Ein Abschiebebescheid nützt wenig, wenn sich ein ausreisepflichtiger islamistischer Gefährder oder Krimineller einfach hinter seiner Wohnungstür verstecken kann. Belgien will damit Schluss machen. Das Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das der Polizei unter bestimmten Voraussetzungen den Zugriff auch in Privatwohnungen erlaubt.
Nach einer rund zehnstündigen Debatte hat die belgische Abgeordnetenkammer am frühen Freitagmorgen eine deutliche Verschärfung des Abschieberechts beschlossen. Ausländer, die trotz rechtskräftiger Ausreiseanordnung im Land bleiben und als Sicherheitsrisiko gelten, können nach Inkrafttreten der Neuregelung auch in ihren Wohnungen festgenommen werden. Dafür erhalten Polizei und Ausländerbehörde zusätzliche Befugnisse.
Vergewaltiger und Hassprediger sollen sich nicht mehr verstecken können
Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt hatte bereits im Oktober auf die bisherige Gesetzeslücke hingewiesen. Selbst wenn die Behörden wussten, dass sich ein gesuchter Ausländer in einer Wohnung befand, konnten sie bislang nicht ohne Weiteres zugreifen. Als Beispiele nannte sie verurteilte Vergewaltiger, die ihre Haftstrafe bereits verbüßt haben, und islamistische Hassprediger. Diese konnten sich nach Darstellung der Ministerin bislang hinter ihrer Haustür verschanzen.
Allerdings gilt die Regelung nicht für sämtliche illegal im Land lebenden Migranten. Der Betroffene muss eine vollstreckbare Ausreiseanordnung erhalten haben, seine Rückkehr verweigern und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit darstellen. Ein Ermittlungsrichter muss außerdem bestätigen, dass der Eingriff notwendig und verhältnismäßig ist und mildere Maßnahmen nicht ausreichen. Ein illegaler Aufenthalt allein genügt nicht.
Polizei darf auch bei Freunden und Verwandten zugreifen
Die neuen Befugnisse beschränken sich nicht auf die Wohnung des gesuchten Ausländers. Auch wenn dieser bei Freunden, Verwandten oder anderen Personen unterkommt, darf die Polizei dort mit richterlicher Genehmigung einschreiten. Die Einsätze sind zwischen 5 und 21 Uhr zulässig. Beamte der Ausländerbehörde müssen anwesend sein, bei Bedarf kann ein Schlüsseldienst hinzugezogen werden. Auch die Anwesenheit von Kindern verhindert einen solchen Zugriff nicht grundsätzlich. Allerdings darf die Maßnahme nicht gegen Minderjährige selbst gerichtet sein. Sind Kinder in der Wohnung, muss der Ermittlungsrichter deren Interessen besonders berücksichtigen und kann zusätzliche Schutzvorgaben machen.
Gegen das Gesetz hatten wie zu erwarten war Menschenrechtsorganisationen und linke Oppositionsparteien protestiert. Amnesty International, welches sich immer wieder auf die Seite von Asylforderern stellt, sieht die Privatsphäre gefährdet und kritisiert fehlende wirksame Möglichkeiten, die Anordnungen anzufechten, obwohl diese dem Schutz der belgischen Bevölkerung vor kriminellen Ausländern dienen. Am Mittwoch demonstrierten rund 3.000 Menschen vor dem Brüsseler Justizpalast gegen die Verschärfung. Dem rechtsgerichteten Vlaams Belang wiederum geht das Gesetz nicht weit genug: Die Partei enthielt sich bei der Abstimmung, weil die zahlreichen Einschränkungen die praktische Wirkung aus ihrer Sicht erheblich schwächen.
Belgien hat die Abschiebung ausländischer Strafgefangener bereits ausgeweitet. Zwischen Januar und August 2026 wurden nach offiziellen Angaben 1.239 Personen ohne Aufenthaltsrecht nach ihrer Inhaftierung außer Landes gebracht. Im gleichen Zeitraum 2025 waren es 991, im Jahr 2024 lediglich 828. Die meisten Rückführungen betrafen Staatsangehörige Marokkos (233), Albaniens (195) und Algeriens (138).