Riesen Protestwelle gegen Ungeimpften-Pranger bei deutscher Firma

Bild: Collage aus Privatfoto

Ein deutsches Unternehmen aus Heilbad Heiligenstadt, Thüringen, hat sich zu einem schockierenden und mutmaßlich schwer rechtswidrigen Schritt entschieden. Das Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von 50 bis 99 Personen hat einen Aushang mit Namen und Fotos ungeimpfter Mitarbeiter angebracht. Daneben befinden sich Sonderregeln, die der Arbeitgeber für Ungeimpfte als notwendig erachtet – diese könnten aber jederzeit eine Veränderung ihres Impfstatus bekanntgeben. Im Internet erlebt die Firma seit Bekanntwerden einen Shitstorm.

Nachtrag, 25.10. 12:00 – Das Unternehmen hat sich mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet, die am Ende dieses Textes unverändert und vollständig veröffentlicht wird.

Auf Facebook ist die Unternehmens-Seite inzwischen stillgelegt, auf Google erntet sie eine Negativ-Bewertung nach der anderen und ist mit Stand 14:55 schon auf katastrophalen 1,4 von 5 möglichen Sternen angekommen. Basis der Aufregung sind Veröffentlichungen im Internet, offenbar von Mitarbeitern, welche die Vorgangsweise nicht ganz so lustig finden wie sie vom Unternehmen wohl angedacht waren. Hier wähnt man sich aufgrund der „politischen Großwetterlage“ im Recht und meint, dass Dinge wie Datenschutz und Persönlichkeitsrechte im heiligen Kampf gegen die fürchterliche Corona-Pandemie nicht mehr gelten.

Hier soll die Unternehmensführung den Impf-Pranger veröffentlicht haben – mit Fotos und Namen der betreffenden Mitarbeitern.


Der Text der Seite mit den „Sonderregeln“, die „ausschließlich für ungeimpfte Mitarbeiter“ gelten.

Der Mindestabstand on 2m muss eingehalten werden!

Es darf sich nicht mehr als eine ungeimpfte Person in einem Raum aufhalten.

Sobald sich zwei ungeimpfte Mitarbeiter in einem Raum aufhalten, besteht für diese Mitarbeiter die Maskenpflicht.

Veränderungen des Impfstatus sind dem Arbeitgeber mitzuteilen.

Einen Überblick über den derzeitigen Impfstatus ist bei dem Schichtplan der Abteilungen ausgehangen.

Ungeimpfte Mitarbeiter sind verpflichtet, sich über diesen zu informieren sobald sie eine fremde Abteilung betreten.

Sollte es sich nicht um einen geschmacklosen Scherz, sondern wirklich um die gelebte Praxis besagter Firma handeln, muss man davon ausgehen, dass gegen mehrere geltende Gesetze verstoßen wird. Klagen können letztendlich nur Geschädigte – wobei es in Deutschland zum Glück auch beschleunigte Verfahren gibt, wo man nicht ein halbes Jahr auf die Entscheidung warten muss.

Pressestatement von Groß Druckguss

Zum Umgang mit dem Impfstatus der Mitarbeiter/innen bei Groß Druckguss, Heiligenstadt, am 25.10.2021

Nachdem ein unternehmensinternes Dokument über den Impfstatus unserer Mitarbeiter/innen ohne unser Wissen und ohne unsere Zustimmung in den sozialen Medien veröffentlicht worden ist und massive Reaktionen hervorgerufen hat, möchten wir uns zur Entstehung des Dokuments äußern.

Der Beschluss, den Impfstatus unserer Mitarbeiter/innen innerhalb des Unternehmens offenzulegen entstand einvernehmlich und nach interner Absprache. Zusammen mit unseren Mitarbeiter/innen haben wir nach einer Lösung gesucht, wie wir die im August beschlossenen Lockerungen der Hygieneschutzmaßnahmen so umsetzen, dass der Schutz vor Infektionen weiterhin im höchstmöglichen Maß gegeben ist und ferner, dass alle Mitarbeiter/innen die neuen Regelungen leicht verstehen und anwenden können. Im Vorfeld haben wir mit unseren Mitarbeiter/innen gesprochen, um Vorschläge gebeten und deren Zustimmung eingeholt. Dazu standen wir mit dem Amt für Datenschutz in Verbindung und hatten auch einen Termin vor Ort. Bei Widerspruch seitens einzelner Mitarbeiter/innen hätten wir diese Mitarbeiterinformation nicht in dieser Form umgesetzt.

Wir sind ein Familienunternehmen und leben dies auch. Geschäftsführung und Mitarbeiter/innen arbeiten zusammen und nicht gegeneinander. Der Aushang wurde aufgrund der in den sozialen Medien entstandenen Diskussion entfernt.

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