Ein einzelner Mitgliedstaat soll bei zahlreichen Entscheidungen künftig nicht mehr allein auf die Bremse treten können. Die EU-Kommission arbeitet laut geleakten Entwürfen daran, nationale Vetorechte vor allem bei künftigen Beitrittsverfahren zurückzudrängen und stärker mit Mehrheitsentscheidungen zu arbeiten. Für kleinere Staaten wie Österreich wäre das ein erheblicher Machtverlust: Wo heute ein Nein reicht, müsste künftig eine ausreichend große Sperrminorität organisiert werden. Eine umfassende Neuverhandlung des Lissabon-Vertrags wäre für einen Teil dieser Änderungen nicht erforderlich.
Am 6. Oktober will Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die lange verschobene Strategie zur Vorbereitung der EU auf weitere Erweiterungen präsentieren. Zwei interne Entwürfe, über die Brussels Signal berichtet, geben bereits einen Vorgeschmack. Demnach soll die Einstimmigkeit bei vielen Zwischenschritten von Beitrittsverfahren fallen – dies dürfte vor allem eine Reaktion auf den Widerstand Ungarns gegen den EU-Beitritt der Ukraine sein. Der endgültige Text wurde noch nicht veröffentlicht. Dass Brüssel nationale Vetorechte zurückdrängen und stärker mit Mehrheitsentscheidungen arbeiten will, steht allerdings schon seit Jahren in offiziellen Papieren.
Derzeit besitzen die nationalen Regierungen während eines Aufnahmeverfahrens erhebliche Vetomöglichkeiten. Beitrittsverhandlungen können erst beginnen, wenn sämtliche EU-Regierungen zustimmen. Auch beim Abschluss der Verhandlungen kommt man um die Einstimmigkeit nicht herum. Laut dem geleakten Plan soll ein einzelnes Land an vielen Stationen dazwischen nicht mehr ausreichen, um einen Beschluss zu stoppen. Laut Brussels Signal soll die Einstimmigkeit nur noch zu Beginn des Verfahrens und beim endgültigen Beitritt gelten. Zahlreiche Zwischenentscheidungen würden dagegen mit Mehrheit getroffen.
Österreich würde Souveränität verlieren
Für ein kleines Land wie Österreich hat dies Konsequenzen. Beim Einstimmigkeitsprinzip besitzt Wien dieselbe Sperrmöglichkeit wie Berlin oder Paris: Ein Nein verhindert den Beschluss. Bei der üblichen qualifizierten Mehrheit müssen mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten zustimmen und diese zugleich mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Bei derzeit 27 Staaten sind grundsätzlich mindestens 15 Länder notwendig. Eine Sperrminorität braucht mindestens vier Mitgliedstaaten.
Brüssel will durchregieren. Nationale Vetorechte stehen diesem Machtanspruch im Weg und sollen deshalb zurückgedrängt werden!
— Petra Steger (@PetraStegerFPOE) October 2, 2026
Laut Tichys Einblick plant von der Leyens Kommission, nationale Vetos bei zahlreichen Zwischenschritten von Beitrittsverfahren abzubauen. Was als Reform… pic.twitter.com/CSLmzW17lR
Österreich könnte seine Position in den betroffenen Bereichen damit nicht mehr mit einem eigenen Nein absichern. Wien müsste genügend andere Regierungen für eine Sperrminorität gewinnen. Bevölkerungsreiche Staaten besitzen bei der Bildung der erforderlichen Mehrheiten zugleich mehr Gewicht als kleinere Mitglieder. Scharfe Kritik kommt deshalb von der freiheitlichen EU-Abgeordneten Petra Steger. „Brüssel will durchregieren“, warnt sie. Nationale Vetorechte stünden diesem Machtanspruch im Weg und sollten deshalb zurückgedrängt werden. Was als Reform verkauft werde, sei aus ihrer Sicht eine „Entmachtung souveräner Mitgliedstaaten“.
Auch das weiterhin vorgesehene Einstimmigkeitsprinzip beim endgültigen Beitritt beruhigt Steger nicht. Wenn ein Staat während des jahrelangen Verhandlungsprozesses zahlreiche Zwischenschritte nicht mehr allein stoppen könne, würden vorher politische Tatsachen geschaffen und der Druck auf die Regierungen erhöht, am Ende auch dem Beitritt zuzustimmen. „Das verbleibende Veto beim endgültigen Beitritt macht diesen Machtumbau nicht harmlos“, schreibt die FPÖ-Abgeordnete. Die Kommission begründet den Wechsel zu mehr Mehrheitsentscheidungen mit der Handlungsfähigkeit einer künftig größeren Union. Je mehr Mitgliedstaaten am Tisch sitzen, desto schwieriger werde es, Einstimmigkeit zu erreichen. Mehrheitsentscheidungen würden Beschlüsse beschleunigen – gleichzeitig verlören einzelne Regierungen ihre bisherige Möglichkeit, bestimmte Entscheidungen allein zu stoppen.
Brüssel will Hintertüren nutzen
Ein wichtiger Hebel für die Pläne der EU-Kommission steckt bereits in den bestehenden Verträgen. Artikel 48 Absatz 7 des EU-Vertrags enthält eine allgemeine Brückenklausel. Sie erlaubt in bestimmten Bereichen einen dauerhaften Wechsel von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit, ohne dafür den gesamten EU-Vertrag neu auszuhandeln und anschließend das gewöhnliche Vertragsänderungsverfahren durchlaufen zu müssen. Brüssel kann diesen Hebel allerdings nicht allein umlegen. Der Europäische Rat muss die Aktivierung dieser allgemeinen Brückenklausel einstimmig beschließen. Das Europäische Parlament muss zustimmen. Zusätzlich werden die nationalen Parlamente informiert. Widerspricht eines von ihnen innerhalb von sechs Monaten, darf der Beschluss auf diesem Weg nicht gefasst werden.
Damit besitzen die Regierungen zunächst selbst die Möglichkeit, den Verlust ihrer Vetorechte zu verhindern. Stimmen sie der Umstellung zu, können sie anschließend in den betroffenen Bereichen überstimmt werden. Laut Brussels Signal gehen die geleakten Überlegungen über den reinen Beitrittsprozess hinaus. Genannt werden unter anderem Sanktionen, Menschenrechte sowie Bereiche der Sicherheits- und Steuerpolitik. Für militärische Entscheidungen und die Verteidigung zieht der Vertrag jedoch eine Grenze: Die allgemeine Brückenklausel nach Artikel 48 Absatz 7 darf dort nicht angewendet werden. Wie weit der endgültige Vorschlag tatsächlich reicht, lässt sich allerdings erst beurteilen, wenn die Kommission ihren Text veröffentlicht hat.
Werden ÖVP, SPÖ und NEOS die Österreicher verraten?
Regierungen, die ihre „lebenswichtigen nationalen Interessen“ gefährdet sehen, soll nach den geleakten Papieren zudem eine Art Notbremse zur Verfügung stehen. Wie diese ausgestaltet wird und ob sie eine Entscheidung tatsächlich stoppen könnte, ist bislang offen. Ohne ein echtes Blockaderecht wäre sie kein gleichwertiger Ersatz für das heutige Veto. Steger findet dafür deutliche Worte: „Die Mitgliedstaaten sind keine Untergebenen der Kommission.“ Den geplanten Umbau will die FPÖ-Abgeordnete gestoppt sehen. Ihr Gegenmodell beschreibt sie ebenso eindeutig: „Europa braucht souveräne Staaten, keine Brüsseler Befehlsempfänger!“
Doch wird sich die Brüssel-hörige Ömpel-Koalition in Wien dieser weiteren Machtkonzentration unterwerfen und die Interessen der Österreicher verraten? Noch gilt das Einstimmigkeitsprinzip und die österreichische Bundesregierung kann dies verhindern. Stellen sich ÖVP, SPÖ und NEOS dem nicht entgegen, wird Österreichs Stimme in der Europäischen Union in Zukunft viel weniger Gewicht haben. Aber ist es das, was die Bürger wirklich wollen?
