Wer überlegt, sich den „dritten Stich“ zu holen, sollte den Aufklärungsbogen ganz genau studieren. Nur wenige Impfwillige lesen sich dieses Formular vor dem Stich durch (Report24 berichtete). Wer dieses Papier unterschreibt, bestätigt damit, dass er den Inhalt genau gelesen hat und kein weiteres Gespräch mit einem Arzt wünscht. Darin heißt es wörtlich: „Die Anwendung von COVID-19-Impfstoffen als 3. Dosis ist derzeit teilweise noch nicht zugelassen.“
Ein Kommentar von Edith Brötzner
Begründet wird dies damit: Die Datenlage ist zum Teil noch begrenzt und über Art und Häufigkeit von Nebenwirkungen sind noch nicht alle Informationen verfügbar. Dies gilt auch bei der Anwendung von mRNA-Impfstoffen als 2. Dosis nach Vektorimpfstoffen.“ Wir hatten die Krankenschwester Dagmar Leitenmüller und ihre Schwester Gudrun zum Gespräch vor der Kamera. Sie haben es sich zum Ziel gemacht haben, die Bevölkerung umfassend über die Genspritze aufzuklären.
Der Text des Aufklärungsbogens, der auf den ersten Blick wie eine Verschwörungstheorie klingt, weil uns sämtliche Covid-Impfstoffe als sicher und unbedenklich verkauft werden, kann von jedem auf der Seite des Sozialministeriums und auf den Aufklärungsbögen nachgelesen werden. Hier können Sie sich informieren.
Um den Menschen eine ordentliche Impfentscheidung zu ermöglichen, muss vorab ein umfangreiches, mindestens 30-minütiges Gespräch mit einem kompetenten Arzt geführt werden.
Das simple Lesen des Aufklärungsbogens und die Unterschrift ersetzen jedenfalls kein Aufklärungsgespräch. Die Realität sieht leider vielfach anders aus. Oft ist die einzige Frage, die vor dem Stich gestellt wird: „Rechts oder Links?“. Viele Ärzte vergessen neben dem lukrativen Impf-Geschäft fatalerweise völlig, dass sie für auftretende Impfschäden persönlich haften, wenn der Patient nicht umfassend und ordentlich in einem Gespräch aufgeklärt wurde. Ebenso „vergessen“ wird die ordentliche Meldung von auftretenden Nebenwirkungen und Schäden. Betroffene können Impfschäden online melden und mit Unterstützung der Anwälte für Grundrechte klagen.
Risiko überwiegt möglicherweise Nutzen
Vor der Corona-Impfung sollte man sich in jedem Fall umfassend über mögliche Risiken und Nebenwirkungen informieren. Entgegen der aggressiv vermarkteten Regierungspropaganda bieten sämtliche verimpfte Stoffe weder Wirksamkeit noch Sicherheit. Obendrein werden immer mehr gravierende Nebenwirkungen, Impfschäden und Impfdurchbrüche bekannt. In jedem Fall lohnt sich ein Blick in die Gebrauchsinformation. Sämtliche dort aufgelistete Nebenwirkungen treten nämlich nicht nur gelegentlich, sondern Berichten zufolge ausgesprochen häufig auf.
Angeführte Nebenwirkungen sind unter anderem: Myokarditis, Perikarditis, ausgedehnte Schwellung der geimpften Gliedmaßen, Schwellungen im Gesicht, schwere oder anhaltende Kopfschmerzen, Krampfanfälle, Muskelkrämpfe, Gesichtslähmung, spontane Blutungen, Blutergüsse der Haut, Hyperhidrose, nächtliche Schweißausbrüche, Asthenie, Lethargie, Anaphylaxie, Gerinnungsstörungen, Thromboembolie, Thrombozytopenie, Kurzatmigkeit, Thoraxschmerzen, Beinschmerzen, grippeähnliche Erkrankungen, Kapillarlecksyndrom mit z.T. tödlichem Ausgang, Gullan-Barré-Syndrom, Veränderung des Gemütszustandes, verschwommenes Sehen, Tinnitus, u.v.m…
Keine ausreichender Informationszugang für die ältere Generation
In Anbetracht dessen, dass auch Schwangeren eine Covid-Impfung nahegelegt wird sehr bedenklich: „Es ist nicht bekannt, ob Vaxzevria in die Muttermilch übergeht. In tierexperimentellen Studien mit Mäusen wurde ein Übergang von Anti-SARS-CoV-2-S-Antikörpern der Muttertiere auf die gesäugten Nachkommen berichtet.“ Nach Meinung kompetenter Gynäkologen ist eine Impfung während der Schwangerschaft ein uneinschätzbares Risiko. Fehlgeburten und bis dato unerforschte Schädigungen Ungeborener sind nicht ausschließbar.
Noch ein bitterer Beigeschmack: Die Gebrauchsinformationen sind oftmals nicht in Papierform verfügbar und können nur via QR-Code online abgerufen werden. Dies stellt vor allem für ältere Menschen eine wesentliche, erschwerende Hürde dar und verhindert den ordentlichen Informationszugang dieser Personengruppe.
Besonders bedenklich: Minderjährige ab Vollendung des 14. Lebensjahres sollen „selbst einwilligen, wenn sie Entscheidungsfähigkeit besitzen“. Dass Jugendliche bei einer experimentellen, nicht zugelassenen Off-Label Spritze selbstständig und vorausschauend selber entscheiden können sollen, erscheint äußerst fragwürdig. Die wenigsten Jugendlichen wissen umfangreich über ihre Krankengeschichte und mögliche Unverträglichkeiten ausreichend Bescheid. Außerdem handelt es sich bei sämtlichen notzugelassenen Wirkstoffen ausschließlich um experimentelle Behandlungen, ohne aussagekräftige Langzeitstudien, bei denen Kinder und Jugendliche aus rechtlicher Sicht vieler Anwälte nicht entscheidungsfähig sind.
Aufgrund der vielen Erfahrungsberichte, die uns täglich von betroffenen Lesern erreichen, empfehle ich allen Impf-Interessierten, sich vor dem zweiten, dritten, vierten … oder zehnten Stich umfangreich zu informieren und auftretende Nebenwirkungen umgehend zu melden.