Polizist zu Spaziergängen: „Verlieren die Leute ihre Angst, kann es morgen vorbei sein.“

Bild: Fotografie Alois Endl / https://www.aloisendl.net/

Ein Unternehmer und Autor stellte einem befreundeten Bereitschaftspolizisten Fragen zum aktuellen Demonstrationsgeschehen. Dessen Antworten sind aufschlussreich. Nicht nur handelt es sich bei den Spaziergängern um ausgesprochen friedliches Publikum. Die polizeilichen Kapazitäten haben die Belastungsgrenze erreicht: „Es wird knapp. Sobald sich die Leute klar werden, was für eine Macht sie haben, ist es vorbei.“ Eine Analyse, die jeder Demo-Organisator und spazieren gehende Bürger (auch in spe) lesen sollte.

Von Siri Sanning

Markus Gelau wird als Autor bei Rubikon – das Magazin für die kritische Masse geführt. Dieses berichtet „über das, was in den Massenmedien nicht zu finden ist.“ Vorgestellt wird Gelau von Rubikon als „Privatgelehrter und Autor mit Fokus auf Politik und Geschichte – aber auch Künstler, Musiker, Labelmacher, Veranstalter und Grafiker,“ der hauptberuflich in seiner eigenen Marketing – und Kommunikationsagentur arbeitet.

An dieser Stelle soll ein Statement Herrn Gelaus wiedergegeben werden. Es enthält die Analyse eines langjährigen Bereitschaftspolizisten zur Situation der nun quasi immer und überall stattfindenden Spaziergänge kritischer Bürger, die für Grund – und Freiheitsrechte auf die Straße gehen. Zwar bespricht besagter Bereitschaftspolizist, dessen Name aus nachvollziehbaren Gründen nicht genannt wird, die Lage in Deutschland. Es darf jedoch angenommen werden, dass diese mit jener in Österreich in den wesentlichen Belangen vergleichbar ist.

Zu Report24.news gefunden hat das Posting Herrn Gelaus über einen Telegram-Eintrag von Henning Rosenbusch. Dieser ist unabhängiger Journalist sowie Fotograf und berichtet aus Schweden. Da wir der Ansicht sind, dass es von grundsätzlichem Interesse ist – für sowohl jeden Demo-Veranstalter und spazierenden Bürger, als auch für alle, die es noch werden wollen, möchten wir es auf diesem Weg zur Kenntnis bringen. Nicht jeder ist ein Freund sozialer Medien und / oder verwendet Telegram. Vielleicht erreicht es auf diesem Weg auch den einen oder anderen Leser abseits dieser Kanäle.

Im Folgenden eine Facebook – Version Herrn Gelaus vom 29.12.2021 im Wortlaut (Hervorhebungen durch Redaktion)

Nichts Neues: Das Establishment verleumdet die Bürger

als vor 2 wochen die polizei in mannheim mit einem lautsprecherwagen tausende (!) menschen in der shopping-hauptstraße anbrüllte…

„HALLO, HIER IST DIE POLIZEI, ES HANDELT SICH HIER UM EINEN NICHT GENEHMIGTEN SPAZIERGANG. WIR WERDEN JETZT VON IHNEN AAAAALLEN DIE PERSONALIEN AUFNEHMEN!“

…musste ich herzhaft lachen. ich lache heute noch, wenn ich an diese szene denke. ich war natürlich nur zufällig vor ort, um ein brot zu kaufen. versteht sich…

wie die meisten von euch mit sicherheit mitbekommen haben, gehen immer mehr städte in ihrer hilflosigkeit dazu über, absolut friedliche, oppositionelle „spaziergänge“ unter juristisch zweifelhaften gründen verbieten zu wollen. der bayrische märchenkönig versteigert sich da (erwartbar) in wüsten verleumdungen tausender bürger und wirft familien, frauen, senioren allen ernstes „gewaltbereitschaft“ vor. für eine kleine, herrschende kaste scheint es auch hier keinerlei rote linien mehr zu geben: der bayrische innenminister vergleicht seine eigenen kritischen bürger gestern sogar mit gewaltbereiten islamisten. die situation ist vielen millionen menschen im osten deutschlands nicht gänzlich neu. wenn das establishment auf dem letzten loch pfeift, schlägt es um sich. ich will gar nicht weiter schwafeln, das mache ich hier ja zur genüge. deswegen dachte ich, ich frage einfach jemanden, der sich in dieser situation wirklich auskennt. einen freund, der seit 20 jahren beamter der bereitschaftspolizei ist. ich habe ihn hier bereits erwähnt, und aus naheliegenden gründen nenne ich ihn einfach wieder „thomas“. thomas ist demokrat durch und durch. politisch wach und aufgeklärt ohnehin. ich kenne ihn seit jahren. und ich wünschte, es gäbe mehr von ihm im dienste des staates. dann würde ich mir um verfassungsmäßige grundrechte in diesem land weniger sorgen machen. ich habe ihm gestern einige fragen gestellt, die er mir umgehend beantwortet hat. und diese antworten solltet ihr euch zu gemüte führen (gewöhnt euch nicht an die großschreibung, die steuert er gratis bei!).

1. Kräftelage

Wir sind in JETZT an der Schmerzgrenze. Allein in meinem Bundesland hatten wir innerhalb von einer Woche 90 Versammlungen. Gefühlt machen wir nichts anderes mehr, als Versammlungen zu betreuen. Am Montag war ich mit nur einer Handvoll Kollegen bei einer Demo mit über 1.000 Teilnehmern. Der Demo-Zug war locker 500 Meter lang. Du kannst Dir selbst ausmalen, was da im Fall der Fälle möglich ist. Nichts. Der Rest der Einheit war bei einer zweiten Demo über 100 km entfernt. Parallel dazu liefen Demos drei und vier in zwei weiteren Städten. Vor einer Woche haben wir mit zwei Einsatzhundertschaften (35 Autos) versucht, eine Demo mit ca. 4.000 Leuten durch die Stadt zu lenken. Unmöglich! Geht nicht. Die machen, was sie wollen. Wenn die Demoteilnehmer nicht mitwirken (wollen), können wir gar nichts machen, außer hilflos danebenzustehen und aufzupassen, dass kein Auto aus einer Querstraße in den Demo-Zug reinrauscht. Wie ich letztens schon geschrieben habe, ist es auch nicht möglich, von 500 Leuten die Personalien festzustellen, um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Wenn die mir nicht sagen, wer sie sind, dann könnte ich die Personen zunächst nach Ausweisdokumenten durchsuchen. Wenn ich nichts finde, könnte ich die Personen mit auf die Wache nehmen. Das geht auch alles in der Theorie bei Größenordnungen bis zu 20 Personen, aber dann ist es vorbei. Ich habe nicht genug Bewachungspersonal im Polizeigewahrsam, ich habe nicht einmal genug Fahrzeuge, um die Personen überhaupt zu transportieren! Ich müsste evtl. sogar Gewalt anwenden, um die Personen zu verbringen. Und das alles allein wegen einer popligen Ordnungswidrigkeit? Wegen eines friedlichen „Spaziergangs“? Es stellt sich dann auch ganz schnell die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

2. Taktik Demonstranten

Es wird schwierig für uns, wenn die Bürger alle zeitgleich demonstrieren. Das sind kaum zu bewältigende Herausforderungen. Das Allerwichtigste ist aber, dass die Demos friedlich bleiben. Dazu wird es nötig sein, dass die Versammlungsteilnehmer auch untereinander ein wenig auf sich aufpassen. Ich möchte jetzt nicht von irgendwelchen AGENTS PROVOCATEURS anfangen, aber ausschließen würde ich das keinesfalls. Die bevorstehende Einführung der Impfpflicht wird definitiv ein Knackpunkt. Das wird nochmal zu einem Anwachsen der Teilnehmerzahlen führen, wahrscheinlich aber auch zu einer viel gereizteren Stimmung.

3. Einschätzung der Lage durch die Politik

Ich habe den Eindruck, dass einige Landesregierungen begriffen haben, dass wir als Behörden nahezu machtlos sind, wenn wir mit den Bürgern NICHT zusammenarbeiten. Das Personal reicht einfach nicht aus. In Brandenburg hat sich Ministerpräsident Woidtke diese Woche in der Presse schon weitaus zurückhaltender geäußert, als in den Wochen zuvor. Plötzlich war nicht mehr von „Demokratiefeinden“ und „Umsturzfantasien“ die Rede. „Man dürfe die Bürger jetzt nicht überfordern“ war da plötzlich zu hören. Jetzt auf einmal schaltet man auch in Potsdam einen Gang zurück. Ramelow in Thüringen scheint auch allmählich zu resignieren. In Bayern, dem Law & Order-Bundesland, läuft es (wie immer) etwas anders. Die haben aber auch die bravsten Bürger. Vielleicht hält sich die feine Gesellschaft in München sogar an alles. Würde mich nicht wundern.

4. Rechtliche Einschätzung

Definition: Eine Versammlung ist nach herrschender Meinung (es gibt keine Legaldefinition) eine organisierte Zusammenkunft von mindestens drei Personen zum Zwecke der kollektiven Meinungsäußerung.

Versammlungen sind NICHT genehmigungspflichtig, auch wenn man das selbst in Polizeikreisen immer wieder mal hört.

Versammlungen unter freiem Himmel (stationär oder in Form eines Aufzuges) müssen 48 Stunden vor Beginn bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden (§ 14 VersG)1. Es gibt zwei Sonderfälle, bei denen das nicht nötig/möglich ist:

1. Eilversammlungen: Der Anmelder kann die 48-Stunden-Frist aufgrund der Eile des Anliegens nicht einhalten.

2. Spontanversammlungen: aktueller Anlass, heißt z.B. alle Versammlungsteilnehmer rennen mehr oder weniger unvorbereitet los, es gibt keinen Anmelder, keiner hatte Zeit Plakate zu malen usw..

An der Stelle wird es jetzt spannend:

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht! Eine Verordnung ist „nur“ ein Rechtsakt, der durch die Exekutive erlassen wurde. Eine Verordnung steht in der Normenhierarchie 1 unterhalb von Gesetzen, welche immer durch Parlamente erlassen werden.

Verstöße gegen Verordnungen sind reine Ordnungswidrigkeiten. Die Polizei hat bei Ordnungswidrigkeiten freien Ermessensspielraum. Handlungszwang besteht NUR bei Straftaten (sog. Legalitätsprinzip). Über Ordnungswidrigkeiten kann man auch „hinwegsehen“ (sog. Opportunitätsprinzip).

Wenn Du bei einer Versammlung keine Maske trägst, dann könnte es sein, dass Du ordnungswidrig handelst, weil Du keine Maskenbefreiung hast. Machen das viele, könnten es ganz viele Ordnungswidrigkeiten sein. Dein Recht auf Versammlungsfreiheit ist aber von so großer Bedeutung, dass die Versammlungsbehörde diesbezüglich in der Regel großzügig ist.

Ebenso verhält es sich bei den maximal 1.000 Teilnehmern. In einigen Bundesländern werden die Anmelder angehalten, möglichst nur 1.000 Teilnehmer zuzulassen und dann ggf. einen zweiten Anmelder zu benennen, der 500 Meter entfernt Versammlung Nr. 2 anmeldet und durchführt. Dass das am Ende vollkommen unsinnig ist, wissen wir alle.

Genauso ist es mit den 1,5 Metern Abstand, den die Versammlungsteilnehmer einhalten sollen. Bei uns wird das vernünftig kommuniziert über den Anmelder oder über Lautsprecher und fertig. Über die Hessen mit ihren Zollstöcken gab es ja nun geteilte Meinungen…

5. München:

Die Stadt München hat Aufzüge verboten für Mittwoch und Donnerstag. Eine Kundgebung auf der Theresienwiese ist aber möglich. Ich gehe davon aus, dass sie keinen Anmelder greifbar haben, demzufolge auch keinen Versammlungsbescheid z. B. mit einer festgelegten Marschstrecke festlegen können und sich deshalb mit einer Allgemeinverfügung „retten wollen“. Das gilt übrigens auch für etliche andere deutsche Städte. Eine stationäre Versammlung ist für die Behörden natürlich auch viel leichter zu betreuen. Keine unnötige Beeinträchtigung Dritter durch ein Verkehrschaos usw..

Man muss immer beachten, dass durch Versammlungen, insbesondere durch Aufzüge, immer auch Grundrechte Dritter eingeschränkt werden. Das muss in einem ausgewogenen Maß passieren. Es wäre beispielsweise nicht verhältnismäßig, wenn wir mit 20 Leuten die Kurt-Schumacher-Brücke blockieren, weil wir die Bierpreise für vollkommen überzogen halten.

6. Abschließend:

Das Gefasel von den gewaltbereiten Demonstranten, die man in München befürchtet, halte ich aus der Ferne für vollkommen lächerlich. Klar gibt’s auch hier und da mal einen Nazi oder einen Betrunkenen, aber die sind bisher eine absolut zu vernachlässigende Minderheit. Ich habe selbst an so vielen Maßnahmen-kritischen Demonstrationen teilgenommen in den letzten Monaten, dass ich sagen kann, dass es die friedlichsten Versammlungsteilnehmer sind, die ich in fast 20 Jahren Bereitschaftspolizei gesehen habe.

Es wird knapp. Sobald die Leute sich klar werden, was für eine Macht sie haben, ist es vorbei.

Was sollen wir z. B. als Polizei denn machen, wenn 5.000 Leute spazieren gehen, obwohl es verboten ist?

Alle anhalten? Geht nicht. Alle verprügeln? Macht keiner. Alle einsperren? So viele Gewahrsamszellen gibt es nirgends. Allen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren aufbrummen? Wer soll die bearbeiten? Die Sachbearbeiter schaffen heute schon ihre Arbeit nicht.

Es könnte morgen vorbei sein, wenn die Leute nur ihre Angst verlieren würden.

(Anmerkung der Redakteurin: Die Abwandlung des Zitats „Es könnte morgen vorbei sein, wenn die Leute ihre Angst verlieren würden“ im Titel ist lediglich der dort begrenzten Zeichenzahl geschuldet. Ohne geringfügige Änderung wäre eine sinngemäße Wiedergabe nicht möglich gewesen.)

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