Wieder ein gebrochenes Versprechen: Eigentlich sollten Terminschwänzer mit dem Verlust ihrer Unterstützungsleistungen abgestraft werden. Doch nun startet die neue Grundsicherung nicht mit Härte, sondern mit einem großzügigen Reset: Alle alten Verwarnungen sind weg. Damit bekommen genau jene, die schon unter dem Bürgergeld wiederholt Termine ignoriert haben, eine kostenlose Schonfrist.
Am 1. Juli 2026 sollte es ernst werden. Das Bürgergeld wurde zur Grundsicherung umbenannt, die Sanktionen wurden verschärft. Die neue Regelung führt ein gestuftes Sanktionssystem ein. Beim ersten unentschuldigten Fernbleiben vom Termin bleibt es bei einem reinen Aktenvermerk und einer schriftlichen Mitteilung – finanzielle Einbußen gibt es noch nicht. Erst beim zweiten Versäumnis in Folge darf das Jobcenter den Regelsatz um 30 Prozent für einen Monat kürzen. Bei derzeit 563 Euro für Alleinstehende entspricht das einem Abzug von 168,90 Euro.
Wer einen dritten Termin hintereinander unentschuldigt verpasst, gilt als „nicht erreichbar“. In diesem Fall streicht das Amt den gesamten Regelsatz für einen Monat, während die Miete weiterhin direkt an den Vermieter überwiesen wird. Bleibt der Leistungsempfänger auch in diesem Monat unerreichbar, stellt das Jobcenter die Unterstützung komplett ein. Meldet er sich innerhalb dieses Monats und legt persönlich triftige Gründe für sein Fehlen vor, kann die Grundsicherung rückwirkend nachgezahlt werden – allerdings abzüglich der 30-Prozent-Minderung. Früher kostete jedes Versäumnis 56,30 Euro – dafür aber vom ersten Mal an.
Terminschwänzer haben allerdings zunächst einen Grund zur Freude: Aufgrund einer Übergangsfrist verfallen nun alle bisher verpassten Termine („Meldeversäumnisse“). Zum Stichtag wurden die alten Verwarnungen einfach gelöscht. Die Strafakte startet bei null.
Sie lachen denen, die diesen Laden am Laufen halten ins Gesicht.
— Joana Cotar (@JoanaCotar) August 9, 2026
„Zum Stichtag wurde die Strafakte gelöscht – bei jedem einzelnen Stütze-Empfänger. Wer im Juni noch zweimal einen Termin platzen ließ, hat seither wieder eine weiße Weste. Und obendrauf einen kostenlosen… pic.twitter.com/RNU82pSdHt
Das ist kein Verwaltungsversehen, sondern bewusst im Gesetz verankert. Verstöße aus der Bürgergeld-Zeit werden nach altem Recht behandelt. Wer im Juni noch zwei Termine hat platzen lassen, hat seit dem 1. Juli wieder eine weiße Weste. Der nächste verpasste Termin bleibt folgenlos. Erst ab dem zweiten neuen Versäumnis droht die 30-Prozent-Kürzung. Die Bundesagentur für Arbeit hat das bestätigt.
Damit bekommt genau die Gruppe, die die Reform treffen sollte, eine Schonfrist geschenkt. Das neue System startet mit einem Freischuss für diejenigen, die schon unter dem alten Regime wiederholt Termine ignoriert haben. „Sie lachen denen, die diesen Laden am Laufen halten, ins Gesicht“, konstatiert Joana Cotar auf X.
Schonfrist statt Durchgreifen
Die Zahlen unterstreichen das Problem. Allein im März 2026 wurden rund 30.000 Sanktionen wegen Meldeversäumnissen verhängt. Im Jahr 2025 summierten sich die Fälle auf fast 400.000. Das sind keine Einzelfälle. Und doch behandelt die Übergangsregelung diese Vorgeschichte so, als hätte es sie nie gegeben. Erste spürbare Kürzungen nach neuem Recht sind frühestens im September zu erwarten. Komplette Leistungsstreichungen dürften 2026 kaum noch vorkommen. Die angeblich härteste Sozialreform seit Hartz IV beginnt also mit einer mehrmonatigen Schonfrist.
Argumentiert wird mit der Rechtssicherheit. Niemand soll nachträglich härter bestraft werden, als er zum Zeitpunkt des Verstoßes erwarten konnte. Demnach werden Versäumnisse aus der Zeit der Bürgergeld-Regelung auch nach den Regeln des Bürgergelds geahndet.
Die Botschaft ist verheerend. Menschen, die ihre Termine pünktlich wahrnehmen, erleben, dass wiederholte Verstöße der Vergangenheit plötzlich irrelevant werden. Gleichzeitig bleiben die Kosten für die Allgemeinheit bestehen. Die Grundsicherung ist keine bedingungslose Leistung. Sie ist an Mitwirkung gekoppelt. Wer diese Mitwirkung systematisch verweigert, darf nicht mit einem Neustart belohnt werden, während die Gesellschaft die Rechnung zahlt. Welche Klientel hier bedient wird, ist ohnehin klar: Von deutschen Sozialleistungen profitieren zu hohen Anteilen Ausländer und MiHiGrus.
Die Politik hatte von klaren Signalen gegen Sozialleistungsbetrug fabuliert. Stattdessen bestätigt sie, warum die Sanktionen ohnehin nicht ernst genommen werden und der Betrug fröhlich weitergehen wird. Für viele galten und gelten Hartz IV, Bürgergeld und nun Grundsicherung seit jeher als bedingungsloses Grundeinkommen: Wer noch dumm genug ist, zu arbeiten, zahlt für den ganzen Rest, der sich ein bequemes Leben macht. Daran soll ich offenkundig nichts ändern.






