Zwei deutsche Polizistinnen sahen mit an, wie Kollegen in eine Schießerei gerieten – und anstatt zu helfen, ergriffen sie kurzerhand die Flucht und ließen zwei verzweifelte Polizisten im Kugelhagel zurück. Ein erstes Urteil war nach einer Berufung abgemildert worden. Auf ihren Beamtenstatus wollten die Frauen nicht verzichten. Das Verwaltungsgericht Münster hat sie nun aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
Im Mai 2020 kam es im nordrhein-westfälischen Gevelsberg bei einer Verkehrskontrolle zu einer heftigen Schießerei. Zwei Verkehrspolizisten trafen dort auf einen unter Drogen stehenden Autofahrer, der eine Pistole zückte: Er eröffnete das Feuer; in nur wenigen Sekunden fielen 21 Schüsse. Einer der Beamten erlitt einen Bauchschuss. Seine schusssichere Weste rettete ihm letztlich das Leben.
Durch Zufall stießen zwei Polizistinnen auf Streife hinzu. Ein Glück für die Verkehrspolizisten? Weit gefehlt: Die Frauen kamen ihren Kollegen nicht zur Hilfe. Die beiden (damals 32 und 37 Jahre alt) gaben weder Warnschüsse ab, noch riefen sie Verstärkung. Stattdessen sahen sie den getroffenen Beamten zu Boden gehen und nahmen die Beine in die Hand. Sie ließen sogar ihren Dienstwagen zurück und hielten stattdessen in einer Seitenstraße ein vorbeifahrendes Auto an, um vom Tatort zu flüchten. Erst später informierten sie die Leitstelle. Sie hätten Todesangst gehabt, argumentierten sie später vor Gericht.
Die Beamtinnen wurden zunächst in den Innendienst versetzt. Später wurden sie suspendiert. Das Amtsgericht Schwelm hatte sie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen ursprünglich zu Bewährungsstrafen von je zwölf Monaten verurteilt. Bei diesem Strafmaß wäre der Beamtenstatus automatisch futsch gewesen. Die Frauen gingen aber in Berufung und die Strafe wurde 2022 zweitinstanzlich auf vier Monate Haft auf Bewährung reduziert.
Der Fall sorgte landesweit für Empörung. Wie vertrauenswürdig sind „Freunde und Helfer“, die schwer verletzte Kollegen im Kugelhagel sich selbst überlassen? Auch die zuständige Polizeibehörde wollte die beiden aus dem Beamtenverhältnis entfernt sehen. Der Dienstherr der Frauen hatte entsprechend eine Disziplinarklage eingereicht.
Diese Klage war nun am Montag nach einer Verhandlung am Verwaltungsgericht Münster erfolgreich. Laut Disziplinarkammer haben die beiden Frauen mit dem Urteil ihren Beamtenstatus verloren. Es handele sich laut Verwaltungsgericht um die schwerste Disziplinarmaßnahme, die in dem Fall möglich sei.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig: Eine Berufung ist noch möglich. Welches Kollegium sich wohl im Kampf gegen das Verbrechen über solch zuverlässige Mitstreiterinnen freuen würde?
