Nach Messerangriff mit „Allahu akbar“: „Schuldunfähiger“ Afghane türmt aus Psychiatrie

Symbolbild: KI

Mal wieder: Ein als gefährlich eingestufter 22-jähriger Afghane ist am Freitag, dem 25. September 2026, aus dem Maßregelvollzug des Sächsischen Krankenhauses Altscherbitz bei Leipzig entkommen. Muhamad M. nutzte einen begleiteten Ausgang auf dem Klinikgelände und lief seinen Betreuern einfach davon. Seither fehlt von ihm jede Spur. Die Polizei sucht intensiv nach dem Mann und warnt die Öffentlichkeit.

Gegen 16 Uhr am Freitagnachmittag war Muhamad M. im Rahmen eines Probespaziergangs in Begleitung auf dem Gelände der Einrichtung – einem Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie – unterwegs. Laut Angaben des Krankenhauses handelte es sich um einen begleiteten Ausgang, dem eine mehrmonatige „Behandlung“ vorausgegangen war. In dieser Zeit habe sich das „Krankheitsbild“ des Patienten angeblich stabilisiert.

„Vor einer solchen Erprobung prüfen wir im geschützten Bereich der Klinik, wie sich der Patient anpasst und wie verlässlich er ist“, erklärte die Klinikchefin gegenüber der BILD. Trotz der Begleitung gelang dem 22-Jährigen die Flucht. Unmittelbar danach startete die Polizei umfangreiche Suchmaßnahmen in der Umgebung von Schkeuditz. Bislang blieben diese jedoch erfolglos.

Muhamad M. war im Juli 2026 vom Landgericht Leipzig dauerhaft im Maßregelvollzug untergebracht worden. Zuvor hatte er sich in einem Sicherungsverfahren wegen mehrerer Gewalttaten verantworten müssen. Im August 2025 hatte er auf der Leipziger Eisenbahnstraße einem Mann ein Smartphone gestohlen. Als das Opfer sein Handy zurückforderte, stach ihn der Afghane mit einem rund 20 Zentimeter langen Messer in die Brust. Das Opfer überlebte nur dank einer Notoperation. Im Anschluss an diese Tat soll er einen Barbetreiber mit einem weiteren Messer bedroht haben. Medienberichten zufolge soll der Täter dabei auch „Allahu Akbar“ gerufen haben.

Laut einem Sachverständigengutachten soll M. an Schizophrenie leiden. Er wurde daher als schuldunfähig eingestuft. Das Gericht ordnete deshalb die dauerhafte Unterbringung in der forensischen Psychiatrie an. Er war bereits seit Oktober 2025 in Altscherbitz untergebracht.

Zum Zeitpunkt der „Entweichung“ habe es keine Hinweise auf eine unmittelbare Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben, betont die Klinik. In der Polizeimeldung heißt es allerdings: „Aufgrund seiner bisherigen Taten ist nicht auszuschließen, dass von dem 22-Jährigen eine Gefahr ausgeht, weswegen im Falle einer Sichtung des Mannes darum gebeten wird, sofort die Polizei unter 110 zu rufen.“ Gegen den Afghanen wurde ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen.

Die Klinik hat sich zu den genauen Umständen der Flucht bisher nicht geäußert – sie beruft sich auf die ärztliche Schweigepflicht und den Persönlichkeitsschutz des Patienten. Bis zum heutigen Tag (30. September 2026) ist Muhamad M. nicht gefasst.

Die Flucht von Muhamad M. aus dem Maßregelvollzug in Altscherbitz ist kein Einzelfall. Im Herbst 2025 war bereits ein Gewaltstraftäter, ein 34-jähriger Algerier, aus der Klinik für Forensische Psychiatrie am Klinikum St. Georg in Leipzig entkommen – er kletterte über einen Zaun und setzte sich ab. Die Polizei hat ihn – soweit öffentlich bekannt – bis heute nicht gestellt.

Immer wieder nutzen gefährliche Straftäter genehmigte Ausgänge oder Lockerungen, die Teil des sogenannten therapeutischen Konzepts sind und der Vorbereitung auf eine mögliche Wiedereingliederung dienen sollen, zur Flucht. Und da eine bestimmte Klientel reihenweise als „schizophren“ diagnostiziert und als „schuldunfähig“ eingestuft wird, herrscht an Straftätern in den forensischen Psychiatrien kein Mangel. Da stellt sich die Frage, wie sicher die Einrichtungen des Maßregelvollzugs tatsächlich sind und ob die Kriterien für begleitete oder unbegleitete Ausgänge streng genug gehandhabt werden. Der Schutz der Bevölkerung scheint zweitrangig zu sein, wenn bereits als gefährlich eingestufte Personen „entweichen“ können und über Tage oder Wochen (oder Jahre?) unauffindbar bleiben …

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