gemäß Abs. 1 Z 1 lit. b ist durch eine Unterschriftenliste nachzuweisen, aus der die Identität der Personen, die die Beschwerde unterstützen, festgestellt werden kann.
Eine Notwendigkeit, die GIS-Nummern aufzulisten, ging unserer Ansicht nach aus diesem Paragraphen nicht hervor. In der Begründung der Abweisung wird demzufolge angemerkt, dass es eine Erläuterung zu dem Gesetz gäbe, in dem eine Präzisierung nachzulesen sei. (Kogler/Traimer/Truppe Österreichische Rundfunkgesetze 340).
Wir geben nicht auf: Das Vorhaben geht in die zweite Runde
Man kann nun darüber streiten, ob die Identität daraus hätte festgestellt werden können – wir werden jedenfalls nicht aufgeben und den ORF mit unserer Ansicht nach vorsätzlicher und gesundheitsgefährdender Falschberichterstattung nicht davonkommen lassen. All unsere bisherigen Unterstützer werden von uns ein Formschreiben erhalten, in dem sie neben den bisherigen Daten auch ihre GIS-Nummer eintragen und eine eigenhändige Unterschrift leisten können. Wenn das System das so verlangt, spielen wir eben mit – in Folge wird man sich von Rechts wegen mit der Beschwerde auch inhaltlich auseinandersetzen müssen.
Ihre Unterstützung ist wichtig
Lassen wir den ORF nicht mit dieser einseitigen und gefährlichen Berichterstattung davonkommen. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung zur Objektivität – die Einhaltung fordern wir ein. Wenn Sie unser Vorhaben unterstützen wollen, lesen Sie bitte nochmals die Beschwerde und übermitteln Sie uns untenstehendes Dokument ausgefüllt an die Redaktions-Mailadresse [email protected] oder gerne auch per Post.