In Alternativmedien sorgt ein Schreiben von MAES LAW, einer holländischen Anwaltskanzlei für Resonanz. In sozialen Medien wird bereits kolportiert, man habe bereits eine Klage zum Ausschluss Österreichs aus der EU eingereicht. Stimmt das denn? Was steht wirklich in dem Schreiben und wie ernst ist es zu nehmen?
Der Brief der Anwälte von Maes Law B.V. erging am 19. Jänner per Einschreiben an das Bundeskanzleramt der Republik Österreich. Thema ist der Gesetzesvorschlag über eine Impfpflicht, der mittlerweile durch die Komplizenschaft von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen den Nationalrat passiert hat. Möglich ist dies unter anderem, weil Österreich nur auf dem Papier eine Demokratie ist, die eigentlich nur ihrem Gewissen verantwortlichen Abgeordneten aber dem Klubzwang unterworfen werden. Sie müssen so abstimmen, wie ihre Partei es vorschreibt – sonst werden sie bei der nächsten Wahl sicherlich nicht mehr auf eine wählbare Listenposition kommen.
Österreich verstößt gegen Menschenrechte und EU-Vertrag
Maes Law sind nach eigener Auskunft „Spezialisten für grenzüberschreitendes Arbeitsrecht“. Die Kanzlei wirkt auf den ersten Blick sehr kompetent und sympathisch, sogar der Bürohund hat eine Mailadresse. In ihrem Schreiben gehen sie mit der Regierung Nehammer hart ins Gericht. Was sie definitiv (noch) nicht tun, ist auch tatsächlich vor Gericht zu gehen. Es handelt sich im Grunde genommen um ein Informationsschreiben, das man auch als Drohung auffassen kann. Nachdem Politiker für ihr Tun bekanntlich keine persönlichen Konsequenzen zu befürchten haben, wird man nicht davon ausgehen können, dass das die Regierung Nehammer besonders beeindruckt.
Auf 5 Seiten beschreiben die Juristen, weshalb Österreich ihrer Ansicht nach mit dem Impfzwanggesetz gegen die Menschenrechte und das EU-Recht verstößt. „Falls das Parlament dem Gesetz zustimmt“, würde man gemäß Artikel 7 VEU die Aussetzung der Rechte Österreichs als Mitgliedsstaat der EU beantragen, falls sich dies als unzureichend erwiese, würde man den Ausschluss Österreichs beantragen.
Starke Worte – Konsequenzen fraglich
So weit, so gut. Was die jubelnde alternative Öffentlichkeit vergisst ist der Umstand, dass weder eine Klagedrohung, noch eine eingereichte Klage wesentliche Konsequenzen hat. Speziell auf EU-Ebene sind solche Verfahren langwierig. Es ist abgesehen davon nicht gesagt, dass eine solche Klage überhaupt angenommen wird. Die starken Worte sind gut für die Seele aller Menschen im Widerstand und ein weiteres Puzzleteil von vielen, welches dazu geeignet ist, den Regierenden Grenzen zu zeigen.
Die Massenmedien haben den Vorstoß der Juristen weitgehend ignoriert. Jetzt ist die Kanzlei in Zugzwang, nachdem die Bedingung für die angedrohte Klage bereits erfüllt wurde. Danach muss das solchermaßen angerufene Gericht entscheiden, ob es zuständig ist und die Klage zugelassen wird. Hinzu kommt die für Laien nicht ohne weiteres zu klärende Frage, wer eine solche Klage überhaupt einbringen kann. Dass Privatpersonen oder einzelne Anwaltskanzleien ein Ausschlussverfahren gegen einen Mitgliedsstaat betreiben können, ist eher eine naive Hoffnung im Bereich der Mythen und Märchen.
Welche konkreten Rechtsmittel sind möglich?
Eine erste Idee gibt die Seite der EU-Kommission, die Rechtsmittel auf EU-Ebene beschreibt. Das „Einreichen einer Beschwerde“ über eine mutmaßliche Verletzung des Unionsrechts durch einen Mitgliedsstaat ist dort als genormter Prozess beschrieben. Dort steht unter anderem:
Die Kommission kann sich gegen ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren entscheiden, und zwar auch dann, wenn sie der Auffassung ist, dass gegen EU-Recht verstoßen wurde. Bestimmte Fällen können mit anderen, geeigneteren Mechanismen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten geregelt werden.
Wird der Sachverhalt als solche Beschwerde angegangen, kann also die EU-Kommission frei entscheiden, ob sie den Fall überhaupt betreiben will.
Eine weitere Idee gibt die Erklärung, wie es zu einer Suspendierung der EU-Mitgliedschaft kommen könnte. Eine solche kann vom EU-Rat betrieben werden, und zwar auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedsstaaten, des EU-Parlaments oder der Kommission. Zudem muss das EU-Parlament zustimmen: „… und zwar mit der Mehrheit der Mitglieder und 2/3 der abgegebenen Stimmen. Der betroffene Mitgliedstaat wird angehört. Der Rat beschließt mit 4/5-Mehrheit.“
Falsche Hoffnungen – man wird weiterhin selbst aktiv werden müssen!
Betrachtet man die politische Großwetterlage hinsichtlich des weltweiten Corona-Zirkus, ist die Chance für solche Vorgänge eher gering einzustufen. Danach würde jahrelang vor Gericht verhandelt. Für die Situation der Menschen in Österreich würde jede Entscheidung zu spät kommen. Man wird also weiterhin selbst seines Glückes Schmied sein müssen und sollte alle legalen Möglichkeiten zum zivilen Widerstand ausschöpfen. Darauf zu warten, dass „andere es schon richten werden“ dürfte auch im Fall der Geschichte der „Klage niederländischer Anwälte“ nicht ausreichen.
Insgesamt wäre es von Vorteil, wenn die Kollegen in ganz bestimmten alternativen Medien ein wenig besser recherchieren würden und die Menschen nicht aus reiner Geilheit auf möglichst viele Klicks mit falschen Hoffnungen an der Nase herumführen. Die Kanzlei MAES LAW ist wie gesagt außerordentlich sympathisch und ihr Schreiben gibt Mut und ist so formuliert, wie man es sich von einem sachlichen, wohl argumentierten Widerstand in einer Demokratie erwarten kann. Insgesamt ist es aber eher als Werbegag einzustufen, der die Bekanntheit der Kanzlei – zu Recht – massiv erhöht.