Impfagenda an Schulen: WHO gab schon 2014 Anleitung heraus

Bild: freepik / tatyana_blinova

Es ist der nächste Schritt auf dem Weg zur Entmündigung von Eltern und zur Beseitigung des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung: Kinder und Jugendliche werden einer experimentellen Gentherapie unterzogen – und die Schulen sollen bei der Exekution der Impfagenda eine Schlüsselrolle spielen.

von Daniel Matissek und Vanessa Renner

Tatsächlich hat die Weltgesundheitsorganisation WHO, ohne dass dies der Öffentlichkeit bislang groß aufgefallen wäre, bereits 2014 klammheimlich eine indirekte Definition eingeführt, wie die Zustimmung zur Impfung von Kindern eingeholt werden kann: Indem sie in der Schule anwesend sind. Durch die Teilnahme am Unterricht in einer impfenden Schule wird auch die entsprechende „Information“ und „Aufklärung“ des Schülers bzw. der Eltern unterstellt.

So wird im WHO-Dokument „Considerations regarding consent in vaccinating children and adolescents between 6 and 17 years old“ (Überlegungen zur Einwilligung bei der Impfung von Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 17 Jahren) als „üblicher Ansatz für die Einholung der Einwilligung zur Impfung“ beschrieben:

An implied consent process by which parents are informed of imminent vaccination through social mobilization and communication, sometimes including letters directly addressed to the parents. Subsequently, the physical presence of the child or adolescent, with or without an accompanying parent at the vaccination session, is considered to imply consent. This practice is based on the opt-out principle and parents who do not consent to vaccination are expected implicitly to take steps to ensure that their child or adolescent does not participate in the vaccination session. This may include not letting the child or adolescent attend school on a vaccination day, if vaccine delivery occurs through schools.

Übersetzt:

Ein implizites Zustimmungsverfahren, bei dem Eltern durch soziale Mobilisierung und Kommunikation, manchmal auch mit direkt an die Eltern gerichteten Briefen, über eine bevorstehende Impfung informiert werden. Danach gilt die körperliche Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen mit oder ohne begleitenden Elternteil bei der Impfung als Zustimmung. Diese Praxis basiert auf dem Opt-out-Prinzip, und von Eltern, die einer Impfung nicht zustimmen, wird implizit erwartet, dass sie Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihr Kind oder Jugendlicher nicht an der Impfung teilnimmt. Dazu kann gehören, dass das Kind oder der Jugendliche an einem Impftag nicht zur Schule gehen kann, wenn die Impfung durch Schulen erfolgt.

Besagtes „Opt-out-Prinzip“ wird seitens der WHO sogar positiv hervorgehoben, weil die „Akzeptanz“ der Impfung so höher ausfalle. In Wahrheit werden auf diese Weise wahrscheinlich eher viele Eltern übergangen, die von der „Kommunikation“ der Impfaktion nichts mitbekommen haben – denn tatsächlich sind konkrete Mitteilungen an die Eltern ja nicht die Regel, sondern werden nur „manchmal“ verschickt.

Horror-Szenario für besorgte Eltern

Die „Überlegungen“ der WHO sind allgemein gefasst und nicht auf einzelne Länder zugeschnitten, weswegen am Ende des Dokuments empfohlen wird, dass jedes Land eigenständig Informationen zu diversen, auch rechtlichen Aspekten einholt. Behörden, die ein Impfprogramm durchführen bzw. beaufsichtigen, werden demzufolge unter anderem ermutigt:

  • zum Sammeln von Informationen über die (rechtlichen) Anforderungen an die Einwilligung nach Aufklärung für medizinische Eingriffe (einschließlich Einwilligungsalter und Einwilligung) auf nationaler, subnationaler und institutioneller Ebene;
  • zum Sammeln von Informationen über Genehmigungsverfahren in Einrichtungen, die an der Impfung älterer Kinder beteiligt sind, wie z. B. Bildungseinrichtungen;
  • ein an die lokale Situation, die Kapazitäten des Gesundheitssystems und gegebenenfalls des Schulsystems angepasstes Verfahren zur Einwilligung nach Aufklärung zu entwickeln, das die Ressourcennutzung und die Ergebnisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit optimiert und gleichzeitig die Rechte des Einzelnen respektiert;

Kommt man in einem Land also zu dem Schluss, dass ein implizites Zustimmungsverfahren den „rechtlichen Anforderungen“ an das Prinzip der Einwilligung nach Aufklärung bei der Impfung von Kindern genügt, steht Impfaktionen in Schulen nichts im Wege: Eltern, die ihr Kind nicht impfen lassen möchten, aus welchen Gründen auch immer jedoch nicht rechtzeitig reagieren und ihr Kind an den entsprechenden Impf-Tagen von der Schule fernhalten, hätten schlichtweg Pech gehabt. Leider sind die Interpretationen geltenden Rechts spätestens seit Beginn der sogenannten „Pandemie“ in etlichen Fällen überaus zweifelhaft: Juristisch betrachtet sind sämtliche Ungleichbehandlungen von Ungeimpften rechtswidrig – die Regierung hält das jedoch nicht davon ab, ihren Kurs nicht nur weiter zu verfolgen, sondern sogar stetig zu verschärfen.

Bindend sind die geschilderten Vorstellungen der WHO freilich nicht – dass sich indirekt eine solche Empfehlung aus dem Dokument entnehmen lässt, sollte jedoch zu denken geben. Der Politik, die die Covid-Impfungen trotz extrem fragwürdigem Risiko-Nutzen-Verhältnis zunehmend auch Kindern aufdrängen möchte, käme ein solches implizites Zustimmungsverfahren überaus gelegen. Für betroffene Eltern dagegen ist dieses Szenario der blanke Horror. Mit den möglichen Nebenwirkungen der Impfung bei ihrem Kind würden sie am Ende nämlich vollkommen allein dastehen. Dass viele Eltern sich hiervor fürchten, ist verständlich. Daher haben etwa die Rechtsanwälte für Grundrechte schon vor einer Weile ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt, mit dem Eltern der Schule gegenüber klarstellen können, dass sie kein Einverständnis zur Impfung ihres Kindes geben.

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