Es ist davon auszugehen, dass sich ein nicht unerheblicher Teil der Geimpften nicht aus Angst vor dem Virus, sondern vielmehr aus Zwang, wegen sozialem und politischem Drucks und dem Drang nach Wiedererringung ihrer Grundrechte gegen SARS-CoV2 impfen ließ. Diese Geimpften nehmen damit Risiken durch unüberschaubare Folgen von Nebenwirkungen in Kauf. Doch Geimpfte, die weiterhin auf ihre erspritzte Reisefreiheit hoffen, sollten sich nicht zu früh freuen. Weitere „Verschwörungstheorien“ werden wahr.
Von Max Bergmann
Sogenannte „Vollständig Geimpfte“ waren bislang in der Lage, ihre verfassungsrechtlich zugesicherte Reisefreiheit zumindest innerhalb von Europa durch ihre Impfung fast uneingeschränkt wahrzunehmen. Ungeimpfte blieben indes außen vor oder mussten ihren Gesundheitsstatus mit einem Zwangstest beweisen. Voraussetzung für die „neue europäische Reisefreiheit“ ist der Nachweis einer Impfung mit einem der höchst umstrittenen und nebenwirkungsreichen Vakzinen gegen SARS-CoV2, die lediglich eine bedingte Zulassung erhalten haben. Diese bedingten Marktzulassungen laufen nun in den nächsten Wochen aus.
Im Extremfall nur 270 Tage gültig: Österreich beschränkt Zertifikatsgültigkeit
Während es bislang keine europaweiten Regelungen für die Gültigkeit von Impfungen gibt, beschränkte Österreich in Eigenregie die die Dauer der Zertifikatsgültigkeit auf 360 Tage. Geimpfte, deren Zweitimpfung länger als 360 Tage her ist, verfügen zwar per EU-Definition über „vollständigen Impfschutz“, Reisen nach Österreich oder die Nutzung von 2G-Standorten im Land ist damit aber nicht mehr gestattet. Noch schlimmer trifft es Geimpfte, die mit dem Vakzin von Johnson&Johnson geimpft wurden. Deren Zertifikate werden in der Alpenrepublik nur 270 Tage lang anerkannt. In Österreich wird am Montag flächendeckend 2G umgesetzt, nur am Arbeitsplatz soll – zumindest vorübergehend – noch 3G gelten. Demnach ist für die Teilhabe am öffentlichen Leben in Österreich ab Montag zwingend der Nachweis einer Impfung oder Genesung erforderlich. Dies kommt einer Impfpflicht gleich.
Bislang keine Regelung in Deutschland: Verweis auf EU-Vorgaben
Stand heute gibt es ähnliche Vorgaben in Deutschland nicht, die Erfahrung zeigt aber, dass die Regierenden alle Möglichkeiten ausloten, die Gen-Impfstoffe an den Mann zu bringen. Derzeit tagen die deutschen Gesundheitsminister auf einer Konferenz im bayerischen Lindau, trotz fehlender Studien über Booster-Impfungen zeichnet sich ab: Der Booster wird höchstwahrscheinlich Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des sogenannten „vollständigen Impfstatus“. Das Robert-Koch-Institut erklärte zwar, digitale Impfzertifikate seien grundsätzlich ein Jahr gültig und müssten dann turnusmäßig erneuert werden. Dies betreffe aber nur das Dokument an sich und nicht den Nachweis der „vollständigen Impfung“. Gleichzeitig relativiert die oberste deutsche Seuchenbehörde aber, dies gelte nur, „sofern es keine weiterführenden Regelungen wie in Österreich gibt“. Klar ist: Ungeboosterte sind die Ungeimpften von morgen.
Nur 180 Tage: Israel setzt Booster-Zwang konsequent um
Doch es geht noch schärfer: Ausländische Staatsangehörige, die nach Israel einreisen, werden ohne „vollständige Impfung“ an der Grenze abgewiesen und dürfen nicht einreisen. Doch „vollständig geimpft“ bedeutet in Israel, die erfolgte Zweitimpfung darf nicht länger als 180 Tage zurückliegen. Erst die sogenannte „Booster-Impfung“ hebt diese Regelung auf und gewährt geimpften Reisenden die so sehr gewünschte Reisefreiheit. Wer also dachte, ein oder zwei Spritzen mit einem Impfstoff, über den keine Langzeitstudien vorliegen und deren Nebenwirkungen weit über die der bisher bekannten Vakzine hinausgehen, sei genug, der dürfte sich getäuscht haben. Geimpfte haben ein Impf-Abo abgeschlossen, dessen Laufzeit unbegrenzt und Voraussetzung für die weitere Teilhabe am öffentlichen und sozialen Leben ist.
Wann spricht man von einer Impfpflicht?
Immer wieder wird betont, eine Impfpflicht gäbe es nicht und wird es nicht geben. Insbesondere in linksradikalen Kreisen rund um Sympathisanten der Parteien Die Linke, SPD und Grüne wird oft betont: Die Impfung war, ist und bleibt absolut freiwillig, eine Impfpflicht gäbe es nicht und sei nicht geplant. Doch jeder vernünftige Mensch sollte sich die Frage stellen, was bedeutet Impfpflicht und wann spricht man von einer Impfpflicht, gleich ob „durch die Hintertür“ oder direkt und formal? Ist es erst dann eine Impfpflicht, wenn Soldaten und Polizisten die Wohnungen von Ungeimpften mit Gewalt stürmen und unter vorgehaltener Waffe die Spritze gesetzt wird? Oder ist es bereits Impfpflicht, wenn Ungeimpften das Leben in jeglichem Sinne so unbequem wie möglich gemacht wird, Ungeimpfte sozial ausgegrenzt und diskriminiert und von der Teilhabe am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen werden (die Umsetzung der sogenannten „2G-Regel)? Darüber sollte jeder, egal ob geimpft oder ungeimpft, nachdenken und eigene Schlüsse ziehen. Klar ist, eine weitere Verschwörungstheorie wird wahr: Der Booster-Zwang ist bittere Realität.
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