Asylbetrug: Für 800 Euro gibt’s in der Türkei die passende Anklage, um als „verfolgt“ zu gelten

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Für 800 Euro zum angeblich politisch Verfolgten – mit echten Justizakten und amtlichem Stempel! In der Türkei bieten dubiose Vermittler Strafverfahren auf Bestellung an, mit denen sich Asylbewerber in Deutschland einen Schutzstatus erschleichen wollen. Bestochene Staatsanwälte liefern die passenden Anklageschriften, Schlepper verkaufen sogar Komplettpakete samt Reise nach Deutschland. Ein deutsches Gericht hat bereits eine solche Scheinanklage entlarvt. Die professionelle Geschäftemacherei stellt auch die Kontrollen des deutschen Asylsystems auf die Probe.

Ein türkischer Asylbewerber will vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf seine politische Verfolgung beweisen. Doch als die Richter nach seinen angeblich strafbaren Veröffentlichungen fragen, wird es peinlich. Erst präsentiert der Mann das Foto eines kurdischen Fußballspielers, das überhaupt nichts mit dem Verfahren zu tun hat. Anschließend zeigt er ein Video vom März 2024. Dumm nur, dass die türkische Staatsanwaltschaft ihm eine Tat vom April 2023 vorwirft. Die Geschichte fällt auseinander.

Dabei hatte der Mann eine echte Anklageschrift vorgelegt. Die türkische Justiz führte tatsächlich ein Strafverfahren gegen ihn, die Richter konnten die Unterlagen im offiziellen Justizsystem UYAP überprüfen. Doch die widersprüchlichen Aussagen des Asylbewerbers und zahlreiche Unregelmäßigkeiten bei den türkischen Ermittlungen ließen die Richter aufhorchen. Der Sachverständige Kamil Taylan stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft offenbar überhaupt kein ernsthaftes Interesse an einer Verurteilung hatte. Das Gericht war überzeugt, dass der Kläger die Strafverfolgung selbst veranlasst hatte, um sich Vorteile im deutschen Asylverfahren zu verschaffen. Die Richter sprachen ausdrücklich von einer „Scheinanklage“ und wiesen seine Klage am 28. Oktober 2025 ab.

Ein lukratives Geschäftsmodell

Wie man sich solche Strafverfahren beschaffen kann, enthüllt nun eine Recherche der Wochenzeitung Die Zeit. Deren Journalisten gaben sich gegenüber mehreren Vermittlern als Interessenten aus. Einer verlangte für ein Ermittlungsverfahren samt Hausdurchsuchung und Anklage gerade einmal 800 Euro. Sein Versprechen: „Damit bekommst du überall eine Aufenthaltserlaubnis.“ Angeblich habe er bereits zufriedene Kunden in Hamburg und Berlin. Andere Anbieter verkaufen gleich Komplettpakete einschließlich Schleusung nach Deutschland – ab 6.000 Euro. Die vermeintliche politische Verfolgung gibt es als Dienstleistung, die Einreise gleich dazu.

Das Geschäftsmodell nutzt das türkische Strafrecht aus. Weil die Beleidigung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan strafbar ist, können entsprechende Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken Ermittlungen auslösen. Über TikTok und Telegram werben Vermittler um Kunden, denen sie solche Verfahren versprechen. Nach den Recherchen sollen bestochene Staatsanwälte dafür sorgen, dass tatsächlich Anklagen entstehen. Die Dokumente landen im staatlichen Justizsystem UYAP und lassen sich über das offizielle Onlineportal E-Devlet abrufen. Damit kann ein Asylbewerber deutschen Behörden eine echte Strafakte präsentieren, obwohl er die Ermittlungen möglicherweise selbst bestellt hat.

Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist das eine unangenehme Herausforderung. Bisher musste die Behörde unter anderem gefälschte Webseiten erkennen, die das türkische Justizportal täuschend echt nachahmten. Solche Fälschungen ließen sich anhand der Internetadresse entlarven. Bei den jetzt aufgedeckten Machenschaften hilft das wenig. Die Anklageschrift ist echt, das Strafverfahren existiert tatsächlich. Nur die Geschichte hinter den Dokumenten kann frei erfunden sein. Eine amtliche Akte wird damit zum Werkzeug für einen möglichen Asylbetrug.

Ein großangelegter Handel

Der Sachverständige Taylan beschreibt in seinem Gutachten vom 30. August 2025 einen regelrechten Handel mit türkischen Justizunterlagen. Anklageschriften, Haftbefehle und andere Dokumente werden über soziale Netzwerke angeboten. Um echte Unterlagen in das offizielle Justizsystem einzubringen, arbeiten die Anbieter seinen Erkenntnissen zufolge mit korrupten Staatsanwälten zusammen. Besonders beliebt sind konstruierte Vorwürfe wegen Präsidentenbeleidigung und angeblicher Terrorpropaganda. Solche Verfahren lassen sich vergleichsweise leicht anstoßen und enden später häufig ohne ernsthafte Konsequenzen für die Beschuldigten.

Auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschäftigte sich am 13. Februar 2026 mit entsprechenden türkischen Justizunterlagen. Der Richter zog Taylans Gutachten heran und unterstellte die Echtheit der vorgelegten Anklageschriften. Trotzdem erkannte er daraus keine ausreichende Gefahr politischer Verfolgung. Die Klage scheiterte. Einen Kauf der Unterlagen durch diesen Kläger stellte das Gericht nicht fest. Die Entscheidung zeigt allerdings, dass die Echtheit einer Anklage allein keinen Anspruch auf Schutz begründet.

Beim BAMF weiß man längst um die Probleme. Abteilungsleiter Patrick Schmidtke berichtete gegenüber der Zeit von zahlreichen Ungereimtheiten, die den Entscheidern bei türkischen Justizdokumenten aufgefallen seien. Die Behörde verweist auf ihre Einzelfallprüfungen. Doch die professionelle Beschaffung authentischer Strafakten erhöht den Kontrollaufwand erheblich. Die Behörden müssen schließlich herausfinden, ob eine tatsächliche politische Verfolgung vorliegt oder ob jemand die passenden Beweise dafür bestellt hat.

Gewaltige Dimensionen

Die Zahlen zeigen, welche Dimension die türkische Asylmigration inzwischen erreicht hat. Seit 2021 stellten rund 140.000 türkische Staatsbürger in Deutschland einen Asylantrag. Die Schutzquote sank von 43 Prozent im Jahr 2020 auf zuletzt etwa zwölf Prozent. Gleichzeitig stapeln sich die Klagen abgelehnter Antragsteller bei den Verwaltungsgerichten. Allein in Gelsenkirchen sind mittlerweile zwei Kammern ausschließlich mit türkischen Asylverfahren beschäftigt. Zuletzt warteten dort noch 685 Verfahren auf eine Entscheidung, darunter Fälle aus den Jahren 2019 und 2020. Jahrelange Verfahren, volle Aktenregale und ein erheblicher Prüfaufwand – während dubiose Vermittler im Ausland mit neuen Verfolgungsnachweisen Geschäfte machen.

Report24 hat bereits mehrfach über Korruption und organisierte Betrugsmaschen im deutschen Migrationssystem berichtet. In München gerieten Mitarbeiter einer Ausländerbehörde unter Verdacht, gegen Geld rechtswidrige Entscheidungen getroffen zu haben. In Osnabrück sollen städtische Mitarbeiter Bestechungsgelder kassiert haben, um Migranten Vorteile bei der Wohnungsvergabe zu verschaffen. Auch gefälschte Sprachzertifikate und manipulierte Einbürgerungsverfahren wurden zum lukrativen Geschäft. Die türkischen Scheinanklagen erweitern diese Maschen um einen weiteren Markt: Jetzt werden offenbar sogar staatliche Strafverfahren zur Ware.

Teure Untersuchungen

Die Bundesregierung und das BAMF stehen damit vor einer entscheidenden Frage. Wie viele solcher Scheinanklagen haben die Behörden bislang entdeckt? Wie viele Antragsteller versuchten auf diese Weise, sich einen Schutzstatus zu erschleichen? Und haben bereits Menschen auf Grundlage solcher manipulierten Verfahren einen Aufenthaltstitel erhalten? Eine öffentliche Gesamtbilanz über aufgedeckte Fälle und mögliche erfolgreiche Täuschungen fehlt bislang. Angesichts der Erkenntnisse aus den Gerichtsurteilen und der aktuellen Recherche wäre eine systematische Untersuchung dringend angebracht.

Gefälschte Dokumente waren gestern. Jetzt sollen korrupte Staatsanwälte sogar echte Anklagen auf Bestellung liefern. Die Vermittler kassieren, deutsche Behörden und Gerichte müssen den Schwindel aufdecken – auf Kosten der deutschen Steuerzahler. In wie vielen anderen Ländern werden wohl ähnliche Betrugsmaschen ermöglicht?

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