Kein Eigentum bei falscher Meinung? Bauministerin will Gesinnungs-TÜV beim Hauskauf

Symbolbild: KI

In einem beispiellosen Vorstoß plant die SPD-Bauministerin Verena Hubertz, den Kauf einer Immobilie künftig von einer Gesinnungsprüfung abhängig zu machen. Kommunen sollen beim Verfassungsschutz und BKA nachfragen dürfen, ob Käufer durch „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ aufgefallen sind – ein bloßer Verdacht reicht aus, um den Kauf zu verhindern. Was als Schutz vor Extremisten verkauft wird, ist in Wahrheit ein gefährlicher Angriff auf zwei der wichtigsten Grundrechte: Eigentum und Meinungsfreiheit.

In einem Rechtsstaat sollte der Kauf eines Hauses nicht vom Wohlwollen des Staates abhängen. Doch genau das plant die SPD-Bauministerin Verena Hubertz mit ihrem Referentenentwurf zur „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“. Kommunen sollen künftig ein Vorkaufsrecht für Grundstücke erhalten, wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen“, dass ein Käufer „die Verwirklichung“ extremistischer Bestrebungen „nachdrücklich unterstützt“. Sobald auch nur ein Verdacht darauf oder auf organisierte Kriminalität besteht, dürfen sie beim Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt Informationen einholen – ohne Gerichtsurteil, ohne Straftat, nur auf Basis einer Aktennotiz. Der Verfassungsschutz soll künftig personenbezogene Daten an Kommunen weitergeben dürfen, damit diese den Käufer überprüfen können.

Offiziell soll die Ausbreitung von Extremisten und organisierter Kriminalität unterbunden werden. Der Entwurf verweist auf Beispiele wie das Dorf Jamel oder Dortmund-Dorstfeld, wo Rechtsextreme angeblich gezielt Immobilien aufkaufen sollen. Das Ziel: „sozialen Missständen“ vorzubeugen, die durch „organisierte Kriminalität sowie rechts-, links- oder religiös motivierte extremistischer Bestrebungen entstehen“. Es soll dabei um die Verhinderung des „Abrutschens von Stadtteilen“ und die Sicherung der „sozial stabilen Bewohnerstruktur“ gehen. Doch hinter der wohlmeinenden Fassade könnte etwas viel Gefährlicheres stecken: der erste systematische Versuch, Eigentumserwerb von der politischen Gesinnung abhängig zu machen – also ein Gesinnungs-TÜV.

Die Formulierungen im Entwurf sind unpräzise. „Nachdrückliche Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ – was genau soll das sein? Ein Facebook-Post? Anmeldung oder Teilnahme an einer Demonstration? Eine Spende an die AfD? Ein Daumen-Hoch für ein AfD-Posting auf X? Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler warnt zu Recht: „Hochproblematisch! Das verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die schwammigen Formulierungen führen dazu, dass auch kritische Bürger mit angeblich politisch missliebigen Meinungen betroffen sein können.“ Schon der Versuch, Immobilienkäufe von politischen Ansichten abhängig zu machen, sei von vornherein verfassungswidrig.

CDU-Politikerin Saskia Ludwig übt scharfe Kritik: Der Gesetzentwurf sei „nichts weiter als ein ideologischer Höhenflug aus dem SPD-Drehbuch“. „In einem Rechtsstaat entscheidet nicht der Verfassungsschutz über Verfassungsfeindlichkeit, sondern unabhängige Gerichte. Verdachtsfälle dürfen niemals ein Hindernis für den Eigentumserwerb sein.“

Die FDP spricht von DDR-Methoden: Linientreue Bürger bekommen die guten Wohnungen, die anderen gucken in die Röhre. Die AfD nennt es schlicht „verfassungswidrig“ und eine Einladung zur Willkür.

„Der freie Immobilienmarkt soll zu einem genehmigungspflichtigen Raum werden, den der Staat durch harte Gesetze kontrolliert und sich starke Vorkaufsrechte zugesteht, sodass Eigentümer sehr stark in ihren Rechten eingeschränkt werden können, wenn sie unerwünschte politische Meinungen haben“, warnt der AfD-Abgeordnete Jörn König.

Heute ist es „rechtsextrem“ – morgen kann es auch jeden anderen treffen, der nicht brav auf Regierungskurs bleibt. Der Verfassungsschutz ist schließlich kein neutraler Schiedsrichter, er ist weisungsgebunden und untersteht dem Bundesinnenministerium. Was passiert, wenn ein kritischer Journalist, ein AfD-Wähler oder ein Querdenker aus der Corona-Zeit eine Immobilie kaufen will? Reicht bald ein Eintrag in einer Datenbank? Ein Hinweis aus einem Meldeportal? Der Entwurf öffnet der Gesinnungspolizei Tür und Tor – und das in einer Zeit, in der der Staat ohnehin schon massiv in die Privatsphäre eingreift.

Das Bauministerium versucht zu relativieren: Es gehe nur um „eindeutige Fälle“ von Extremismus und Kriminalität, keine allgemeine Gesinnungsprüfung, und kritische Meinungsäußerungen blieben geschützt. Der Entwurf sei noch in der Abstimmung. Allein die Tatsache, dass ein solcher Entwurf aus einem Bundesministerium kommt, beweist jedoch: Um die Freiheit und die Demokratie in diesem Land steht es schlecht.

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