Brüssel gibt nicht auf: Chatkontrolle kehrt als „Suchplan“ zurück

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Brüssel gibt bei der Chatkontrolle nicht auf. Nachdem verpflichtende Massenscans privater Nachrichten politisch immer wieder auf Widerstand gestoßen sind, bringen die EU-Staaten nun sogenannte „Suchpläne“ ins Spiel. Dahinter steckt erneut die Möglichkeit, private Kommunikation automatisiert zu durchleuchten – auch weit über einzelne Verdächtige hinaus. Der Überwachungsapparat bekommt einen neuen Namen, das Grundprinzip bleibt.

Seit Jahren versuchen EU-Kommission und Mitgliedstaaten, weitreichende Scanmöglichkeiten für private Kommunikation in einen dauerhaften Rechtsrahmen zu gießen. Offiziell wird das mit dem Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch und dem Schutz von Kindern begründet. Kritiker warnen dagegen vor einem fundamentalen Bruch mit dem digitalen Briefgeheimnis: Millionen unverdächtiger Bürger könnten in automatisierte Kontrollsysteme geraten, obwohl gegen sie keinerlei individueller Tatverdacht besteht. Auch nach Jahren politischen Widerstands ist dieses Projekt nicht vom Tisch. Der Rat verhandelt weiter.

Jetzt kommt der nächste Anlauf. Unter dem harmlos klingenden Begriff „Suchplan“ sollen Anbieter festlegen können, wie bestimmte Bereiche ihrer Dienste nach Missbrauchsmaterial durchsucht werden. Heise berichtet über die Konstruktion und die laufenden Verhandlungen. Diese Suchpläne müssen sich nicht auf einzelne Verdächtige beschränken. Sie können ganze Teile eines Dienstes erfassen. Bei großen Messengern oder Maildiensten können damit Millionen Nutzer in technische Prüfsysteme geraten. Ex-Politiker Patrick Breyer spricht deshalb von einer „Lizenz zum Scannen“ und warnt ausdrücklich vor verdachtslosen Massenscans privater Chats und E-Mails.

Jeder ist verdächtig

Hier wird die Logik des Rechtsstaats auf den Kopf gestellt: Erst wird gescannt, dann nach einem Verdacht gesucht. Ermittlungsmaßnahmen werden damit nicht mehr zwingend durch einen konkreten Verdacht ausgelöst. Stattdessen soll eine technische Infrastruktur entstehen, die private Nachrichten großer Nutzergruppen vorsorglich prüfen und auswerten kann. Falsch-positive Meldungen inklusive. Ganz zu schweigen davon, dass die Behörden auch klammheimlich nach anderen Sachen wie „politischem Fehlverhalten“ suchen können, wenn sie es denn wollen.

Der frühere EU-Abgeordnete Breyer warnt deshalb vor einer dauerhaften Legalisierung solcher Massenscans. Seine Kritik richtet sich nicht gegen die Verfolgung von Kindesmissbrauch, sondern gegen ein System, das dafür die Kommunikation unverdächtiger Menschen mit erfasst. Die zentrale Frage lautet, ob der Schutz von Kindern als Begründung ausreichen darf, um die private Kommunikation der gesamten Bevölkerung technischen Kontrollmechanismen zu öffnen. Verfassungsrechtlich dürften hierbei enorme Hürden vorhanden sein.

Das Europäische Parlament hat bislang engere Grenzen gefordert. Seine Position setzt stärker auf gezielte Maßnahmen gegen bestimmte Nutzer oder Nutzergruppen mit einem begründeten Zusammenhang zu Missbrauchsmaterial. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation soll bei den derzeitigen freiwilligen Maßnahmen ausgenommen bleiben. Damit prallen zwei Modelle aufeinander: gezielte Ermittlungen auf der einen Seite, möglichst breite technische Erkennungsmöglichkeiten auf der anderen.

Auf dem Weg in die totale Überwachung

Auch Deutschland stellt sich nicht grundsätzlich gegen solche Scanmöglichkeiten. Nach einem aktuellen Positionspapier richtet sich die Kritik Berlins vor allem gegen zusätzliche nationale Genehmigungen für Suchpläne. Nicht die Durchleuchtung privater Kommunikation ist damit das zentrale Problem der Bundesregierung, sondern zusätzliche (grundgesetzliche bzw. gesetzliche) Hürden vor ihrem Einsatz.

Parallel dazu wurde die freiwillige Chatkontrolle längst wieder in Gang gesetzt. Der Rat bestätigte im Juli eine Übergangsregelung, die Anbietern erneut freiwillige Erkennungsmaßnahmen erlaubt. Auch hier lautet die offizielle Begründung Kinderschutz. Eine Mutter, die ein Foto ihres Kindes an dessen Vater schickt, könnte jedoch ebenfalls eine Warnung im System auslösen, so dass sich Ermittler dann die private Unterhaltung ansehen. Der Rat selbst bezeichnet die Regelung als Ausnahme von Datenschutzvorschriften für elektronische Kommunikation und will damit Scans, Meldungen und Löschungen ermöglichen. Die Übergangslösung soll gelten, während parallel über ein dauerhaftes System verhandelt wird.

Man versucht es so lange, bis es klappt

Das Muster ist eindeutig. Politisch gescheiterte oder abgeschwächte Überwachungsideen verschwinden nicht. Sie kommen mit neuen Begriffen, neuen Verfahren und neuen Kompromissformeln zurück. „Erkennungsanordnung“, freiwillige Scans, nun „Suchplan“ – die Verpackung wechselt, die politische Grundidee bleibt. Für die Bürger heißt dies, dass die private Kommunikation ihren Charakter als geschützter Raum verliert, sobald technische Systeme sie vorsorglich untersuchen dürfen. Ein Chat, eine Mail oder eine Datei gerät dann nicht erst bei konkretem Verdacht ins Visier. Sie kann schon vorher automatisiert geprüft werden.

Mit dem Schutz von Kindern lässt sich – gerade unter Konservativen – mittlerweile politisch fast jede Überwachungsmaßnahme verkaufen. Doch die eigentliche Grenze sollte dort verlaufen, wo Millionen Unverdächtige vorsorglich in technische Kontrollsysteme geraten. Täter müssen verfolgt werden – gezielt, mit rechtsstaatlichen Mitteln und auf Basis konkreter Verdachtsmomente. Die Kommunikation der Masse auf Verdacht zu durchleuchten, ist etwas anderes. Brüssel lässt von dieser Grenze seit Jahren nicht die Finger. Diesmal heißt der nächste Anlauf „Suchplan“.

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